Sanierungen sind entscheidend, um die Umwelt langfristig zu entlasten. Damit das auch bei einem knappen Budget gelingt, bezuschusst der Staat in vielen Fällen neben der Durchführung der Sanierungsarbeiten selbst auch die vorangehende Beratung durch einen qualifizierten Energieberater. In diesem Artikel stellen wir die staatlichen Fördermöglichkeiten für eine Energieberatung vor und klären den Ablauf der Antragstellung.
Voraussetzungen für eine geförderte Energieberatung
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) gewährt der Staat grundsätzlich einen Zuschuss für die Energieberatung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Gebäude
- steht in Deutschland
- befindet sich bereits im Besitz des Antragstellers (die Absicht, das Gebäude zukünftig erwerben zu wollen, genügt nicht)
- ist mindestens 10 Jahre alt (hier zählt das Datum des Bauantrags)
- war in den letzten 4 Jahren nicht Gegenstand einer Energieberatung (gilt mitunter nicht bei Eigentümerwechsel)
Der Energieberater
- ist in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen
- ist dort als Spezialist für die jeweilige Kategorie (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) gelistet
Qualifizierte Energieberater finden
Von der Analyse bis zur Begleitung von Baumaßnahmen übernehmen Energieberater zahlreiche unterschiedliche Aufgaben. Mit ihren Fähigkeiten unterstützen sie Immobilienbesitzer, die… weiterlesen
Ziel der geförderten Energieberatung
Der Energieberater entwickelt Möglichkeiten, mit denen sich das Gebäude energetisch optimieren oder der Gebäudebetrieb nachhaltiger gestalten lässt. Bei einer geförderten Beratung ist zur Bestandsaufnahme ein Vor-Ort-Termin vorgeschrieben. Anschließend kümmert sich der Energieberater um die Ausarbeitung der entsprechenden Optimierungsvorschläge. Dabei kann das Ziel der Sanierung entweder das Erreichen des Effizienzhausstandards oder die Umsetzung von Einzelmaßnahmen sein.
Um die Anforderungen an die unterschiedlichen Effizienzhausklassen für Wohngebäude bzw. die Effizienzgebäudeklassen für Nichtwohngebäude zu erfüllen, ist in der Regel eine ganzheitliche Sanierung notwendig, die sich nicht auf eine einzelne Maßnahme beschränkt. Daher erhalten Immobilienbesitzer in diesem Fall vom Energieberater am Ende ein umfassendes Konzept für die energetische Sanierung.
Alternativ lassen sich Gebäude auch mithilfe von einzelnen Maßnahmen energetisch optimieren, was eine schrittweise Sanierung ermöglicht. In diesem Fall entwickelt der Energieberater passende Einzelmaßnahmen und schlägt eine sinnvolle Reihenfolge für die Durchführung vor.
Auch wenn es für zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Wärmebildaufnahmen oder die Durchführung eines Blower Door Tests keine direkte Fördermöglichkeit gibt, lohnt sich die Investition in vielen Fällen. Dadurch lassen sich Schwachstellen noch gezielter beheben und die Energieeffizienz des Gebäudes zusätzlich steigern.
Höhe der Förderung für die Energieberatung
Die genaue Förderhöhe hängt vom Honorar des Beraters und dem Gebäude selbst ab. Grundsätzlich können sich Hausbesitzer jedoch über folgende Zuschüsse freuen:
Gebäude | Förderung des zuwendungsfähigen Beraterhonorars |
---|---|
Wohngebäude | |
Ein- und Zweifamilienhäuser | 50 %, höchstens 650 € |
mit mindestens 3 Wohneinheiten | 50 %, höchstens 850 € |
Nichtwohngebäude | |
unter 200 m² (Nettogrundfläche) | 50 %, höchstens 850 € |
200 m² bis 500 m² (Nettogrundfläche) | 50 %, höchstens 2.500 € |
über 500 m² (Nettogrundfläche) | 50 %, höchstens 4.000 € |
Wer darf den Antrag stellen?
Bei Wohngebäuden können die Eigentümer von eigengenutzten und vermieteten Objekten sowie Wohnungseigentümergemeinschaften die Förderung beantragen. Mit einer entsprechenden Erlaubnis des Eigentümers können außerdem Nießbrauchsberechtigte sowie Pächter und Mieter die Förderung beantragen.
Anträge auf Förderungen dürfen bei Nichtwohngebäuden zum einen Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie gemeinnützige Organisationen und Religionsgemeinschaften stellen. Zum anderen sind Unternehmen antragsberechtigt, die unter 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von maximal 50.000.000 € haben. Größere Unternehmen müssen für eine Antragstellung einen jährlichen Energieverbrauch von höchstens 500.000 kWh nachweisen.
Mit einer entsprechenden Vollmacht darf außerdem der Energieberater die Antragstellung übernehmen, was den Eigentümern Zeit spart.
Ablauf der Antragstellung
Um die Förderung zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:
- Einen Energieberater auswählen, der für die jeweilige Gebäudeart in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur eingetragen ist.
- Den Energieberater für eine geförderte Energieberatung kontaktieren.
- Vor Abschluss des Leistungsvertrags mit dem Energieberater den Förderantrag mithilfe des Online-Formulars des BAFA stellen bzw. stellen lassen. Ausnahme: Steht im Vertrag, dass dieser nur bei einer Förderzusage gültig ist, können Immobilienbesitzer den Energieberater auch bereits vor Antragstellung beauftragen.
- Nach der Förderzusage den Vertrag mit dem Energieberater abschließen und die Beratung innerhalb des Bewilligungszeitraums durchführen lassen. Bei Nichtwohngebäuden beträgt dieser 12 Monate.
- Nach der Beratung, spätestens allerdings 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, den Verwendungsnachweis einreichen.
- Nach der Prüfung durch das BAFA über die Auszahlung der Fördermittel freuen.
Fördermittel kombinieren
Die Förderung für die Energieberatung des BAFA lässt sich mit weiteren Zuschüssen (beispielsweise des jeweiligen Bundeslandes) kombinieren. Allerdings gilt hierfür eine Obergrenze von 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Rentabel und zukunftsfähig
Die staatliche Förderung eröffnet Immobilienbesitzern eine kostengünstige Möglichkeit, bei ihrem Sanierungsvorhaben auf eine fachkundige Unterstützung zu setzen. Dadurch lassen sich ohne großen finanziellen Aufwand alle Möglichkeiten für eine energetische Optimierung prüfen und die besten Lösungen für eine nachhaltige Zukunft finden.
Energieberatung: Ablauf und idealer Zeitpunkt
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