Förderung und Zuschüsse 2025 kombinieren – doppelt profitieren
Wer sein Eigenheim oder seine Wohnung altersgerecht umbaut, der kann sich bei der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen unter die Arme greifen lassen. Der Staat fördert den barrierefreien Umbau mithilfe der KfW-Förderbank. Auch Gemeinden und Kommunen haben in manchen Fällen spezielle Förderprogramme, die sich individuell nutzen und mitunter auch kombinieren lassen. Wirtschaftlich besonders attraktiv ist allerdings eine Kopplung von Fördermaßnahmen aus dem Bereich des altersgerechten Umbaus und der Sanierung unter energetischen Aspekten. Hier ist zu beachten, dass nicht jede Fördermaßnahme beliebig kombinierbar ist! Es lässt sich übrigens nicht nur der Umbau mit KfW-Mitteln finanzieren, sondern auch der Erwerb einer altersgerecht sanierten Wohnimmobilie.

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KfW-Förderung zum altersgerechten Umbau
Ein Kredit der KfW im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ bildet die Basis für einen altersgerechten Umbau. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- Umbau zum Standard altersgerechtes Haus
- Umwidmung von Nichtwohnflächen und Wohnflächenerweiterung
- Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
- Maßnahmen zum Einbruchschutz
Gefördert werden diese Maßnahmen, unabhängig vom Alter, über einen Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 EUR pro Wohneinheit. Die Bedingung für eine Förderung ist die Ausführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Eine Kombination mit ausgewählten anderen Förderprogrammen der KfW ist möglich.


Kosten barrierefrei Umbauen
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Altersgerecht Umbauen mit KfW-Zuschuss
Eine Kombination der KfW-Förderung aus dem BEG mit einem Zuschuss der Pflegekasse für die gleiche Maßnahme zur Barrierereduzierung ist nicht möglich. So kann zum Beispiel ein Treppenlift nur entweder über die KfW oder über die Pflegekasse gefördert werden. Werden innerhalb einer Wohneinheit beide Fördermöglichkeiten genutzt, muss für die Abrechnung bei der KfW eine extra Rechnung vorgelegt werden, in der der Anteil der Pflegeversicherung nicht enthalten ist.
Möglichkeiten der Kombination
Die Kombination von KfW-Darlehen mit anderen Zuschüssen oder Krediten für dasselbe Vorhaben ist zulässig, wenn diese die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht überschreitet und eine Kombination nicht konkret ausgeschlossen wird. Bei der altersgerechten Sanierung als Vorsorgemaßnahme sind Kombinationen mit anderen KfW-Programmen aus dem Bereich des energetischen Sanierens sehr sinnvoll. Ob im konkreten Fall eine Kombination möglich ist, steht in den Richtlinien und Merkblättern der jeweiligen Förderprodukte. In jedem Fall empfiehlt sich für diesen Fall eine ausführliche Fördermittelberatung zu den Möglichkeiten und zur richtigen Antragstellung.
Aus wirtschaftlicher Sicht bieten sie eine hohe Attraktivität, denn wer barrierefrei umbaut und gleichzeitig unter energetischen Aspekten saniert, kann nicht nur weitere Förderprodukte in Anspruch nehmen, sondern kommt auch in den Genuss des doppelten Nutzens und der Wertsteigerung des Objekts.
Altersgerecht Umbauen, Förderung durch die KfW, Bildquelle: KfW

Erst beantragen – dann beauftragen
Für jede bei der KfW beantragte Förderung ist Voraussetzung, dass bei der Antragstellung noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Dies schließt auch Liefer- und Leistungsverträge ein. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Sind die Mittel aufgebraucht, wird auch kein Zuschuss ausgezahlt.

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