Gebrauchte Küche: So viel Ablöse können Sie verlangen
Ihre gebrauchte Küche ist oft weniger wert als Sie denken, aber zum Schleuderpreis müssen Sie sie auch nicht hergeben. Es gibt eine Berechnungsformel, mit deren Hilfe sich der Zeitwert der gebrauchten Küche errechnen lässt. So vermeiden Sie, unter Wert zu verkaufen. Ist die Küche noch relativ jung und in einem Topzustand, können Sie bis zu 50 Prozent auf den Zeitwert aufschlagen. Ist die Küche hingegen beschädigt oder schlecht ausgestattet, müssen Sie gewisse Abschläge vom Zeitwert vornehmen. In diesem Beitrag erklären wir, wie Sie Ihre gebrauchte Küche zum bestmöglichen Preis verkaufen.
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Eine exakt auf die derzeitige Wohnung zugeschnittene Einbauküche lässt sich in einer anderen Wohnung in aller Regel nicht mehr verwenden. Korpusmaße, Türanschläge, Entfernungen zu Wasser- und Herdanschluss, Arbeitsplattenausschnitte, Eckverbindungen – all das passt meist nicht zum neuen Grundriss. Da liegt es auf der Hand, vor dem Auszug mit dem Nachmieter eine Ablösevereinbarung über die maßgeschneidert eingebaute Küche zu treffen. Denn Letztere nicht ausbauen zu müssen, spart dem Ausziehenden und Einziehenden viel Zeit und Arbeit. Während sich Vor- und Nachmieter über diesen Punkt meist einig sind, kann es bei der Preisverhandlung mit der Einhelligkeit schnell vorbei sein, wenn der Vormieter zu viel verlangt oder der Nachmieter zu wenig zahlen will.
Per Zeitwert zum fairen Verkaufspreis
Damit der Nachmieter nicht wegen einer zu hohen Preisvorstellungen vom Kauf abspringt, sollte der Kücheneigentümer von vornherein ein faires Preisangebot unterbreiten. Hierzu muss er sich bewusst machen, dass seine Einbauküche, auch wenn sie noch so glitzert und funkelt, ein gebrauchter Gegenstand mit einem bestimmten Alter und Wertverlust ist. Gerade im ersten Jahr ist der Wertverlust besonders hoch. Nach nur zwölf Monaten hat die Einbauküche bereits 24 Prozent ihres Wertes gegenüber dem Neupreis verloren.
Hier kommt nun der Zeitwert ins Spiel. Er bildet für das Ermitteln eines realistischen Verkaufspreises den Ausgangspunkt, denn er berücksichtigt neben Alter und Zustand auch die Wertminderung, die Lebensdauer und den Wiederbeschaffungswert der Küche. Zur Erläuterung:
- Der Wertverlust einer Küche hängt von ihrer Lebensdauer ab. Sie beträgt bei hochwertigen Küchen 20 Jahre. Im ersten Jahr verliert die Küche 24 Prozent an Wert, in jedem weiteren Jahr jeweils vier Prozent (100 Prozent Neuwert – 24 Prozent Wertverlust im ersten Jahr = 76 Prozent : 19 Jahre Restlebensdauer = vier Prozent Wertverlust pro Jahr)
- Die Lebensdauer oder auch Restlebensdauer einer Küche ist von ihrer Qualität abhängig. Bei Küchen in Premiumqualität werden 20 Jahre Lebensdauer angesetzt, bei mittleren Qualitäten 15 Jahre und bei einfachen Küchen zehn Jahre.
- Der Wiederbeschaffungswert ist nicht zu verwechseln mit dem einstigen Neupreis, den der Küchenbesitzer damals für die Anschaffung seiner Küche bezahlte. Es handelt sich vielmehr um den Preis, den der Kaufinteressent heute für eine gleichwertige neue Einbauküche bezahlen müsste.
So wird der Zeitwert berechnet
Zur Ermittlung des Zeitwerts Ihrer gebrauchten Küche führen Sie folgende Berechnung durch:
- Schritt 1:
- Schritt 2:
- Schritt 3:
Wiederbeschaffungswert
– Wertminderung im ersten Jahr
– Wertminderung in den Folgejahren
= Betrag A
Restlebensdauer: (Lebensdauer minus 1 Jahr) = Betrag B
Betrag A x Betrag B = Zeitwert
Ein Beispiel: Die zu verkaufende Küche ist fünf Jahre alt, ihre Restlebensdauer beträgt 15 Jahre und der Wiederbeschaffungswert (nicht der frühere Kaufpreis!) liegt bei 10.000 Euro. Anhand dieser Eckdaten ergibt sich durch Anwendung der oben dargestellten Formel folgende Zeitwert-Berechnung:
- Schritt 1:
- Schritt 2:
- Schritt 3:
10.000 Euro (Wiederbeschaffungswert)
– 2.400 Euro (24 Prozent Wertverlust im ersten Jahr)
– 1.600 Euro (je vier Prozent Wertverlust in den vier Folgejahren)
= 6.000 Euro
15 Jahre Restlebensdauer : (20 Jahre Lebensdauer – 1 Jahr) = 15 : 19 = 0,79
6.000 x 0,79 = 4.740 Euro
Somit beträgt der Zeitwert dieser gebrauchten Küche 4.740 Euro. Das ist jedoch nicht der Preis, den Sie vom Nachmieter verlangen können. Der Zeitwert bildet lediglich den Ausgangspunkt zur Berechnung der Ablösesumme, also jenes Betrages, den Sie tatsächlich fordern können. Ist die Küche trotz ihres Alters noch in einem tadellosen Zustand, ist sie mit vielen Geräte ausgestattet, verfügt sie über zusätzlich Einbauten oder wurden Geräte erst vor kurzem erneuert, dann können Sie maximal bis zu 50 Prozent auf den Zeitwert aufschlagen.
