Altbausanierung Förderung

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Altbausanierung: Fördermittel 2024 nutzen

In Deutschland genießt der Gebäudebestand einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft, denn historische Bauwerke spiegeln auch immer den Lauf der Geschichte wider. Dem steht der schlechte Zustand, in dem sich viele Altbauten befinden, gegenüber. Besonders große Mängel zeigen sich im Hinblick auf die Energieeffizienz. Um die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden zu forcieren, wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgesetzt, in der die staatlichen Förderungen seit 2021 gebündelt wurden.

Fördermittel bei der Sanierung nutzen © Doc Rabe, stock.adobe.com
Fördermittel bei der Sanierung nutzen © Doc Rabe, stock.adobe.com

Im BEG enthalten sind nicht nur die Fördermittel durch das BAFA, sondern auch die Fördermittel, die die KfW bereitstellt. Sowohl die Umsetzung von energetischen Einzelmaßnahmen als auch die komplette Modernisierung von Altbauten zu sogenannten KfW-Effizienzhäusern wird gefördert.

Energieeffizientes Bauen & Wohnen - Förderangebote des Bundes
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2021 wurden die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW zusammengelegt und modernisiert. Das neue Programm ging am 1. Juli 2021 unter dem Titel „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start. Mit (zu) großem Erfolg: Nachdem allein zwischen November 2021 und Januar 2022 Anträge mit einem Fördervolumen von über 20 Milliarden Euro gestellt wurden, zog Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am 24. Januar 2022 die Reißleine für die Programme. Schon Anfang 2023 galten neue Förderhöhen.

Seit dem 01. Januar 2024 gilt eine neue Förderrichtlinie in der BEG. Mit Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurden auch die BEG-Einzelmaßnahmen geändert.

Energetische Sanierung © Marco2811, stock.adobe.com
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Förderprogramme der KfW-Bank zur energetischen Sanierung

Neben der Förderung von Existenzgründungen des Mittelstands unterstützt die KfW zahlreiche Projekte, die das Bauen, Wohnen und Energiesparen betreffen. Im Mittelpunkt der KfW-Förderprogramme für Privatpersonen steht das KfW-Effizienzhaus. Diese Bezeichnung steht für einen Energiestandard von Gebäuden, der sich an den festgelegten Maximalwerten zum Energiebedarf aus dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) orientiert. Unterschiedliche Förderstufen, die die Anforderungen aus dem GEG um einen bestimmten Prozentsatz unterschreiten, stehen zur Auswahl. So verbraucht beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus, der nach den Vorgaben zum Energieverbrauch des GEG errichtet ist.

Unabhängig von den Änderungen durch die Novelle des GEG bleiben Förderprogramme zu energetischen Sanierungsmaßnahmen und auch Komplettsanierungen auch 2024 bestehen.

Effizienzhausstandards für Neubauten (und Altbausanierungen)
Effizienzhausstandards für Neubauten (und Altbausanierungen)

Für Bestandsimmobilien existiert mit dem Förderprogramm „BEG Wohngebäudekredit Effizienzhaus“ (Programm 261) ein spezielles Programm, das die besonderen Bedingungen der Sanierung miteinbezieht. Die Förderung gilt für Sanierungen, mit denen der KfW-Effizienzhaus 85 erreicht wird, also für Häuser, die die Zielwerte des GEG um 15 Prozent unterschreiten. Hierdurch sind auch Gebäude förderfähig, die durch ihre spezielle Bauweise und Bausubstanz keine besseren Werte erreichen können. Der Kredit im Rahmen des Programms 261 kann auch für den Kauf eines sanierten Hauses beantragt werden.

Für die Förderung von Neubauten ist ab 01.03.203 ein neues Programm aufgesetzt worden: „Klimafreundlicher Neubau“ (Programm 297/298). Gefördert wird der Kauf von Häusern oder Eigentumswohnungen, die mindestens den Effizienzhaus-Standard 40 erreichen. Ob das Programm 2024 fortgeführt wird, ist derzeit unbekannt.

