Besonders schwierig wird es, mit zunehmender Bewegungseinschränkung unterschiedliche Ebenen im Wohn- und Außenbereich zu überwinden. In zahlreichen öffentlichen Gebäuden hat die Barrierefreiheit längst Einzug gehalten. Bei einem altersgerechten Umbau des privaten Wohnbereichs ist das Anpassen von Treppen, einzelnen Stufen, Absätzen und Schwellen an die geänderten Bedürfnisse ein elementarer Bestandteil. Wer schon beim Neubau auf Barrierefreiheit achtet oder günstige Voraussetzungen für eine spätere, altersgerechte Sanierung schafft, der sorgt nicht nur fürs Alter vor, sondern erhöht auch den Wiederverkaufswert oder die Chancen auf Vermietung.
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Treppen – unüberwindbares Hindernis im Haus
Das größte Manko bei Einschränkung der Mobilität bilden Treppen in den eigenen vier Wänden. Wer sein Schlafzimmer im Obergeschoss hat und im Alter auf Gehilfen oder den Rollstuhl angewiesen ist, der hat verschiedene Möglichkeiten, diese Hürde zu meistern. Im Rahmen einer altersgerechten Sanierung können zur Überwindung von Geschossen Liftanlagen eingebaut werden. Diese sind in Form von Treppenliften als Sitz- oder Plattformlifte – geeignet zum Hineinsetzen oder zum Befahren mit einem Rollstuhl – bei geeigneten Voraussetzungen realisierbar. Die Treppenlifte werden an der vorhandenen Treppe montiert und ermöglichen die problemlose Überwindung der Geschosse. Ist ein Pflegegrad vorhanden, fördert die Pflegekasse Anschaffung und Einbau mit einem Zuschuss bis 4.000 EUR.
Zum Überwinden von Höhenunterschieden innerhalb einer Wohnebene eignen sich hingegen sogenannte Hebelifte. Die kleinsten Varianten eignen sich zur Überwindung von Höhendifferenzen bis ca. 50 cm und eignen sich zur Überwindung von 1 bis 6 Stufen. Hebelifte oder auch Hublifte können Differenzen bis 3,0 m überwinden; sie kommen auch zum Einsatz, wenn nicht genügend Platz für das Errichten einer Rampe vorhanden oder der Niveauunterschied zu hoch ist. Die Lifte verfügen über eine Plattform und werden auch im Außenbereich für den barrierefreien Zugang zur Haustür eingesetzt.
Schwellen – Hindernis und Stolperfalle
Sie finden sich oftmals bei den Zugängen zu Balkon oder Terrasse, oder auch in den Türöffnungen – Schwellen und Absätze. Sie können schnell zu Stolperfallen werden oder eine Benutzung mit Rollstuhl oder Rollator erschweren bis unmöglich machen.
Im Innenbereich lassen sich Türschwellen durch vergleichsweise einfache bauliche Maßnahmen entfernen. Im Schwellenbereich wird der Bodenbelag entfernt, die Schwelle ausgehebelt und ein schwellenloser Übergang hergestellt. Häufig geschieht dies in Kombination mit dem Einbau eines neuen Bodenbelags oder dem Einsetzen einer neuen (breiteren) Innentür.
Vor allem beim Zugang zwischen Innen- und Außenbereich ist es nicht in jedem Fall baulich möglich oder technisch gewünscht, zum Beispiel durch eine Magnettürdichtung mit Rinne, Barrierefreiheit zu generieren. Schwellenlose Übergänge zum Außenbereich lassen sich dabei kostenfrei, schnell und flexibel mit einer mobilen Rampe überwinden, die sich, dank des geringen Gewichts einfach einbauen und auch in anderen Problembereichen einsetzen lässt.
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Rampen statt Stufen
Wer nicht schon bei Hausbau- oder Kauf bereits auf einen stufenlosen Eingangsbereich achtet, der wird sich bei der barrierefreien Sanierung seines Heims über die Hürde hinwegsetzen müssen. Dies gelingt vor allem durch den Einbau einer Rampe, die DIN 18040-1 legt dafür folgende Anforderungen fest:
- Mindestbreite 1,20 m
- kein Quergefälle, maximal 6 % Steigung
- Bewegungsflächen von 1,50 × 1,50 m an Anfang und Ende
- Zwischenpodeste von 1,50 m Länge ab 6 Meter Rampenlänge
- Entwässerung sicherstellen (im Außenbereich)
- Radabweiser beidseits, Höhe 10 cm
- beidseitige Handläufe
- keine abwärtsführende Treppe an den Rampenenden
Die Steigung der Rampe darf bei erschwerten baulichen Voraussetzungen im privaten Bereich angepasst werden. Für Elektrorollstühle können Rampen mit einer Steigung bis 20 % vorgesehen werden. Entscheidend hierbei ist, dass der Rollstuhlfahrer kräftemäßig in der Lage ist, die Distanz zu überwinden – idealerweise ohne fremde Hilfe.
Der Lift im Haus
Die komfortable Variante zur Überwindung von Höhendifferenzen ist der eigene Homelift innerhalb des Hauses. Damit auch ein Rollstuhlfahrer den Aufzug uneingeschränkt nutzen kann, muss die lichte Öffnung der Aufzugstür mindestens 90 cm betragen; vor dem Aufzug ist eine Bewegungsfläche von 1,50 × 1,50 m erforderlich. Der Ruftaster muss vom Rollstuhl aus erreichbar sein, der Fahrkorb benötigt eine lichte Breite von 1,10 und eine lichte Tiefe von 1,40 m haben. Für den nachträglichen Einnbau in den Wohnbereich eignen sich Personenaufzüge, bei denen die Technik im Kabinendach untergebracht ist und damit ein Schacht bzw. ein Maschinenraum nicht erforderlich sind. Grundvoraussetzung für den Einbau ist ausreichend Platz.
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