Im oben genannten Beispiel wären das immerhin 2.370 Euro mehr. Sie könnten also für Ihre fünf Jahre alte Küche im besten Fall 7.110 Euro bekommen. Umgekehrt müssen Sie für eine abgewohnte, beschädigte oder nur mit dem Nötigsten ausgestattete Küche entsprechende Abschläge vom Zeitwert vornehmen, um einen Käufer zu finden.
Erlaubnis des Vermieters einholen
Wer seine vorhandene Einbauküche vom Nachmieter ablösen lassen möchte, muss zuvor das Einverständnis des Vermieters einholen. Eine Ablöse für schwer zu entfernende Einbauten wie beispielsweise eine Einbauküche können Sie nämlich nur dann vom Nachmieter fordern, wenn der Vermieter mit dem Verbleib der Einbauten einverstanden ist und nicht darauf besteht, die Wohnung in den Zustand bei Einzug zurückzuversetzen.
Auch ist der Vermieter nicht verpflichtet, für Sie einen Nachmieter zu suchen, der zur Zahlung einer Ablöse bereit ist. Ebenso wenig muss der Vermieter selbst für Ihre Küchenschränke und Geräte bezahlen, auch wenn er deren Einbau genehmigt hat. Verwerfen sie also die verlockende Idee, dem Vermieter zusammen mit der Wohnungskündigung einfach eine Rechnung über die gebrauchte Einbauküche zu schicken.
TIPP
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Vor dem Verkauf alle Teile dokumentieren
Bevor Sie Ihre Küche per Ablösevereinbarung an den Nachmieter verkaufen, sollten Sie alle dazugehörigen Schränke, Geräte, Teile und Einbauten mit Fotos und Wertangaben in einer Aufstellung dokumentieren. So sichern Sie sich für den Fall ab, dass der Nachmieter im Nachhinein behauptet, der verlangte Preis sei unangemessen hoch gewesen. Mit einer sorgfältigen Dokumentation über den Zustand und Wert der Küchenteile lassen sich ungerechtfertigte Rückzahlungsforderungen zum Beispiel mit Hilfe von Gutachtern abwehren.
Ablösesumme fließt erst bei Mietvertragsabschluss
Bei einer Ablösevereinbarung handelt es sich um einen Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter, der nur bei Unterzeichnung des Mietvertrags zustande kommt. Entscheidet sich der Vermieter gegen den Nachmieter, muss dieser auch keine Ablöse an Sie zahlen. Im Übrigen gilt: Der Vermieter muss zwar dem Verbleib Ihrer Einbauküche in der Wohnung und der Ablösung durch den Nachmieter zustimmen, bei der Höhe der Ablösesumme hat er aber kein Mitspracherecht.
Das muss in der Ablösevereinbarung stehen
- In die Ablösevereinbarung sind die Namen und Anschriften der Vertragspartner, die Auflistung der zu übernehmenden Objekte, eine Beschreibung von deren Zustand sowie die Bezeichnung der Wohnung aufzunehmen.
- Des Weiteren sind die Höhe der Ablösesumme, das Fälligkeitsdatum, die Bankverbindung und der Übergabetermin zu nennen.
- Da es sich um einen Kaufvertrag unter Privatleuten handelt, sollte der Verkäufer den Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen in die Vereinbarung einfügen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Zustand der Einbauküche zum Zeitpunkt des Verkaufs inklusive eventueller Mängel dokumentiert ist. Ebenso sollte vermerkt werden, dass die Gegenstände gebraucht sind und vor dem Verkauf eingehend besichtigt wurden.
- Überdies sollte ein Absatz eingefügt werden, in dem der Nachmieter gegenüber dem Vermieter erklärt, dass er die Pflicht zur Entfernung der Einrichtungsgegenstände bei Auszug übernimmt.
- Die Ablösevereinbarung muss von Vor- und Nachmieter unterschrieben werden. Jede Partei bekommt ein Exemplar.
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