Balkonüberdachungen und ihre Voraussetzungen

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Eine Balkonüberdachung kann, je nach Art, aus dem Außenbereich ein zusätzliches Zimmer zaubern – und steigert dadurch nicht nur den Wert der Wohnung, sondern auch den Wohnkomfort. Welche Überdachung für welche Art von Balkon infrage kommt und welche Voraussetzungen das neue Dach vor der Montage erfüllen muss, erfahren Sie bei uns.

Markise auf Balkon © Imaginis, stock.adobe.com
Durch eine Markise wird jeder Balkon zu einem lauschigen Plätzchen. Beachten Sie aber, dass Sie Witterungsbedingungen kaum standhält und bei stärkerem Regen und Windböen unbedingt eingefahren werden muss © Imaginis, stock.adobe.com

Balkonüberdachungen: Welche Arten gibt es?

Je nachdem, wie Sie Ihren Balkon nutzen wollen, kann eine Balkonüberdachung vor zu viel Sonne schützen oder auch als kompletter Schutz vor Regen der Schnee dienen.

  • Markise und Sonnensegel
  • Die Markise ist wohl die einfachste Art, sich vor zu viel Sonne auf dem Balkon zu schützen – zumindest dann, wenn der Balkon nur saisonal genutzt werden soll. Vor leichtem Regen schützt die Markise auch noch, bei stärkerem Regen und Windböen sollte sie aber unbedingt eingefahren werden.
    Die große Auswahl an bunten Stoffen und Mustern sorgt außerdem für einen frischen Farbklecks auf dem Balkon und kann ihn schon allein dadurch aufwerten.

    Handelt es sich um eine Klemmmarkise, die nicht fest mit Hauswand oder Balkondecke verschraubt wird, stellt die Anbringung meistens kein Problem dar. Muss für die Anbringung allerdings ins Mauerwerk gebohrt werden, sollten Sie vor Anbringung einer Markise unbedingt den Vermieter um Erlaubnis fragen. Wenden Sie sich außerdem am besten an ein Team von Fachleuten, um die Montage durchführen zu lassen, damit gewährleistet ist, dass die Markise alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt.

    Balkonüberdachungen
    Balkonüberdachungen

    Der Preis für eine Markise hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem der Größe und Funktionsweise. Eine manuell bedienbare Markise ist günstiger erhältlich als eine elektrische, da der Montageaufwand bei Letzterer deutlich größer ist. Lassen Sie sich dazu in einem Fachgeschäft beraten.

    Eine weitere (kostengünstige) Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand UV-Schutz auf dem Balkon zu verschaffen, ist die Anbringung eines Sonnensegels aus Stoff. Ein solches lässt sich auf dem Balkon am besten mithilfe von Befestigungshaken an der Hauswand und am Balkongeländer montieren. Wer nicht bohren möchte oder darf, kann das Segel an einem speziellen Gestell für Sonnensegel spannen.

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  • Überdachung aus Glas oder Acrylglas
  • Glas und Acrylglas
    Glas und Acrylglas

    Planen Sie, Ihren Balkon mit Glas oder Acrylglas zu überdachen, dann haben Sie dadurch die Möglichkeit, saisonunabhängig entspannte Stunden darauf zu verbringen – denn Regen oder Wind können Ihnen jetzt nichts mehr anhaben. Vor allem dann, wenn auch die Seitenwände und die Front verglast sind, wird der Balkon zum gemütlichen Wintergarten.

    Aber: Ein Glasdach benötigt aufgrund der Schwere des Materials eine stabile Unterkonstruktion, während Acrylglas aus einem speziellen Kunststoff besteht, viel weniger wiegt und dadurch auch einfacher zu verbauen ist. Das macht einen großen Unterschied im Preis! Außerdem ist Acrylglas wesentlich bruchsicherer als normales Glas. Auch das sollten Sie bei der Entscheidung bedenken.

    Tipp: Je nach Ausrichtung des Balkons kann eine Überdachung aus Glas oder Acrylglas dazu führen, dass sich bei starker Sonneneinstrahlung die Luft unterm Dach stark aufheizt – und Sie sich wie in einem Treibhaus fühlen. Planen Sie also für Ihre neue Balkonüberdachung die Anbringung von Außenjalousien, Außenmarkisen, Rollos oder Isolierfolien von vornherein mit ein.

    Beachten Sie außerdem, dass für den Bau von größeren Balkonüberdachungen baurechtliche Vorgaben eine Rolle spielen, mehr dazu erfahren Sie weiter unten.

Rundumverglasung
Rundumverglasung
  • Überdachung aus Holz oder Aluminium
  • Das Holzdach
    Das Holzdach

    Der Einsatz von Holz zur Balkonüberdachung sorgt für ein ganz natürliches Feeling auf Ihrer Wohlfühloase und schützt in Kombination mit Doppelstegplatten auch vor Sonneneinstrahlung. Weiterer Pluspunkt: Holz heizt sich bei Wärme kaum auf, sodass Sie auch im Sommer entspannte Stunden auf Ihrem Balkon verbringen können. Allerdings bringen Holzkonstruktionen ein hohes Eigengewicht mit sich und können gerade bei Balkonen an Mehrfamilienhäusern sehr massiv wirken. Deshalb eignen sie sich auch nicht für jede Art von Balkon und kommen meistens eher bei Einfamilienhäusern zum Einsatz.

