Den Wohnbereich altersgerecht sanieren
Im Alter wird eine komfortable, sichere Wohnung immer wichtiger, denn hier findet ein Großteil der täglichen Aktivität statt. Um eine lange Selbstständigkeit zu gewährleisten, ist das Anpassen der eigenen vier Wände an die geänderten Bedürfnisse notwendig. Längst nicht jede Wohnung ist altersgerecht, aber fast jede Wohnung kann durch entsprechende Maßnahmen zu einer barrierefreien, altersgerechten Wohnung werden. Entscheidend dafür sind die Schaffung von Bewegungsflächen, behindertengerechte Möbel sowie die leichte Nutzbarkeit von Bedienelementen. Die Kosten sind durch die Pflegekasse oder auch durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig.
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Ausreichend Platz
Wer glaubt, im Alter würde der Platzbedarf sinken, der irrt gewaltig. Gerade die ausreichende Dimensionierung von Bewegungsflächen im eigenen Heim ist es, die in vielen Bestandswohnungen nicht gegeben ist. Schmale Flure, kleine Zimmer und enge Türen werden schnell zum Hindernis, wenn Gehhilfen zum Alltag gehören.
Nach DIN 18040-2 müssen für die verschiedenen Räume je nach Nutzung Mindestgrößen vorliegen. So muss zum Beispiel ein barrierefreies Schlafzimmer, das auch für Rollstuhlfahrer geeignet ist, eine Größe von mindestens 18 m² aufweisen, als Minimalgröße für barrierefrei nutzbare Schlafräume ist eine Fläche von 15 m² nötig.
Generell empfiehlt die DIN folgende Maße und Flächen in Wohnräumen:
- Bewegungsflächen zum Drehen und Wenden innerhalb der Wohnung 120 x 120 m (körperlich eingeschränkte Personen mit Gehhilfe) und 1,50 m (Rollstuhlfahrer)
- Mindesttiefe entlang und vor Möbeln 90 cm, für Rollstuhlfahrer 1,50 m
Lebt im Haus, bzw. in der Wohnung ein Rollstuhlfahrer, legt die DIN Richtgrößen für die einzelnen Wohnbereiche fest:
- Wohnzimmer: 20 m²
- Essplatz: 6 bis 10 m² (abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt)
- Arbeitsplatz: 2 m²
- Schlafraum: 16 bis 20 m²
- Freisitz: 4,50 bis 11 m² (abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt)
Nicht immer ist es allerdings möglich, alle Vorgaben zu erfüllen und zum Beispiel den Flur auf angenehme 1,20 Meter zu verbreitern. In solchen Fällen genügt auch eine Durchgangsbreite von einem Meter, dafür müssen die Türen dann allerdings entsprechend breit dimensioniert werden.
Aber: Flurbreite und Türdurchgang müssen in der Summe 2 Meter ergeben, ansonsten ist die Förderfähigkeit gefährdet! Elektrische Türantriebe, Schiebetüren und der Türspion in der Haustür sind ebenfalls förderfähig. Gleiches gilt übrigens für das Versetzen von Wänden. Umbaumaßnahmen, die den Zuschnitt der Zimmer ändern, werden nur gefördert, wenn hierbei aus zwei kleinen Räumen ein mindestens 14 Quadratmeter großes Zimmer entsteht.
Bedienelemente
Neben der eingeschränkten Bewegungsfähigkeit und der sinkenden Körperkraft ist im Alter auch die nachlassende Sehkraft ein Thema, was im Wohnumfeld nicht selten zu Problemen und Komforteinbußen führen kann. Um dem entgegenzuwirken und ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Komfort zu generieren, werden altersgerechte technische Einrichtungen und Bedienelemente gefördert. Dazu gehören:
- Altersgerechte Assistenzsysteme
- Smart-Home-Anwendungen
- Bedien- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden oder Fenster
- Steuerungs- und Regelungstechnik, zum Beispiel für Heizung und Lüftung
- Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme
- Modernisierung von Bedienelementen
- Orientierungserleichterungen wie Beleuchtung oder Gegensprechanlagen
Lichtschalter oder elektrische Rollläden, aber auch die Steuerung der Heizung sollten hierzu eine kontrastreiche Beschriftung erhalten. Ebenso kann eine Funktionserkennung von elektrischen Gerätschaften durch eine haptische Beschriftung erreicht werden, die ebenfalls gefördert wird. Nicht förderfähig sind hingegen Touchscreens. Sie sind zwar schick und modern, ihnen fehlt die Haptik aber gänzlich.
Fenster
Schwergängige Fenster sind für viele ohnehin ein Ärgernis, für ältere Menschen können sie zur echten Hürde werden. Mit besonders leichtgängigen Fenstern, die sich ohne großen Kraftaufwand öffnen lassen, kann hier sinnvoll gegengesteuert werden. Die Verriegelung sollte dabei nicht höher als 1,05 Meter über dem Boden angebracht sein, damit die Fenster auch aus sitzender Position, etwa aus einem Rollstuhl heraus, bedienbar sind.
Ist das baulich nicht umzusetzen, so kann auch ein automatisches Schließ- und Öffnungssystem im Rahmen der Förderung zum barrierefreien Umbau gefördert werden. Besonders attraktiv ist zudem die Kombination von altersgerechtem Umbau und der energetischen Sanierung im Bereich der Fenster!
Förderungen für barrierefreie Wohnbereiche
Die Förderung barrierefreier Wohnräume erfolgt durch die KfW über die Programme zur barrierefreien Sanierung. Möglich ist die Beantragung von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten für Einzelmaßnahmen oder den Umbau zum Standard „altersgerechtes Haus“. Weitere Fördermöglichkeiten bietet die Pflegekasse, die Einzelmaßnahmen mit einem Zuschuss bis 4.000 Euro unterstützt, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist. Auch die Länder fördern mit, so zum Beispiel Hamburg durch die Förderung von barrierefreiem Umbau im selbst genutzten Wohneigentum.
In jedem Fall wichtig für die Antragstellung ist, dass noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde und auch keine Verträge über Lieferungen und Leistungen vorab abgeschlossen sind.
Die Barrierefrei Küche
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