Die günstige Alternative fürs ungenutzte Dachgeschoss
Nicht jeder Dachboden wird genutzt oder benötigt. Ist er nur als Ausbaureserve vorgesehen, wäre es nicht wirtschaftlich, viel Geld in eine komplette Dachdämmung zu investieren. Eine vergleichsweise preiswerte Alternative ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, um zu verhindern, dass die aufsteigende Heizwärme über das ungedämmte Dach verloren geht. Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) schreibt diese Form der Dämmung bereits seit längerem vor. Eigentlich hätte bis zum Ende des Jahres 2012 jeder Dachboden in Deutschland mindestens auf diese Weise gedämmt sein müssen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt für die oberste Geschossdecke eine Dämmstoffdicke von mindestens 14, besser sogar von 30 Zentimetern.
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Dämmung wird einfach auf dem Boden ausgelegt
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine sehr einfache Form der Dämmung. Das Dämmmaterial wird dabei einfach auf dem Boden des Dachgeschosses ausgelegt. Eine Dampfbremse oder Dampfsperre ist dabei gemäß DIN 4108-3 nicht nötig. Denn diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich Feuchtigkeit aus der Raumluft hinter einer Dämmung niederschlägt. Die Dämmung der obersten Geschossdecke befindet sich allerdings auf der kalten Seite des Bauteils, sodass diese Gefahr nicht besteht.
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Begehbar oder nicht – das ist die Frage
Die oberste Geschossdecke mit einer Dämmung zu versehen ist dabei keinesfalls die Entscheidung, den Dachboden komplett brach liegen zu lassen. Wer das richtige Material wählt, kann die Begehbarkeit erhalten und den Raum unter dem Dach als unbeheizte Lagerfläche nutzen. Wer das nicht braucht und komplett auf den Dachboden verzichten kann, kann es sich besonders leicht machen.
Unbegehbarer Dachboden – von Einblasdämmung bis zur Dämmplatte
Das Ziel der Dämmung muss sein, dass sie überall dicht auf dem Boden aufliegt. Bei einem nicht begehbaren Dachboden ist dies zum Beispiel mit einer Einblasdämmung möglich. Flocken aus Steinwolle beispielsweise lassen sich innerhalb weniger Stunden auf die Geschossdecke aufbringen, dringen bis in den letzten Winkel und verursachen vergleichsweise geringe Kosten bei einer GEG-konformen Dämmleistung. Als weitere Materialien sind ebenso Dämmstoffplatten oder Dämmstoffmatten möglich. Diese werden am besten in zwei Lagen und mit versetzten Stößen verlegt.
Begeh- und nutzbar durch entsprechende Abdeckung
Begehbar bleibt der Dachboden, wenn im einfachsten Fall einige Bohlenstege installiert werden. Bei weichen Dämmmaterialien ist dabei eine tragende Unterkonstruktion notwendig. Die Dämmstofflage lässt sich allerdings auch komplett mit einer begehbaren Schicht versehen. Dämmplatten aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaumstoff (XPS) können beispielsweise Verlegeplatten aus Pressspan oder OSB-Platten abgedeckt werden.
Das Dämmmaterial ist in entsprechender Ausführung so stabil, dass es problemlos begangen werden kann. Darüber hinaus gibt es Mineralfaserplatten, die mit einer trittfesten Deckschicht versehen sind. Auch mit Hartschaum oder Mineralfaser fertig kaschierte OSB-Platten sind erhältlich. Um die Schichtdicke ausreichend hoch aufzubauen, kann erst eine Schicht aus reinem Dämmstoff verlegt werden, die dann mit den kaschierten Platten abgedeckt wird.
Immer wenn der Dämmstoff eine komplette Abdeckung erhält, die eine dampfbremsende Wirkung hat (zum Beispiel OSB-Platten), kann es sinnvoll sein, eine Folie als Dampfbremse unterzulegen – auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist. Die Entscheidung, ob eine Folie eingebaut werden sollte, hängt von der Beschaffenheit der Geschossdecke ab. Hier kann ein Fachmann einen passenden Rat im Einzelfall geben.
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