    Vorab sollten Sie sich mit der bestmöglichen Holzart für den entsprechenden Einsatzzweck beschäftigen – nicht jedes Holz ist gleich gut geeignet, wenn es der Witterung ausgesetzt ist. Wird Holz nicht belüftet und Wasser nicht abgeleitet, verrottet es schnell. Können Sie diesen Problemen nicht vorbeugen, wählen Sie also stattdessen besser ein wesentlich pflegeleichteres Alu-Gerüst. Aluminium ist sehr witterungsbeständig und sieht dadurch im Gegensatz zu vielen anderen Materialien auch nach Jahren noch gepflegt aus.

    Für Balkonüberdachungen aus Holz eignet sich unter anderem Leimholz, da es witterungsbeständig und robust ist. Entscheiden Sie sich für andere Holzarten, die weniger witterungsbeständig sind, sollten Sie einkalkulieren, dass Ihre Balkonüberdachung sehr pflegebedürftig sein wird, da sie sonst schneller Schaden nimmt und unansehnlich wird. Regelmäßige Pflege mithilfe von Holzschutzlasuren oder Lacken ist also bei einer Holzüberdachung Pflicht.

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Balkonüberdachungen: Was müssen Eigentümer und Mieter beachten?

Je nachdem, für welche Art der Überdachung Sie sich entschieden haben, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit Sie diese auch anbringen dürfen.

Was beachtet werden muss
Was beachtet werden muss
  • Art des Bauwerks
  • Besitzen Sie ein Einfamilienhaus, wohnen Sie zur Miete oder sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus? Dann gibt es unterschiedliche Regelungen. Denn während Sie als Eigentümer eines Hauses in der Gestaltung Ihrer Balkonüberdachung ziemlich frei sind, werden Ihnen als Mieter oder Wohnungseigentümer deutlichere Grenzen gesetzt.

    Mieter müssen jeden Wunsch auf eine geplante Veränderung am Balkon dem Vermieter mitteilen, denn bauliche Veränderungen am Mietobjekt sind grundsätzlich unzulässig. Fangen Sie also an, ohne Einverständnis des Vermieters eine Balkonüberdachung zu errichten, müssen Sie im schlimmsten Fall alles wieder abbauen, wenn Ihr Vermieter Sie dazu auffordert. Handeln auf eigene Faust kann also nervig und teuer werden.

    Und selbst wenn Sie Eigentümer einer Mietwohnung sind, können Sie nicht nach Lust und Laune Veränderungen an Ihrem Balkon vornehmen. Denn vorab muss im Rahmen einer Eigentümerversammlung darüber entschieden werden. Nur wenn alle Parteien ihre Zustimmung geben, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

    Besonderheiten gelten auch bei denkmalgeschützten Gebäuden, denn sie haben meistens strengere Auflagen. Veränderungen an Balkon oder Außenfassade sind deshalb oft nicht erlaubt. Eine Nachfrage bei der Denkmalschutzbehörde kann in einem solchen Fall weiterhelfen.

  • Lage
  • Auch von der Lage des Bauwerks hängt ab, welche Veränderungen Sie am Balkon überhaupt vornehmen dürfen. Wie hoch ist das Gebäude, an dem die Überdachung angebracht werden soll? Ist der Balkon ungeschützt Wind und vielleicht sogar hohen Schneelasten ausgesetzt? Dementsprechend spielt die Statik eine wichtige Rolle und es kommt nicht jede Art von Überdachung infrage.

Rechtliche Vorgaben
Rechtliche Vorgaben

Rechtliche Vorgaben

Für den Bau von Balkonüberdachungen gelten örtliche Bauvorgaben, die Sie bei der zuständigen Baubehörde vor Ort erfragen können. Meistens ist beim Anbau von Balkonüberdachungen eine Baugenehmigung nötig, damit gewährleistet ist, dass die Balkonüberdachung auch bei extremen Witterungsbedingungen keine Gefahr für Sie oder andere darstellt, und alle Vorgaben wie zum Beispiel die richtige Bauhöhe, eingehalten werden.

Auch wird in vielen lokalen Bauvorschriften ein einheitliches Erscheinungsbild in der Fassadengestaltung von Mehrfamilienhäusern vorgeschrieben, sodass Eigentümer und Mieter nicht völlig frei in der Gestaltung und der Wahl der Materialien ihrer neuen Balkonüberdachung sind.

Tipp: Wenden Sie sich an das örtliche Bauamt, um herauszufinden, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, oder zumindest dem Bauamt eine Nutzungsänderung mitteilen müssen, und welche Vorgaben zur einheitlichen Fassadengestaltung Sie noch zu beachten haben. Die Vorgaben können von Bundesland zu Bundesland in den Landesbauordnungen sehr unterschiedlich geregelt sein.
Balkon Anbau mit vier Stützen © Schüco International KG
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