Barrierefreie Balkongestaltung – Schwellenloser und altersgerechter Umbau
Barrierefreies Planen und Bauen gewinnt in der Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Ziel ist es, auch Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Bausektor werden hierfür Wohnungen sowie öffentliche zugängliche Gebäude und Verkehrswege so gestaltet, dass sich jede Person dort, ob mit oder ohne Behinderung, ohne fremde Hilfe frei bewegen kann.
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Aber auch, wenn die momentanen Lebensumstände eine barrierefreie Gestaltung der eigenen vier Wände als überflüssig erscheinen lassen, kann der altersgerechte Umbau der eigenen Immobilie durchaus sinnvoll sein. Denn, nur so ist sichergestellt, dass man das Eigenheim im Alter weiterhin uneingeschränkt nutzen kann. Zusätzlich profitieren Bauherren, die ihren Wohnraum altersgerecht umgestalten, von den entsprechenden Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, die hierfür zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse gewährt. Zu den Grundelementen eines barrierearmen Wohnraums zählt dabei immer auch die behindertengerechte Gestaltung des Balkons.
Anforderungen an eine barrierefreie Balkongestaltung
Die barrierefreie Bauweise orientiert sich an den besonderen Bedürfnissen von Senioren, Menschen mit Einschränkungen aber auch Kleinkindern. Die Erfahrungen und die Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte aus diesem Bereich sind in der DIN 18040 Teil 1 und 2 zum barrierefreien Bauen zusammengestellt worden und können als Leitfaden bei der barrierefreien Planung von Gebäuden und Verkehrswegen dienen. Besondere Anforderungen an Freisitze von Wohnungen, also Balkone, Loggien und Terrassen, stellt die DIN 18040 Teil 2 an die Ausführung der Türschwelle und die erforderliche Größe der Bewegungsflächen. Aber auch viele andere bauliche Maßnahmen haben sich bei der barrierefreien Balkongestaltung als sinnvoll erwiesen:
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Schwellenlose Erreichbarkeit des Balkons
Eine hohe Balkontürschwelle kann für einen Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine unüberwindbare Barriere darstellen. Die in der DIN 18040 Teil 2 unter Punkt 5.2 geforderte schwellenlose Erreichbarkeit des Balkons ist aus bautechnischer Sicht allerdings nur schwer realisierbar. Vor allem widerspricht eine niedrige Schwellenhöhe den Forderungen aus anderen gültigen Normen und Richtlinien zur Abdichtung nach einer Anschlusshöhe der Abdichtung über der Oberfläche des Belags von mindestens 15 cm. Hier wäre also auch eine entsprechende Türschwellenhöhe notwendig.
Daher sind schwellenlose Übergänge immer Sonderlösungen aus dem Zusammenwirken einer Vielzahl von Maßnahmen, die das Eindringen von Wasser durch die Türschwelle verhindern sollen. Hierzu zählen Entwässerungsrinne vor der Balkontür mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung, die Ausführung der Türen mit Magnetdichtungen und zusätzliche abdichtende Maßnahmen. Die sorgfältige Planung dieses Details durch einen Fachmann ist unbedingt erforderlich.
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Bewegungsflächen auf dem Balkon
Auch, wenn der Balkon schwellenlos erreichbar ist, ist er nicht gleich als barrierefrei anzusehen. Denn Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, benötigen viel Platz, um sich zu bewegen. Als Richtmaß gilt der Wendekreis, den ein Mensch mit Einschränkungen benötigt, um die Richtung zu wechseln. Während Rollstuhlfahrer einen Wendekreis von 150 cm im Durchmesser benötigen, ist für eine Person mit Gehilfen ein Durchmesser von 120 cm als Mindestmaß vorzusehen.
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Niedrige Balkonbrüstung ermöglicht Aussicht im Sitzen
Den Ausblick zu genießen, das sollte auf einem Balkon auch denjenigen ermöglicht werden, die gar nicht oder nur kurz stehen können. Daher sollte die Brüstung auf einem barrierefreien Balkon ab einer Höhe von ca. 60 cm, so ausgeführt sein, dass sie einen möglichst freien Blick ermöglicht. Trotzdem dürfen die Vorgaben zur Mindesthöhe von Geländern, die in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten sind, nicht unterschritten werden. Massive Balkonbrüstungen können beispielsweise ab einer Höhe von 60 cm in ein zierliches Geländer aufgelöst werden.
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Sonstige Ausstattungsmerkmale einer barrierefreien Balkongestaltung
Zahlreiche andere bauliche Maßnahmen können Menschen mit Einschränkungen die Nutzung des Balkons erleichtern. So ist eine Türbreite von 90 cm lichte Breite für Rollstuhlfahrer ein komfortables Maß, um bequem durch die Türöffnung hindurchzukommen. Ein rutschsicherer Bodenbelag, der durchgängig, also ohne große Fugen, ausgeführt ist, sorgt für Sicherheit beim Bewegen auf dem Balkon. Hier eignen sich verfugte Plattenbeläge, deren Oberflächen eine entsprechende Rutschfestigkeit aufweisen.
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Fördermöglichkeiten für einen barrierefreien Umbau des Freisitzes
Für den privaten Bauherrn, der seine Immobilie nicht als barrierefreies Wohnobjekt vermieten will, sind die Vorgaben aus der DIN 18040 zwar nicht verpflichtend, aber durchaus ein praktischer Leitfaden, um das eigene Haus im Hinblick auf das Leben im Alter umzubauen. Zusätzlichen Anreiz für den altersgerechten Umbau setzt die KfW mit der Möglichkeit, sich bei der Finanzierung durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse fördern zu lassen. Auch der altersgerechte Umbau des Balkons zählt zu den unterstützten Maßnahmen, der auch wahlweise mit anderen Förderprogrammen kombinierbar ist. Zu jeder geförderten Einzelmaßnahme hat die KfW technische Mindestanforderungen formuliert, die als Planungsleitfaden dienen und komplett umgesetzt werden müssen. Für den altersgerechten Balkonumbau existieren folgende Vorgaben:
- Freisitze müssen von der Wohnung aus schwellenlos begehbar sein. In Ausnahmefällen ist eine Schwelle von 20 mm Höhe zulässig.
- Der Bodenbelag muss rutschfest sein
- Bei der Neuerrichtung des Freisitzes muss eine Mindesttiefe von 1,50 m vorhanden sein und die Brüstung ab einer Höhe von 0,60 m über dem Bodenniveau eine Durchsicht ermöglichen
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