Recht beim Küchenkauf

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Recht beim Küchenkauf: Wer den Küchenkauf gut plant, erspart sich eine Menge Ärger

Die Küche ist der zentrale Ort in Wohnung oder Haus. Dort treffen Sie sich mit Freunden, kochen mit der Familie, Sie feiern dort. Schaffen Sie sich gar eine Wohnküche an, bei der der Kochbereich wie eine Insel inmitten eines großen Raumes residiert, sollten Sie umso genauer planen. Schließlich ist eine solche Küche ein Hingucker und fällt auf.

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Sie haben also ein Küchenstudio besucht oder ein Prospekt durchgeblättert. Nach eingehender Beratung sind Sie zu einer Optimallösung gelangt in punkto Preis und Ausstattung. Sie kaufen die Küche, bauen sie selbst zu Hause auf und ein. Oder der Kundenservice legt Hand an und montiert Ihnen Ihr neues Kochparadies. Und von da an kochen Sie jahrelang ohne jedwede Probleme – zumindest funktioniert die Küche stets einwandfrei.

Beratung beim Küchenkauf © Kzenon, stock.adobe.com
Wichtig: Eine kompetente Beratung beim Küchenkauf © Kzenon, stock.adobe.com

So sollte es sein, aber dieser skizzierte Fall ist nicht die Regel, denn auch ein Küchenkauf kann schiefgehen. Sei es, dass die Arbeitsplatte aufquillt, der eingebaute Herd Funken sprüht oder die Scharniere brechen.

Planung ist das A und O

Bereits im Vorfeld, im Planungsstadium, können Sie eine Menge falsch, aber auch noch mehr richtig machen.

Dazu eine Checkliste:

  • Überlegen Sie genau, wofür Sie die neue Küche mit welcher Ausstattung einsetzen.
  • Planen Sie jeden einzelnen Teil der Küche.
  • Halten Sie sich an Ihre eigenen Vorgaben und gesteckten Ziele.
  • Lassen Sie sich ausführlich von verschiedenen Experten auf ihrem Gebiet beraten.
  • Verhandeln Sie mit Profis eines Küchenstudios, dann fordern Sie eine Aufmaßgarantie: Lassen sie den Raum exakt vermessen.
  • Klären Sie, ob sowohl Lieferung als auch Montage im Gesamtpreis enthalten sind.
  • Achten Sie auf energieeffiziente Geräte.
  • Lassen Sie sich eine möglichst lange Garantie geben, wenn nicht zu kostenintensiv.
  • Handeln Sie eine Endpreisgarantie aus, damit Sie nicht von versteckten Kosten überrascht werden.

Selbst wenn Sie diese Punkte beachten, vermeiden Sie aber nicht unbedingt, dass der Kauf ihrer Küche Ihnen doch Ärger bereitet. Denn vieles kann geschehen: Die Lieferung bleibt aus, die Küche hat Mängel, vielleicht fehlen Teile oder der Verkäufer erledigt bestimmte Restarbeiten nicht. Zudem gibt es verschiedene Arten von Küchenkäufen.

Kaufen oder bestellen Sie eine so genannte Küchenzeile, dann schließen Sie einen Kaufvertrag. Per Gesetz haben Sie dann Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Zwei Jahre ab Kaufdatum oder Lieferung haben Sie die Möglichkeit, sich zu beschweren.

Erwerben Sie jedoch eine Einbauküche im engeren Sinne, dann werden Sie Eigentümer einer individuell angepassten, maßgeschneiderten Küche. Ein Werkvertrag liegt vor, mit der Folge, dass sich die Beschwerdefrist auf fünf Jahre erhöht – selbst dann, wenn Sie diese Küche eigenhändig eingebaut haben.

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Arbeitsplatte einbauen © New Africa, stock.adobe.com
Wird die Küche mangelfrei eingebaut? © New Africa, stock.adobe.com

Garantie oder Gewährleistung

Herd, Kühlschrank und andere Geräte unterliegen jedoch stets der zweijährigen Frist. Dort gilt das Kaufrecht. Sind diese elektrischen Apparate defekt, dann sind Möbelhaus oder Küchenstudio Ihre Ansprechpartner, keinesfalls der Hersteller der Geräte. Schließlich haben Sie ein Gesamtpaket erworben: eine Küche. Es sei denn, der Hersteller eines teuren Backofens oder Kühlschranks hat eigens eine zusätzliche Garantie gegeben, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Was tun wenn der Backofen kaputt geht © ASDF, stock.adobe.com
Was tun wenn der Backofen kaputt geht © ASDF, stock.adobe.com
Merke: Sobald Sie Mängel entdecken, teilen Sie dies dem Verkäufer mit. Nutzen Sie die Küche hingegen einfach weiter und verschlechtert sich ihr Zustand dadurch zusätzlich, wird dieses Handeln zu Ihrem Nachteil ausgelegt. Diese Verschlechterung müssen Sie sich anrechnen lassen. Nehmen Sie die Küche nicht ab, wenn der Mangel bereits beim Aufbau klar erkennbar ist.

Da Verbraucher mitunter Gewährleistung und Garantie in einem Atemzug nennen und oftmals nicht klar ist, dass es sich dort um zwei völlig unterschiedliche Rechte handelt, nochmal zur Klarstellung:

Die Gewährleistung ist per Gesetz geregelt, wonach jemand dafür gerade stehen muss, wenn ein Produkt einen Mangel aufweist. Entweder das Produkt ist nicht so beschaffen, wie es versprochen worden war. Oder es eignet sich nicht für eine normale Nutzung. Dann: Ansprechpartner ist der Händler, der übrigens niemals wirksam eine Gewährleistung ausschließen oder verkürzen kann.

Die Garantie hingegen ist nur zum Teil gesetzlich geregelt. Sie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Bedingungen für die Garantie rund um Leistung, Umfang und Dauer sind Sache des Anbieters.

Küche: Gewährleistung und Garantie
Küche: Gewährleistung und Garantie
Hinweis: Dringend notwendig ist ein Hinweis, dass gesetzliche Rechte durch ein Garantieversprechen nicht eingeschränkt werden.

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Check der Garantie-Details

Gewährt Ihnen jemand beim Küchenkauf eine Garantie, achten Sie trotzdem aufs Kleingedruckte. Schließlich sind Garantien teils beschränkt, indem sie nur einzelne Teile oder Eigenschaften eines Produkts betreffen. Auch ist eine Garantie zuweilen an Bedingungen geknüpft. Danach müssen Sie zum Beispiel sorgsam mit der Küche umgehen, sie nur bestimmungsgemäß verwenden oder regelmäßige Wartung daran vornehmen lassen.

Geht es um eine kostenpflichtige Zusatzgarantie, überprüfen Sie Kosten und Nutzen. Wenn die Kosten den Nutzen klar übersteigen, lassen Sie besser die Finger von einer kostenpflichtigen Zusatzgarantie.

Tritt der Ernstfall ein und es zeigt sich Ihrer Meinung nach ein Mangel an der Küche, müssen grundsätzlich Sie als Käufer beweisen, dass das Produkt mangelhaft ist und der Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat.

Es gilt jedoch innerhalb der ersten sechs Monate ab der Übergabe eine Beweiserleichterung, die Verbraucher freuen dürfte. In diesem Zeitraum wird nämlich vermutet dass der Mangel schon von Anfang an vorlag. Nur der Mangel als solcher muss also innerhalb der ersten sechs Monate bewiesen werden.

Küche im Smart Home © zapp2photo, stock.adobe.com
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