Nach dem Küchenkauf: Montage und Service
Sie haben Ihre Küche geplant, ausgewählt und bestellt – wie geht es nun weiter?
Küchenmontage

Hier gilt: Der Küchenaufbau sieht einfacher aus als er ist – und stellt selbst für geübte Heimwerker eine Herausforderung dar!

- Küchenmontage vom Profi
Die für Sie unkomplizierteste Lösung: Die erfahrenen Monteure Ihres Küchenstudios bauen die Küche für Sie auf. Das geht schneller und Sie vermeiden teure Fehler. Idealerweise koordiniert der Montageservice auch nötige andere Gewerke wie Wasserinstallateur oder Elektriker. Auch Alt-Küchen können je nach Vereinbarung mit abgebaut und entsorgt werden.Wichtig: Der Starkstromanschluss des Herds darf nur vom Fachmann angeschlossen werden! - Küchenmontage DIY
Sie möchten die Montage selbst übernehmen? Vielleicht können Sie sich einige Tipps vom Küchenstudio geben lassen, worauf Sie unbedingt achten sollten. Auch das passende Werkzeug ist wichtig – neben Zollstock und Wasserwaage eine Stichsäge mit passenden Sägeblättern, Dichtungsbänder, Silikonmasse, Schraubenzieher, Hammer, Dübel, Bohrmaschine und Akkuschrauber.Die übliche Reihenfolge ist:
- Alle Schränke aufbauen
- Hängeschränke montieren
- Unterschränke positionieren und Beinhöhe ausrichten (Wasserwaage!)
- Arbeitsplatte zuschneiden und Ausschnitte sägen
- Arbeitsplatte auf den Unterschränken montieren
- Spüle und Siphon montieren und abdichten
- Geschirrspüler einbauen, anschließen, Dekor montieren
- Spülenarmatur montieren und abdichten
- Dunstabzugshaube montieren
- Kochfeld und Herd montieren und anschließen (lassen)
- Einbaukühlschrank einbauen, verschrauben, Dekor montieren

Küchenservices
Eine Küche haben Sie meist über viele Jahre im Gebrauch. Was passiert, wenn etwas kaputt geht? Grundsätzlich haben Sie bei einer neu gekauften Küche zwei unterschiedliche Rechte: die Gewährleistung und die Garantie.

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Händler übernommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Küchenkauf – genauer gesagt ab dem Zeitpunkt des Küchenaufbaus, und zwar für alle Mängel, die nicht sofort erkennbar sind. Sie müssen jeden Mangel Ihrem Händler schriftlich anzeigen und ihm das Recht auf Nachbesserung (Reparatur oder Umtausch) einräumen. Erst nach zwei Nachbesserungsversuchungen können Sie einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. In den ersten sechs Monaten nach dem Verkauf ist außerdem der Händler in der Beweispflicht, dass die Küche mängelfrei war.
Die Garantie für Ihre Küche wird vom Hersteller gewährt und dauert meist länger – je nach Hersteller beispielsweise fünf oder zehn Jahre bis hin zu einer lebenslangen Garantie. Hier handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Häufig können Garantiepakete gegen Aufpreis hinzugekauft werden.
Eine spezielle freiwillige Garantie ist außerdem die Nachkaufgarantie des Herstellers: Hier haben Sie beispielsweise für fünf oder zehn Jahre die Sicherheit, exakt zu Ihrer Küche passende Schränke und Ersatzteile nachkaufen zu können. Praktisch nicht nur im Schadensfall, sondern auch wenn Sie umziehen und Ihre Küche erweitern möchten.

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Händlers auch auf spezielle Leistungen wie z.B. Umzugs- und Reparatur-Services. Ob Brandfleck, Wasserschaden oder nötige Umbauten beim Umzug: Mit einem Partner, der Ihre Küche kennt und sich um alles kümmert, können Sie viel Zeit und Ärger sparen.

Recht beim Küchenkauf
Recht beim Küchenkauf: Wer den Küchenkauf gut plant, erspart sich eine Menge Ärger Die Küche ist der zentrale Ort in… weiterlesen