Vier Schritte zur Förderung eines KfW-Effizienzhauses
Vier Schritte zur Förderung eines KfW-Effizienzhauses

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus existieren Förderhöchstbeträge, die pro Wohneinheit gelten. Die Beantragung erfolgt in der Regel durch die Bank, die auch die allgemeine Baufinanzierung übernimmt. Gefördert wird unter anderem durch einen Tilgungszuschuss zum aufgenommenen Kredit, der die Laufzeit des Darlehens verkürzt und den Bauherren finanziell entlastet. Für alle Förderprogramme der KfW-Bank gilt: Je höher der Energiestandard, desto höher ist auch der Zuschuss. Als Voraussetzung müssen allerdings die technischen Mindestanforderungen aus den Merkblättern zum jeweiligen Förderprogramm erfüllt werden. Die Einbindung eines Sachverständigen auf dem Gebiet des energetischen Bauens, also eines Energieberaters oder entsprechend qualifizierten Architekten, ist ebenfalls für die Förderung zwingend erforderlich.

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BAFA fördert Energieberatung und erneuerbare Energietechnik

Auch bei Einzelmaßnahmen einer energieeffizienten Sanierung greift das BEG-Programm. Entsprechende Förderungen für Einzelmaßnahmen müssen nach wie vor beim BAFA beantragt werden. Hierunter fallen die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren und die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Auch Beratungskosten und die Honorarkosten für die Planung und die Baubegleitung der Maßnahme sind mit entsprechenden Nachweisen förderfähig. Die gute Nachricht: Die BEG-Förderung der BAFA von Einzelmaßnahmen läuft auch im Jahr 2024 weiter.
Förderungen für den Heizungstausch laufen ab 2024 allerdings über die KfW.

Warum eine Energieberatung wichtig ist
Warum eine Energieberatung wichtig ist

Neben der allgemeinen Wirtschaftsförderung sorgt die Bundesbehörde für die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland. Auch private Bauherren konnten bis 2023 für festgelegte energetische Sanierungsmaßnahmen Investitionszuschüsse beantragen. Gefördert wird etwa die Umstellung der Heizungsanlage im Gebäude auf erneuerbare Energien. Sowohl der komplette Ersatz der alten Heizung als auch die Installation von energieeffizienter Anlagentechnik zur Unterstützung der bestehenden Heiztechnik sind förderfähig. Bezuschusst wird unter anderem die Investition in die Errichtung von thermischen Solarkollektoranlagen und Heizanlagen, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe betrieben werden. Hierzu zählen auch Pelletöfen, die mit Holzpellets befeuert werden. Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst muss man sich vor der Auftragsvergabe auf der Homepage des BAFA registrieren. Nach der Maßnahme muss ein Formular ausgefüllt werden, dem eine Kopie der Handwerkerrechnung beizufügen ist. Weitere Informationen zur Antragstellung bietet das BAFA hier an.
Seit dem 01.01.2024 läuft die Förderung für den Heizungstausch über die KfW. Für die Förderung von anderen Sanierungsmaßnahmen nach BEG-Einzelmaßnahmen ist auch 2024 nach wie vor das BAFA zuständig.

Altbausanierung: Förderung von Einzelmaßnahmen
Altbausanierung: Förderung von Einzelmaßnahmen

Interessant für die Altbausanierungen ist auch die finanzielle Unterstützung der BAFA für eine Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater. Die Beratung umfasst neben dem Beratungstermin auch die Erstellung eines energetischen Sanierungsplans. Hierbei kann der Bauherr zwischen einem Plan zur Komplettsanierung des Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder einem Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen wählen. Voraussetzung für die Anerkennung der Beratungsleistungen durch die BAFA ist, dass der Energieberater über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt. Neben der Berechtigung zur Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen muss er spezifische Kenntnisse zur Durchführung einer Vor-Ort-Beratung bei einer Fortbildung erworben haben.

