Bausachverständige

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Bausachverständige – wichtig von Anfang an

Wohl kaum ein Haus wird gebaut, ohne dass irgendwelche Mängel auftreten – das räumen selbst Immobilienentwickler ein, wenn auch nicht so gerne. Dabei haben sie als Profis mit diesem Phänomen noch am wenigsten Probleme. Aber der private Häuslebauer, der sich nicht auskennt, der bemerkt oft erst bei der Schlüsselübergabe, dass etwas nicht stimmt – oder noch später. Ist der Kaufpreis erst einmal voll bezahlt, ist die Durchsetzung für Nachbesserungen schwierig. Von Anfang an einen Bausachverständigen einzuschalten, ist deshalb ein guter Rat. Natürlich ist ihre Unterstützung auch noch nützlich, wenn nach längerer Zeit Mängel gefunden werden.

Vor Modernisierungsbeginn – Abstimmung und Blick in die Pläne © Bauherren-Schutzbund e.V.bsv
Vor Modernisierungsbeginn – Abstimmung und Blick in die Pläne © Bauherren-Schutzbund e.V.

Kein Hauskauf ohne Experten – Insbesondere beim Altbau

Ihrer Dienste versichern sollte man sich, wenn man eine gebrauchte Immobilie kaufen möchte. Der durchschnittliche Hauskäufer ist eben kein Experte und kann Mängel nicht unbedingt erkennen. Ein guter Sachverständiger kann außerdem einen Eindruck davon vermitteln, welche Kosten bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen entstehen – und diese Informationen sind für die Preisverhandlungen beim Kauf ausgesprochen wichtig. Ein Bausachverständiger kann schließlich auch eine fundierte Meinung dazu äußern, ob ein Kaufpreis angemessen ist. Die Begehung mit dem Bausachverständigen sollte beim Hauskauf auf jeden Fall vor dem Notartermin stattfinden. Tut sich der Verkäufer damit schwer, ist allerhöchstes Misstrauen angebracht.

Was macht ein Baudachverständiger
Was macht ein Baudachverständiger

Bei der Begehung nimmt der Bausachverständige das Haus von oben bis unten unter die Lupe. Feuchtigkeit im Keller und die Dichtigkeit des Daches sind zwei wichtige, aber längst nicht alle Punkte. Die Haustechnik verdient allergrößte Aufmerksamkeit, auch weil sich dort ein großer Investitionsbedarf verbergen kann. Ein Baufachmann kann auch Auskunft über den energetischen Zustand des Hauses geben. Und er weiß Wünsche der künftigen Hausbesitzer einzuschätzen – wenn unbedingt ein zusätzliches Fenster ins Wohnzimmer soll, dies aus statischen oder baurechtlichen Gründen aber gar nicht geht, sollte dies besser vor dem Notartermin klar sein.

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Auch Neubauten haben Mängel

Wichtig beim Neubau ist eine fachkundige Beratung in einem frühen Stadium eines Bauvorhabens. Am besten lässt sich man bereits beim Abschluss eines Bauvertrages unterstützen. Nur wenn man dort genau vereinbart, was man haben möchte, werden am Ende auch alle Wünsche erfüllt. Die Beratung bei Vertragsabschluss und Planung ist allerdings erst der Anfang. Wichtig ist, dass der Bausachverständige darauf achtet, dass der Bauherr bekommt, was er bestellt hat und bezahlen muss. Dazu sind Termine auf der Baustelle notwendig, und wichtig ist eine gute Dokumentation in Wort und Bild.

Auch bei der Bauabnahme tritt der Bausachverständige noch einmal in Aktion. Er wirkt beim schriftlichen Abnahmeprotokoll mit, in dem auch die Mängel dokumentiert werden, und kontrolliert die deren Beseitigung und die Einhaltung der dabei vereinbarten Fristen.

Baumangel © animaflora, fotolia.com
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Gute Experten sind rar

Wie nun findet man einen Bausachverständigen? Natürlich stehen die Telefonbücher voll davon, Google kennt auch eine Unzahl. Es gibt auch große Anbieter, zum Beispiel Vereine wie den Bauherrn-Schutzbund und den Verband Privater Bauherren. Schauen kann man auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern, die bundesweite Sachverständigenverzeichnisse unterhalten. Die Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Bauberatungen an, und dann gibt es noch gewerbliche Organisationen wie TÜV und Dekra. Gut beraten werden kann man durch unterschiedliche Seiten.

Mängel am Dachstuhl frühzeitig erkennen
Mängel frühzeitig erkennen © Bauherren-Schutzbund e.V.

Am besten nimmt man Kontakt auf, erkundigt sich nach Modalitäten und Kosten und entscheidet sich für den, mit dem auch die Chemie am ehesten zu stimmen scheint. Ein wenig Glücksache ist immer dabei. Abstand nehmen sollte man von Sachverständigen, die irgendeiner Interessengruppe zuzurechnen sind. Bedient man sich einer der angesprochenen Vereine oder Unternehmen, sollte man sich zusichern lassen, es immer mit dem gleichen Fachmann zu tun zu haben du nicht von einem zum andern weitergereicht zu werden. Bei „Einzelkämpfern“ sollte man versuchen herauszufinden, ob sie bereits über einen gewissen Erfahrungsschatz verfügen.

Unbedingt sollten Bausachverständige öffentlich bestellt und vereidigt sein. Denn alleine die Bezeichnung des Bausachverständigen ist nicht gesetzlich geschützt. Allerdings kann sich da ein praktisches Problem ergeben – es gibt nicht genug dieser öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen in Deutschland. Oft dauert es lange, bis man einen Termin bekommt – und diese Zeit hat man eigentlich weder beim Kauf eines Hauses noch wenn es darum geht, entstandene Schäden in Angriff zu nehmen. Nur zur Not und nur vorläufig kann man dann auf einen anderen Bauingenieur oder Architekten zurückgreifen. Je größer der Schaden zu sein scheint, umso wichtiger ist es, den richtigen Fachmann abzuwarten.

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Honorare sind gut angelegtes Geld

Wenn man berücksichtigt, dass eigentlich bei jedem Bauvorhaben Mängel auftreten, dann lohnen sich die Kosten für den Bausachverständigen. Über dessen Tätigkeit wird anfangs ein Vertrag abgeschlossen, einschließlich einer Honorarvereinbarung. Oft werden Pauschalbeträge vereinbart, für ein Einfamilienhaus muss man etwa mit 2.000 Euro rechnen. Wird auf Stundenbasis abgerechnet, fallen Stundensätze zwischen 60 und 130 Euro an. Auch darüber sollte man beim ersten Kontakt offen sprechen. Ohne eine konkrete Absprache wird ein „übliches Honorar“ abgerechnet, und was das ist, darüber kann es schon unterschiedliche Vorstellungen geben.

Zum Schluss noch ein Hinweis für alle, die versuchen wollen, etwas mehr durchzusetzen, als angemessen wäre: Werden vom Auftraggeber Vorgaben gemacht, die in Richtung eines Gefälligkeitsgutachtens gehen, muss der Sachverständige den Auftrag ablehnen. Auch darf der Gutachter nachteilige Fakten nicht verschweigen. Deutet ein Sachverständiger an, in diesem Punkt flexibel zu sein, hat man es wohl nicht mit einem seriösen Experten zu tun.

Architekt bei der Baubesprechung © Robert Kneschke, stock.adobe.com
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