Kaufvertrag für Gebrauchtküche

Teilen:

Kaufvertrag für Gebrauchtküche: Das sollte er beinhalten

Viele Wohnungen werden ohne Küche vermietet. Um Kauf, Einbau und letztendlich Kosten muss sich der Mieter also oftmals selbst kümmern. Steht ein Umzug in eine neue Bleibe an, wird die alte Küche im Normalfall gegen eine gewisse Kaufsumme an die neuen Mieter übergeben. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und was Sie beim Kaufvertrag für eine gebrauchte Küche unbedingt beachten müssen – egal, ob Sie der Verkäufer sind oder die Küche vom Vormieter übernehmen.

Bei Umzug und Neuvermietung steht die Küche oft zum Verkauf
Bei Umzug und Neuvermietung steht die Küche oft zum Verkauf
Küchen-Konfigurator:
 

Jetzt Küche konfigurieren und Top-Angebote erhalten!

Küchen-Konfigurator

Keine Kaufpflicht für Nachmieter

Bei Neuvermietung gibt es keine Verpflichtung zur Übernahme
Bei Neuvermietung gibt es keine Verpflichtung zur Übernahme

Eine wichtige Info vorab: Kein Nachmieter ist verpflichtet, Ihre Einbauküche zu übernehmen – auch wenn sie noch so perfekt in den Raum passt und es sich vielleicht sogar um ein maßangefertigtes Designerstück handelt. Auch die mögliche Neuvermietung der Wohnung darf rein rechtlich nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass die Küche übernommen wird. Es lohnt sich also kaum, den Vermieter mit ins Boot zu holen in der Hoffnung, dass er Druck auf potenzielle neue Mieter ausübt. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Aufgrund der aktuellen Wohnungssituation – vor allem in Großstädten – werden die wenigsten Mieter über den Küchenkauf verhandeln und diese vermutlich ohne Diskussionen übernehmen.

Welche Kaufsumme ist für eine gebrauchte Küche realistisch?

Die korrekte Kaufsumme ist zu ermitteln
Die korrekte Kaufsumme ist zu ermitteln

Wie viel eine gebrauchte Küche noch wert ist, hängt stark von ihrem Zustand, der Größe und ihrem bisherigen Gebrauch ab. Eine maßangefertigte Designerküche ist schließlich mehr wert als eine Standardküche aus dem Baumarkt. Auch der ursprüngliche Anschaffungswert der Elektrogeräte kann den Preis beeinflussen.

In Fachkreisen gilt folgendes Rechenmodell: Im ersten Jahr verliert eine Küche rund 24 Prozent ihres Wertes, ab dem zweiten Jahr sind es jährlich noch vier Prozent gegenüber dem Originalpreis.

moderne Einbauküche in unbewohntem Neubau © ARochau, stock.adobe.com
Wer in eine neue Wohnung zieht, muss die alte Küche vom Vormieter nicht übernehmen, tut dies aber üblicherweise. Denn die meisten Mieter scheuen in einer Mietwohnung Aufwand und Kosten, die durch Kauf und Einbau einer neuen Küche entstehen © ARochau, stock.adobe.com

Einbauküche verkaufen: Was gilt?

Wer seine Einbauküche bei einem Umzug verkauft oder diese als Nachmieter kauft, sollte auf einen ordentlichen Kaufvertrag bestehen, der sich wie andere klassische Kaufverträge nach §433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) richtet. Er sollte in zweifacher Ausführung erstellt werden und beide Parteien müssen ihn unterschreiben.

Folgende Punkte sollte der Kaufvertrag enthalten:

Kaufvertrag nach §433 BGB
Kaufvertrag nach §433 BGB
  1. Notwendige Daten aufnehmen
    Dazu zählen Vor- und Nachname sowie Adresse von Käufer und Verkäufer. Idealerweise ergänzen Sie noch Geburtsdaten und aktuelle Telefonnummern.
  2. Küche beschreiben
    Notieren Sie alle Infos über die Küche, die sie detailliert beschreiben. So zum Beispiel Farbe, Hersteller und Modellname sowie Beleuchtungssysteme. Notieren Sie auch, aus welchem Material die Arbeitsplatte besteht und welche Maße sie hat, aus wie vielen Teilen die Küche besteht und wie viele Unter- und Hängeschränke und Schubladen es gibt. Geben Sie auch an, ob alle Teile an den Nachmieter verkauft werden, zum Beispiel auch Spüle und Wasserhahn. Ganz wichtig sind auch die vorhandenen Elektrogeräte, die ebenfalls mit Markennamen und Art der Nutzung notiert werden sollten. Ergänzend dazu empfiehlt sich ein Hinweis darauf, dass bei Unterzeichnung des Kaufvertrages alle Geräte funktionieren (falls dem so ist). Käufer sollten sich bei der Besichtigung auch selbst davon überzeugen.
  3. bis zu 30% sparen