Sanierung: Komplett oder schrittweise?
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Steuerliche Erleichterungen durch das Klimaschutzpaket der Bundesregierung

Die bisher zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten haben zwar Wirkung erzielt. Es sind aber noch mehr Anstrengungen nötig, um die von der Bundesregierung ausgegebenen – und von Teilen der Gesellschaft angemahnten – Klimaschutzziele erreichen zu können. Daher wurden 2019 weitere Fördermaßnahmen beschlossen.

Sanieren: Fördermittel oder Steuervorteil
Sanieren: Fördermittel oder Steuervorteil. Aber Achtung: Beides kann nicht kombiniert werden

Ein Kernpunkt ist die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Sie wurde als weitere Säule der Förderung eingeführt und bleibt auch 2024 bestehen. Sie kann jedoch nicht mit der bestehenden Förderung kombiniert werden. Diese zielt jedoch in der Regel eher auf Komplettsanierungen, während bei der steuerlichen Förderung Einzelmaßnahmen wie der Heizungstausch oder der Einbau neuer Fenster im Vordergrund stehen. Konkret ist es bei selbstgenutztem Eigentum möglich, 20 Prozent der Kosten über drei Jahre lang von der Steuerschuld abzuziehen. In den ersten beiden Jahren können sieben Prozent, im dritten dann noch sechs Prozent angesetzt werden.

Übersicht: Steuern sparen beim Hausbau
Übersicht: Steuern sparen beim Hausbau

Insgesamt ist ein Förderbetrag von bis zu 40.000 Euro möglich – sofern das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und der Steuerzahler selbst darin wohnt. Der Steuerbonus kann eine gute Alternative sein, wenn beispielsweise die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt werden. Ohnehin sind die Hürden bewusst niedrig gehalten: Beim Finanzamt muss lediglich eine Bescheinigung von einem Fachunternehmen vorgelegt werden, das bestätigt, die Arbeiten nach den geltenden Anforderungen umgesetzt zu haben.

Steuerabzug bei Sanierungsmaßnahmen
Steuerabzug bei Sanierungsmaßnahmen

Weitere Fördermöglichkeiten für die Sanierung

Nicht nur der Bund unterstützt Bauherren bei einer energieeffizienten Bauweise. Viele Bundesländer, Städte und Kommunen bieten ebenfalls attraktive Förderprogramme. In entsprechenden Förderdatenbanken findet man die zur Verfügung stehenden Förderungen für das eigene Bauvorhaben am jeweiligen Standort. Auch eine direkte Anfrage bei der Stadt oder der Kommune lohnt sich. Finanzielle Unterstützung vom Staat gibt es für regenerative Energietechnik auch in anderer Form als über Investitionszuschüsse. So profitieren private Bauherren, die ihren Strom aus erneuerbaren Energien selbst erzeugen, von der sogenannten Einspeisevergütung. Diese sichert ihnen eine festgelegte Vergütung, wenn sie die selbst erzeugte Energie in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Da sämtliche Förderungen von der aktuellen Haushaltslage des Staates abhängen und somit politischen Entscheidungsprozessen unterliegen, sind einige Programme zeitlich begrenzt, andere werden aktualisiert oder hinzugefügt oder komplett gestrichen. Gerade nach dem Urteil aus Karlsruhe und dem Fehlen von 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds ist die Förderlandschaft im Wandel.
Informationen zu Fördermöglichkeiten sollten also immer erst zum gegebenen Zeitpunkt eingeholt werden. Auch hier kann ein qualifizierter Energieberater oder Architekt helfen, das geeignete Förderprogramm für die individuelle Baumaßnahme zu finden.

Aufgaben eines Energieberaters
Aufgaben eines Energieberaters
Gerüstbau Kosten © Thomas Aumann, fotolia.com
Altbausanierung: Kosten Beispiele

Was kostet die Altbausanierung? Grundsätzlich ist eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage nicht möglich. Jeder Altbau ist individuell, die entstehenden… weiterlesen

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