Förderung und Zuschüsse 2026 kombinieren – doppelt profitieren
Wer sein Eigenheim oder seine Wohnung altersgerecht umbaut, der kann sich bei der Finanzierung der einzelnen Maßnahmen unter die Arme greifen lassen. Der Staat fördert den barrierefreien Umbau mithilfe der KfW-Förderbank. Auch Gemeinden und Kommunen haben in manchen Fällen spezielle Förderprogramme, die sich individuell nutzen und mitunter auch kombinieren lassen. Wirtschaftlich besonders attraktiv ist allerdings eine Kopplung von Fördermaßnahmen aus dem Bereich des altersgerechten Umbaus und der Sanierung unter energetischen Aspekten. Hier ist zu beachten, dass nicht jede Fördermaßnahme beliebig kombinierbar ist! Es lässt sich übrigens nicht nur der Umbau mit KfW-Mitteln finanzieren, sondern auch der Erwerb einer altersgerecht sanierten Wohnimmobilie.

Hausbau-Kataloge:
In den brandneuen Hausbau-Katalogen findet garantiert jeder sein Traumhaus!
KfW-Förderung zum altersgerechten Umbau
Ein Kredit der KfW im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ bildet die Basis für einen altersgerechten Umbau. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen:
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- Umbau zum Standard altersgerechtes Haus
- Umwidmung von Nichtwohnflächen und Wohnflächenerweiterung
- Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
- Maßnahmen zum Einbruchschutz
Gefördert werden diese Maßnahmen, unabhängig vom Alter, über einen KfW-Kredit bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit (Konditionen abhängig vom jeweils aktuellen Angebot). Die Bedingung für eine Förderung ist die Ausführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Eine Kombination mit ausgewählten anderen Förderprogrammen der KfW ist möglich.

Kosten barrierefrei Umbauen
Was kostet der barrierefreie Umbau? Soll eine Wohnung oder ein ganzes Haus komplett barrierefrei umgebaut werden, kommen auf den Eigentümer,… weiterlesen
Altersgerecht Umbauen: Zuschuss und Kredit
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung kann die KfW – je nach Verfügbarkeit – entweder einen Zuschuss (Programm 455-B) oder einen Kredit (Programm 159) anbieten. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme, z. B. über eine KfW-Förderung und gleichzeitig über einen Zuschuss der Pflegekasse, ist in der Regel nicht möglich. Wird für unterschiedliche Maßnahmen beides genutzt, müssen die Kosten sauber getrennt und nachvollziehbar abgerechnet werden.
Möglichkeiten der Kombination
Die Kombination von KfW-Darlehen mit anderen Zuschüssen oder Krediten für dasselbe Vorhaben ist zulässig, wenn diese die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht überschreitet und eine Kombination nicht konkret ausgeschlossen wird. Bei der altersgerechten Sanierung als Vorsorgemaßnahme sind Kombinationen mit anderen KfW-Programmen aus dem Bereich des energetischen Sanierens sehr sinnvoll. Ob im konkreten Fall eine Kombination möglich ist, steht in den Richtlinien und Merkblättern der jeweiligen Förderprodukte. In jedem Fall empfiehlt sich für diesen Fall eine ausführliche Fördermittelberatung zu den Möglichkeiten und zur richtigen Antragstellung.
Aus wirtschaftlicher Sicht bieten sie eine hohe Attraktivität, denn wer barrierefrei umbaut und gleichzeitig unter energetischen Aspekten saniert, kann nicht nur weitere Förderprodukte in Anspruch nehmen, sondern kommt auch in den Genuss des doppelten Nutzens und der Wertsteigerung des Objekts.

Altersgerecht Umbauen, Förderung durch die KfW, Bildquelle: KfW

Erst beantragen – dann beauftragen
Für jede bei der KfW beantragte Förderung ist Voraussetzung, dass bei der Antragstellung noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Dies schließt auch Liefer- und Leistungsverträge ein. Ein Anspruch auf die Förderung besteht nicht. Sind die Mittel aufgebraucht, wird auch kein Zuschuss ausgezahlt.
Typische Barrieren im Wohnumfeld
Barrieren stellen für Senioren und körperlich eingeschränkte Menschen bestenfalls eine Einschränkung der Wohnqualität und im schlimmsten Fall ein Verletzungsrisiko dar.… weiterlesen