    Top-Angebote für Küchen

    • Bundesweites Netzwerk
    • Qualifizierte Anbieter
    • Unverbindlich
    • Kostenlos
    Tipp: Günstigste Traumküchen finden, Angebote vergleichen und sparen.
  4. Schäden dokumentieren
    Mögliche Mängel wie Dellen in der Küchenfront oder geplatzte Ecken an den Türen der Schränke sollten ebenfalls notiert werden. Auf der ganz sicheren Seite sind Käufer und Verkäufer, wenn sie dem Kaufvertrag Bilder beilegen, die die Schäden dokumentieren. So verhindern Sie, dass nach Übergabe möglicherweise Mängel geltend gemacht werden, die der Käufer oder Verkäufer nicht zu verantworten hat. Sofern Mängel erst zwischen Begutachtung der Küche und Unterzeichnung des Kaufvertrages entstehen, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
  5. Vorgaben zum Abbau regeln
    Für den Fall, dass die Einbauküche nicht an einen Nachmieter, sondern an externe Interessenten erkauft wird, sollten Sie im Kaufvertrag ebenfalls notieren, wie der Abbau erfolgt und wer die Verantwortung dafür trägt. Er sollte Infos darüber enthalten, ob Käufer oder Verkäufer die Küche abbaut, zu wann das passieren soll, zu welchen Zeiten sie abgebaut werden kann und wann sie aus der Wohnung mitgenommen wird. Je konkreter Sie solche Regelungen festhalten, desto mehr können Sie bei Unstimmigkeiten auf Ihre Rechte pochen.
  6. Gewährleistung ausschließen
    Ein kurzer, aber dennoch umso wichtigerer Satz, darf in keinem privaten Kaufvertrag fehlen. Und zwar der Gewährleistungsausschuss. Der befreit Sie als Verkäufer davon, im Falle von innerhalb der nächsten zwei Jahre auftretenden Mängeln die Reparaturkosten übernehmen zu müssen.
  7. Kaufsumme nennen
    Mit einer der wichtigsten Punkte ist die Erwähnung der Kaufsumme. Notieren Sie die genaue Summe, wann sie auf dem Konto des Verkäufers eingehen muss, und die Zahlungsart.
  8. Datum und Unterschrift
    Mit Datum, Ortsangabe und Unterschrift beider Parteien auf beiden Ausführungen des Vertrags besiegeln Sie das Geschäft.
  9. Kaufvertrag © Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
    Beim privaten Verkauf einer Küche sollten Verkäufer und Käufer unbedingt auf einen Kaufvertrag bestehen. So lassen sich im Nachhinein Unstimmigkeiten vermeiden © Wellnhofer Designs, stock.adobe.com

    Zusätzlich sollten zum Schutz des Käufers noch drei weitere Klauseln im Kaufvertrag enthalten sein:

    Ergänzende Punkte im Vertrag dienen dem Käuferschutz
    Ergänzende Punkte im Vertrag dienen dem Käuferschutz
  10. Küchenkauf nur bei Einzug: Eine solche Klausel wird vor allem in den Fällen wichtig, in denen ein Nachmieter dem Käufer die Küche abkauft, bevor er den neuen Mietvertrag unterzeichnet hat. Der Kaufvertrag sollte dann unbedingt eine Klausel enthalten, die besagt, dass die Küche nur gekauft wird, sofern es wirklich zu einem Mietvertrag mit dem Vermieter kommt.
  11. Keine bestehenden Ansprüche einer dritten Partei: Damit gehen Käufer sicher, dass die Küche auch wirklich Eigentum des Verkäufers ist und nicht – zum Beispiel bei Ratenkauf – noch der Bank gehört.
  12. Abtritt der Herstellergarantie: Käufer sollten sich, wenn möglich, den originalen Kaufbeleg zeigen lassen. Diesem lässt sich entnehmen, ob die Küche bereits vollständig bezahlt ist und noch eine Herstellergarantie auf die Geräte besteht. Diese Rechte sollten dann per Klausel im Kaufvertrag an den Käufer abgetreten werden. Wichtig: Behalten Sie als Käufer den Originalbeleg.
500 Euro Gelscheine und Mietvertrag © Gina Sanders, stock.adobe.com
Küche gebraucht verkaufen

Gebrauchte Küche: So viel Ablöse können Sie verlangen Ihre gebrauchte Küche ist oft weniger wert als Sie denken, aber zum… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Küchen Angebote
Traumküche finden

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos

Artikel teilen: