Wertverlust der Einbauküche

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Wertverlust der Einbauküche – So werden Zeitwert und Ablösesumme ermittelt

Eigener Herd ist Goldes wert, lautet eine alte Redewendung. Aber wie viel ist der eigene Herd samt Einbauküche beim Auszug eigentlich in Euro wert? Welche Ablösesumme kann ein Vormieter mit Recht verlangen und welche Preisvorstellung sollte ein Nachmieter keinesfalls akzeptieren?

Eine richtig berechnete Küchen-Ablöse vermeidet Streit zwischen Vor- und Nachmieter © Kzenon, stock.adobe.com
Eine richtig berechnete Küchen-Ablöse vermeidet Streit zwischen Vor- und Nachmieter © Kzenon, stock.adobe.com
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Um es gleich vorwegzunehmen: Eine gebrauchte Küche mit Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler und Co. ist in der Regel weniger wert als gedacht. Das liegt daran, dass Einbauküchen einen vergleichsweise hohen Wertverlust haben. Dieser beträgt bereits nach dem ersten Jahr 24 Prozent, selbst wenn die neue Küche noch so schick ist. Danach sinkt der Restwert jedes Jahr linear um jeweils weitere vier Prozent. Dieser Wertverlust ergibt sich aus der zugrunde gelegten Lebensdauer einer Küche von 20 Jahren. Nach dem ersten Jahr ist sie folglich nur noch 76 Prozent wert. Diese 76 Prozent geteilt durch die verbleibenden 19 Jahre Restlebensdauer ergeben vier Prozent Wertverlust pro Jahr.

Tipp: Nachmieter, die eine erst wenige Jahre alte Einbauküche vom Vormieter ablösen, können bei korrekter Ermittlung des Zeitwerts durchaus ein Schnäppchen gegenüber einem Neukauf machen.

Wie lässt sich eine faire Ablösesumme festlegen?

Zwar steht es jedem Vormieter frei, den Preis für seine gebrauchte Einbauküche selbst festzusetzen. Doch könnte er bei einer zu hohen Preisvorstellung Gefahr laufen, dass der Nachmieter auf die Übernahme der Küche verzichtet. Dann müsste der Vormieter seine Einbauten wider Erwarten kurz vor dem Auszug doch noch entfernen – ein Arbeits- und Zeitaufwand, den er eigentlich vermeiden wollte, von der verlorenen Geldeinnahme ganz abgesehen.

Hinweis: Die Übernahme von Einrichtungsgegenständen durch den Nachmieter erfolgt freiwillig. Der Nachmieter ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Einbauten oder Inventar des Vormieters zu übernehmen.

Das Risiko, dass eine Ablösevereinbarung an falschen Preisvorstellungen scheitert, schließt der Vormieter aus, indem er den Zeitwert der Küche ermittelt. Auf dieser Basis kann er dem Nachmieter einen fairen Kaufpreis benennen und eventuellen Forderungen nach einem niedrigeren Preis die Grundlage entziehen.

Mit einer Zeitwertermittlung vermeidet der Vormieter das Risiko, wegen einer zu hohen Preisvorstellung auf seiner Küche sitzenzubleiben © lovelyday12, stock.adobe.com
Mit einer Zeitwertermittlung vermeidet der Vormieter das Risiko, wegen einer zu hohen Preisvorstellung auf seiner Küche sitzenzubleiben © lovelyday12, stock.adobe.com

So wird der Zeitwert bestimmt

Bei der Berechnung des Zeitwerts einer gebrauchten Einbauküche spielen neben dem Wertverlust pro Jahr (Alter) noch weitere Kriterien eine Rolle. Dazu zählen:

  • Zustand: Je nachdem, wie gut oder schlecht die Küche erhalten und ausgestattet ist, können Zu- oder Abschläge verlangt werden. Schadhafte Stellen oder defekte Geräte mindern den Restwert der Küche, zusätzliche oder neue Geräte sowie besondere Einbauten erhöhen ihn.
  • Restlebensdauer: Die zu erwartende Restlebensdauer hängt von der Qualität der Küche ab. Bei einfachen Küchen wird von zehn Jahren Lebensdauer ausgegangen, bei Küchen in mittlerer Qualität von 15 Jahren, bei Küchen in Premiumqualität von 20 Jahren.
  • Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Kaufpreis, den der Nachmieter zum jetzigen Zeitpunkt für eine gleichwertige neue Einbauküche bezahlen müsste.
Gebrauchte Küchen: So werden Zeitwert und Ablösesumme ermittelt
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Anhand dieser Kriterien lässt sich der Zeitwert mit folgender Formel ermitteln:

  1. Schritt: Wiederbeschaffungswert minus Wertminderung im ersten Jahr minus Wertminderung in den Folgejahren = X
  2. Schritt: Restlebensdauer geteilt durch (Lebensdauer minus ein Jahr) = Y
  3. Schritt: X mal Y = Zeitwert

Um es an einem Beispiel anschaulich zu machen:

Eine Einbauküche mit 20 Jahren Lebensdauer ist zum Zeitpunkt des Verkaufs fünf Jahre alt.

  • Der Wiederbeschaffungswert beträgt: 10.000 Euro.
  • Die Wertminderung beträgt:
    – im ersten Jahr 24 Prozent =  2.400 Euro
    – in den vier Folgejahren je 4 Prozent = 400 Euro pro Jahr mal 4 = 1.600 Euro
  • Die Restlebensdauer beträgt: 15 Jahre.
Daraus ergibt sich folgende Zeitwert-Berechnung:
  1. Schritt: 10.000 Euro – 2.400 Euro – 1.600 Euro = 6.000 Euro (=X)
  2. Schritt: 15 Jahre Restlebensdauer : (20 Jahre Lebensdauer – 1 Jahr) = 15 : 19 = 0,79 (= Y)
  3. Schritt: X mal Y = 6.000 Euro x 0,79 = 4.740 Euro
Gebrauchte Küchen: Zeitwert berechnen
Gebrauchte Küchen: Zeitwert berechnen

Der Zeitwert dieser fünf Jahre alten Küche beträgt also 4.740 Euro. Durch die Berücksichtigung entsprechender Zu- oder Abschläge ergibt sich schließlich die Ablösesumme. Der Vormieter darf übrigens bis zu 50 Prozent auf den Zeitwert aufschlagen. Im obigen Beispiel könnte er also maximal 7.110 Euro für seine gebrauchte Einbauküche fordern.

Hinweis: Verlangt ein Vormieter für seine gebrauchte Einbauküche eine Ablösesumme, die mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegt, ist die Vereinbarung unzulässig. Das bedeutet: Sollte der Nachmieter im Nachhinein feststellen, dass er einen unangemessen hohen Preis bezahlt hat, kann er die Differenz zum tatsächlichen, niedrigeren Zeitwert vom Verkäufer zurückverlangen.

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Wer genau weiß, wie der Wertverlust einer Einbauküche errechnet wird, zahlt niemals zu viel Ablöse © Kzenon, stock.adobe.com
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Auf die richtige Lebensdauer achten

Wer eine Einbauküche ablösen möchte, sollte sich über deren Lebensdauer informieren. Nicht alle Einbauküchen sind bei der Zeitwert-Berechnung mit 20 Jahren anzusetzen. Diese Zeitspanne gilt nur für Küchen in Premiumqualität. Für mittlere Qualitäten sind 15 Jahre zugrunde zu legen, für einfache Küchen nur zehn Jahre. Hierauf sollten Nachmieter achten. Schließlich macht es beim Aushandeln der Ablösesumme einen Unterschied, ob der Restwert der zu übernehmenden Küche schon nach zehn Jahren auf null sinkt oder erst nach 15 oder 20 Jahren.

Will niemand eine Ablöse für die Küche zahlen, kann Verschenken zum Selbstabbau die Lösung sein © Couperfield, stock.adobe.com
Will niemand eine Ablöse für die Küche zahlen, kann Verschenken zum Selbstabbau die Lösung sein © Couperfield, stock.adobe.com

Wenn sich partout kein Käufer findet

Möchte der Nachmieter die Einbauküche des Vormieters nicht übernehmen, zum Beispiel, weil er seine eigene Küche aus der bisherigen Wohnungen mitnehmen will, dann muss der Vormieter die Küche bis zum Wohnungsübergabetermin entfernen. Hat er aber weder die Zeit zum Abbauen noch eine Möglichkeit, die Küche weiterzuverwenden oder unterzustellen, dann kann das Verschenken der rettende Ausweg sein. In dieser Situation empfiehlt es sich, die Küche kostenlos zum Selbstabbau auf einem Onlineportal anzubieten.

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