Dämmung oder Heizung? Die richtige Reihenfolge bei der Sanierung
Hausbesitzer stehen bei der energetischen Sanierung vor vielen Entscheidungen. Eine wichtige Frage besteht darin, ob sie zuerst dämmen oder eine neue Heizung installieren sollten. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir Ihnen hier vorstellen.
Dämmungs-Rechner:
Kosten und Einsparungen Ihrer Sanierung berechnen
Effiziente Wärmedämmung und neues Heizsystem bringen bis zu 70 Prozent Einsparung
Wer heute neu baut, muss sich bereits an gängige Standards bei der Wärmedämmung und Heizsystem halten. Es gelten dabei die Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sowie auf Länderebene geltende Regelungen zur Energieeffizienz.
Wer jedoch bereits Hausbesitzer ist, steht früher oder später vor der Frage, wie und in welcher Reihenfolge sich die Energieeffizienz des Gebäudes am besten steigern lässt. Dass Wärmedämmung und neue Heizung nicht nur Emissionen, sondern auch Kosten einsparen, steht außer Frage. So sind bis zu 70 Prozent Energieeinsparung möglich, wenn die Gebäudehülle gedämmt und ein modernes Heizsystem, z.B. als Gas-Hybridheizung eingesetzt wird.
Nachteil von energetischen Sanierungen: Trotz hoher staatlicher Förderung durch KfW-Kredite und Bafa-Zuschüsse müssen Hausbesitzer immer mit höheren Investitionskosten rechnen. Bei einem Einfamilienhaus sind Kosten von 30.000 Euro und mehr möglich, abhängig vom Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen.
Aus diesem Grund gehen viele Hausbesitzer schrittweise vor, wenn sie ihr Gebäude energieeffizienter machen wollen.
Zuerst Heizungstausch, dann sanieren bei Häusern mit Baujahr nach 1984
Gebäude, die nach 1984 gebaut wurden, entsprechen heute dem kleinstmöglichen Niveau an Wärmedämmung. Das bedeutet, dass die Dämmung von Fenstern und die Dämmung der Gebäudehülle die Mindestanforderungen erfüllt.
In diesem Fall bringt bereits eine Heizungssanierung eine hohe Einsparung. So kann der Umstieg von alten Heizwert-Geräten auf moderne Brennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie oder eine Wärmepumpe die Energiekosten um bis zu 40 Prozent senken.
Wurden bereits die Fenster und Türen erneuert, lohnt sich der Umstieg auf ein modernes Heizsystem umso mehr.
Doch auch hier gilt: Wenn möglich, sollte das Gebäude komplett gedämmt werden, um den Energiebedarf zu senken. Können aus Budgetgründen Dämmung und Heizungstausch nicht gleichzeitig oder zumindest in kürzeren Abständen erfolgen, so verspricht der Heizungstausch hier in der Regel die größere Ersparnis.
Wurde das Haus vor 1984 fertiggestellt, lohnt sich nur die Komplettsanierung
Sind Sie Besitzer eines Wohnhauses, das vor 1984 fertiggestellt wurde, entspricht das Gebäude heute nicht mehr den geltenden Mindeststandards an Energieeffizienz. Auch wenn es auf den ersten Blick günstiger erscheint, wäre ein Heizungstausch allein weniger sinnvoll.
Aufgrund einer zu geringen Wärmedämmung würden ein großer Teil der von der modernen Heizung erzeugten Wärme über die Gebäudehülle nach draußen gelangen. Die Einsparung mit dem neuen Heizgerät würden sich somit weniger machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die neue Heizung nach einer energetischen Sanierung viel zu groß dimensioniert wäre. Denn der Heizbedarf eines energetisch sanierten Gebäudes ist sehr viel geringer als bei einem ungedämmten Altbau.
Die Reihenfolge wäre bei Gebäuden mit Baujahr vor 1984: Erst dämmen, dann sanieren.
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Preise von Handwerkern vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
Wann gehen gesetzliche Regelungen vor?
Das GEG sieht Handlungsbedarf seitens der Hausbesitzer vor. Somit kann es sein, dass Sie zum Dämmen oder zum Heizungstausch verpflichtet sind.
- Nachrüstpflicht für die Dämmung von Dachstühlen: Wenn Hausbesitzer ihr Haus nach dem 1.02.2002 gekauft haben, sind sie zur Dämmung der obersten Geschossdecke verpflichtet. Alternativ kann auch das Dach gedämmt werden. Wer also heute ein älteres, ungedämmtes Gebäude erwirbt, kann laut GEG zur Nachrüstung der Dachdämmung verpflichtet werden.
- Dämmung von Rohrleitungen: Wer sein Gebäude nach dem 01.02.2002 gekauft hat, ist ebenfalls zur nachträglichen Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Räumen verpflichtet. Näheres regelt das GEG.
- Austauschpflicht für alte Heizungen: Heizungsanlagen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ersetzt werden. Diese Regelung schreibt das GEG vor. Ausgenommen sind Hausbesitzer, die schon vor dem 01.02.2002 in dem Gebäude gewohnt haben.
Wer vor der Entscheidung steht, ob die Heizung zuerst erneuert oder zuerst gedämmt wird, sollte diese Regelungen berücksichtigen. Die gesetzlichen Vorschriften haben dann Priorität.
Altbausanierung: Nachrüstpflichten
Nachrüstpflichten beim Bauen im Bestand Wird ein Gebäude saniert, dann spielt meist auch die energetische Aufwertung eine wichtige Rolle. Das… weiterlesen
In welcher Reihenfolge kann eine energetische Sanierung ablaufen?
Wird ein Gebäude energetisch saniert, erfolgen die Schritte von außen nach innen.
- Zuerst wird die Gebäudehülle gedämmt. Die Arbeiten beginnen in der Regel immer mit dem Dach. Denn darüber verliert ein Gebäude am meisten Energie.
- Im nächsten Schritt erfolgt die Dämmung des Kellergeschosses. Je nach Bedarf erfolgt auch eine Abdichtung des Kellers.
- Nach dem Keller werden die Außenwände mit einer Wärmedämmung versehen. Bei diesen Arbeiten werden Fenster und Türen gegen Modelle mit Mehrfach-Isolierverglasung getauscht.
- Schließlich wird die Heizungstechnik aufgebaut bzw. das alte Heizsystem durch ein neues ersetzt. Je nach Art des Heizsystems wird eine Wärmepumpe oder eine Solarthermie-Anlage installiert und z.B. mit einer Gas-Brennwertheizung kombiniert. Wird eine Wärmepumpe eingebaut, bietet sich aufgrund der niedrigen Vorlauftemperaturen eine Flächenheizung wie die Fußbodenheizung an. Erst zum Schluss erfolgt der Innenausbau.
Haus sanieren: Die richtige Reihenfolge
Die richtige Reihenfolge beim Sanieren Natürlich kommt kein Mensch auf die Idee, zuerst die Außenfassade eines Hauses zu streichen, um… weiterlesen