Energieberater Qualifikationen

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Energieberater werden – die Voraussetzungen

Um Energieeffizienzexperte für die Förderprogamme des Bundes zu werden, bedarf es eines Eintrags in der Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/). Wer dort aufgeführt werden möchte, der ist allerdings an gewisse Grundvoraussetzungen gebunden. Eine sinnvolle Maßnahme, denn Energieberater kann sich prinzipiell jeder nennen. Im Gegensatz zum Gebäudeenergieberater (HWK) handelt es sich beim Energieberater nämlich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Entsprechend dessen fehlen vielfach die Qualitätskriterien, was „schwarzen Schafen“ den Zugang zu einem lukrativen Berufsfeld enorm erleichtert.

Heizungscheck © ZVSHK
Heizungscheck und Energieberatung © ZVSHK
Vorsicht: Energieberater ist kein geschützter Begriff
Vorsicht: Energieberater ist kein geschützter Begriff

Basics beherrschen

Grundvoraussetzung, um Fördermittel vom Bund beantragen zu können ist zunächst eine Berechtigung zum Ausstellen des Energieausweises. Wer den Energieausweis ausstellen darf und hierzu die notwendige Fachkenntnis besitzt, ist in §88 des Gebäude-Energie-Gesetzes geregelt. Zur Ausstellung berechtigt sind in diesem Zusammenhang also nur Berufsgruppen, die eine berufliche Qualifikation mitbringen. Das kann ein Hochschulabschluss in einer entsprechenden Berufsgruppe sein, aber auch ein Beruf, der zur Eintragung in der Handwerkerrolle berechtigt.

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Fachfortbildungen genießen

Ebenfalls notwendig ist darüberhinaus eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens oder ein dementsprechender Ausbildungsschwerpunkt mit Berufserfahrung. Aber Achtung, ein Zertifikat oder eine Urkunde von offizieller Stelle gibt es für die Ausstellungsberechtigung eines Energieausweises nicht. Der Aussteller selbst hat zu prüfen, ob er die Voraussetzungen erfüllt, um Ausstellungsberechtigt zu sein.

Wird ein Energiesparausweis ausgestellt, ohne, dass eine Berechtigung vorliegt, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann. Für das Ausstellen von Energieausweisen im Neubaubereich sind übrigens die einzelnen Bundesländer verantwortlich, sie legen fest, welche Voraussetzungen der Aussteller eines solchen Ausweises zu erfüllen hat.

Unabhängigkeit erklären

Für den Eintrag als Vor-Ort-Berater oder im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren für die Beantragung von Fördermitteln der KfW oder BAFA ist überdies die entsprechenden Fortbildung nötig. Je nach Vorbildung, bzw. beruflicher Qualifikation setzt sich diese modular zusammen und besteht aus 70 bis 210 Unterrichtsstunden, die ihren Abschluss in einer Prüfung finden.

Doch auch, wer sowohl die Grundvoraussetzungen, als auch die Weiterbildungen erfolgreich durchlaufen hat, kann sich noch nicht über einen Eintrag als Energieexperte freuen. Als Berater im Förderprogramm muss außerdem versichert werden, dass gegenüber bestimmter Investitionsentscheidungen kein wirtschaftliches Eigeninteresse des Beraters besteht. Nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, steht der Eintragung in die elitäre Energieberatung nichts mehr im Wege.

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Weiterbildung

Gelistete Energieberater genießen ihren Eintrag lediglich für zwei Jahre. Zur Verlängerung ihres Eintrags sind sie sodann verpflichtet, Praxisnachweise zu erbringen, die, je nach Eintragung genau festgelegt sind.

Energieberater: regelmässige Fortbildung sind notwendig
Energieberater: regelmässige Fortbildung sind notwendig

Kann kein oder kein ausreichender Praxisnachweis erbracht werden, erhöht sich der Fortbildungsaufwand. So ist sichergestellt, dass die gelisteten Energieeffizienz-Experten immer auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden und über die nötige Erfahrung und Qualifikation verfügen.

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