Altbausanierung: Die größten Irrtümer

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Die größten Irrtümer in der Altbausanierung

Viele Hausbesitzer scheuen vor einer Altbausanierung zurück, befürchten sie doch hohe Kosten bei relativ geringem Nutzen. Dies ist ebenso ein Irrtum wie verschiedene weitere Aussagen zur Altbausanierung, die hartnäckig im Umlauf sind.

Altbausanierung © Marco2811, fotolia.com
Altbausanierung © Marco2811, fotolia.com

Eine Altbausanierung macht nur mit einer gleichzeitigen Fassadendämmung Sinn!

Die energetische Sanierung der Fassade mit Außenwanddämmung und neuen Fenstern ist eine der kostenintensivsten Maßnahmen bei der Altbausanierung und macht in vielen Fällen Sinn. Es besteht jedoch keine grundsätzliche Pflicht zur Fassadendämmung. Wie bei allen energetischen Maßnahmen im Bestand entscheidet auch hier der Einzelfall sowie der vorhandene Dämmwert der Fassade.

Tipp: Beträgt der Anteil der sanierten Bauteilfläche weniger als 10 % der Gesamtfläche, muss nicht nach den Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) saniert werden.
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Denkmalgeschützte Häuser können nicht energetisch saniert werden!

Denkmalschutz © Doc Rabe, stock.adobe.com
Denkmalschutz © Doc Rabe, stock.adobe.com

Dieser Irrtum resultiert aus der Tatsache, dass bei denkmalgeschützten Häusern häufig auch die Außenfassade erhalten werden muss. Allerdings verbessert auch eine fachgerecht ausgeführte Innendämmung den Dämmwert der Außenhülle und spart in Kombination mit neuen Isolierglasfenstern deutlich Heizenergie ein.

Bei denkmalgeschützter Fassade kann eine Innendämmung helfen
Bei denkmalgeschützter Fassade kann eine Innendämmung helfen
Tipp: In diesem Zusammenhang besteht weiterhin der Irrtum, dass für ein denkmalgeschütztes Haus nach der Sanierung grundsätzlich kein Energieausweis ausgestellt werden muss. Dies trifft nur dann zu, wenn der GEG-Nachweis nicht für das gesamte sanierte Gebäude geführt wird (140-Prozent-Regel).

Im Altbau machen regenerative Heizungsanlagen keinen Sinn!

Regenerative Heizungsanlagen wie Solarthermie oder Erdwärme sind ursprünglich auf einen geringen Energiebedarf abgestimmt. Dennoch können sie auch in Altbauten sinnvoll eingesetzt werden. Grundvoraussetzung dafür ist eine Sanierung der Gebäudehülle sowie eine Abstimmung und Dimensionierung der Heizungsanlage auf Dämmwert nach der Sanierung und beheizter Fläche.

Tipp: Durch den Einsatz eines Blockheizkraftwerkes zur Wärmegewinnung entsteht gleichzeitig Strom, ein hoher Energieverbrauch ist hier aufgrund der hohen Kapazität der BHKWs häufig sogar vorteilhaft.

Die eigenen Vorstellungen lassen sich im Altbau nur schwer umsetzen!

Altbau Saniert Unsaniert © ArTo, fotolia.com
Altbau Saniert Unsaniert © ArTo, fotolia.com

Während sich ein Bauherr beim Neubau den Grundriss selbst ausdenken muss, gibt es beim Altbau bereits eine Grundlage, die in den meisten Fällen an die Wohnwünsche angepasst werden kann. Je nach Konstruktion ist sogar eine komplette Entkernung des Innenraums möglich und der Wunschgrundriss kann nachträglich umgesetzt werden.

Auch im Altbau können Grundrisse angepasst werden
Auch im Altbau können Grundrisse angepasst werden
Tipp: Bei Umbauten muss die vorhandene Konstruktion berücksichtigt werden. Idealerweise kümmert sich ein Fachplaner um eine statisch und konstruktiv sinnvolle Umsetzung.

Die energetische Sanierung von Altbauten wird kaum vom Staat unterstützt!

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit verschiedenen Förderprogrammen die Altbausanierung. Gefördert werden Komplett- wie Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen oder durch zinsvergünstigte Kredite. Förderfähig sind zum Beispiel die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz sowie die Energieberatung durch einen gelisteten Berater. Weitere Fördermöglichkeiten im Bereich der Heizung bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Fördermittel nutzen © magele picture, fotolia.com
Fördermittel nutzen © magele picture, fotolia.com
Tipp: Die Förderprogramme ändern sich von Zeit zu Zeit, deshalb ist es wichtig, sich bereits vor Planungsbeginn der Maßnahme über die aktuellen Bedingungen zu informieren.

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Eine Fassadensanierung im Altbau führt zu Schimmelbildung im Haus!

Undichtigkeiten in Altbauten werden bei einer energetischen Sanierung verschlossen, um ein Entweichen der Wärme zu verhindern. Dies kann zu einem mangelnden Luftaustausch und erhöhter Feuchtigkeit führen. Durch eine gute Abstimmung sowie eine fachgerechte Ausführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen und ein wirksames Lüftungskonzept lässt sich dieser Effekt vermeiden.

Altbausanierung: Mit dem richtigen Lüftungskonzept keine Angst vor Schimmel
Altbausanierung: Mit dem richtigen Lüftungskonzept keine Angst vor Schimmel
Tipp: In vielen Fällen macht eine mechanische Lüftungsanlage Sinn. Diese sorgt nicht nur für einen regelmäßigen Luftaustausch, sondern spart zusätzlich Energie, da der verbrauchten Raumluft vor dem Austausch die Wärme entzogen und die frische Außenluft damit vorgewärmt wird.

Ein Austausch der Elektroinstallation erfordert umfangreiche Stemmarbeiten an den Wänden!

Eine neue Elektroinstallation im Altbau muss nicht zwangsläufig in der Wand verlegt werden. Wer sich die aufwändigen und staubigen Stemmarbeiten ersparen will, kann in vielen Fällen auf Fertiginstallationen zurückgreifen. Diese können in der Fußbodenleiste oder in Deckenprofilen verlegt werden. Selbst die Verlegung von intelligenter Haustechnik ist ohne Bauarbeiten per Funksystem möglich.

Elektriker bei der Arbeit © Monika Wisniewska, fotolia.com
Elektriker bei der Arbeit © Monika Wisniewska, fotolia.com
Elektriker im Badezimmer © RioPatuca Images, fotolia.com
Die 10 größten Irrtümer bei der Elektroinstallation

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Bei der Altbausanierung bestehen eine Vielzahl energetischer Nachrüstpflichten!

Hinsichtlich der Nachrüstpflichten im Altbau nach dem GEG besteht immer wieder Verwirrung. So denken viele Bauherren, dass die Außenwände, die oberste Geschossdecke sowie die Decke zum unbeheizten Keller zwangsläufig gedämmt werden müssen. Ob eine Dämmung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall, dem Dämmstandard und der Nutzung ab.

Tipp: Zu den nicht zu vermeidenden Nachrüstpflichten gehören: Erneuerung alter Heizkessel, Dämmung ungedämmter Heizungsleitungen, Dämmung ungedämmter Warmwasserleitungen.
Kellerdecke dämmen © IVPU
Altbausanierung: Nachrüstpflichten

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