Balkone nachträglich Anbauen – Wohnqualität steigern
Balkone bieten nicht nur zusätzlichen Wohnkomfort, sondern steigern als begehrtes Ausstattungsmerkmal auch den Wert einer Immobilie. Gerade bei umfangreichen energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude ist es daher sinnvoll im Rahmen der Umbauplanung über den nachträglichen Anbau einer Balkonanlagen nachzudenken. Dies betrifft auch Altbauten mit Balkonanlage, die den heutigen Ansprüchen an einen Freisitz nicht mehr gerecht werden. Ein Austausch lohnt sich vor allem bei Balkonen, die durch eine geringe Größe nur begrenzt nutzbar sind, eine kritische Wärmebrücke darstellen oder massive Bauschäden aufweisen.
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Voraussetzungen und Varianten für den nachträglichen Balkonanbau
Vor dem Anbau einer Balkonanlage sind einige Punkte zu bedenken, denn je nach vorhandener Bausubstanz kommen unterschiedliche Balkonbauformen zum Einsatz. Ist das Gebäude bereist energetisch saniert worden, eigenen sich System, die möglichst wenig in die neue Dämmhülle eingreifen. Erfolgt der Balkonanbau hingegen im Rahmen einer energetischen Sanierung, sollte auf wärmegedämmte Balkonanschlusselemente für eine thermische Entkopplung zurückgegriffen werden. Ist eine bestehende Balkonanlage vorhanden, muss der Rückbau oder Abbruch ebenfalls als Kosten- und Zeitfaktor in der Planung berücksichtigt werden. In jedem Fall muss immer vorab geklärt werden, wie die statischen Voraussetzungen am Gebäude sind.
Drei Varianten kommen grundsätzlich für die Nachrüstung eines Gebäudes mit einer modernen Balkonanlage infrage:
- Selbsttragende Vorstellbalkone auf vier Stützen
Vorstellbalkone stehen als statisch eigenständige Konstruktion vor der Fassade. Je nach Größe verfügen sie über mindestens vier Stützen, die über eigene Fundamente vor dem Gebäude gegründet werden. Eine Rückverankerung in der Fassade zur horizontalen Aussteifung gegen Windbelastung von der Seite ist jedoch meist zusätzlich notwendig. Unterschiedlichste Materialien von Holz bis Stahl kommen für diese Balkonanlagen zum Einsatz. Aufgrund ihrer vom Gebäude unabhängigen Bauweise eignen sich Vorstellbalkone besonders gut zum Nachrüsten von Altbauten, bei denen die vorhandene Bausubstanz nicht statisch belastbar ist, zum Beispiel bei Gebäuden mit Holzdecken im Inneren. Zusätzlich werden durch diese Konstruktionsweise großflächige Wärmebrücken vermieden.
- Anbaubalkone mit zwei Stützen im vorderen Bereich
Anbaubalkone sind Mischkonstruktionen aus Vorstellbalkonen und frei auskragenden Balkonplatten. Währende die Lastabtragung am vorderen Balkonrand über Stützen erfolgt, wird der Balkon fassadenseitig direkt in der Geschossdecke verankert. Die Montage erfolgt mittels Wandankerhülsen in vorab erstellten Kernbohrlöchern. Auch hier ist auf eine thermische Trennung zu achten.
Vorteil dieser Konstruktionsweise ist, dass die gesamte Balkonanlage filigraner ausgeführt werden kann als bei einem Vorstellbalkon und somit eleganter wirkt. Allerdings ist die Ausführung meist kostenintensiver. Voraussetzung ist immer, dass die Geschossdecke aus Stahlbeton besteht und sich als ausreichend tragfähige erweist. Hier ist eine statische Berechnung unumgänglich.
- Freitragende Balkone als Kragplatten
Vorstellbalkone und Anbaubalkone sind bei Balkonanlagen, unter denen sich Straßen, Gehwege befinden, oft nicht möglich. Hier ist die nachträgliche Anbringung von frei auskragenden, stützenfreien Balkonplatten eine mögliche Lösung. Unter den drei Varianten stellt diese Ausführung dabei die optisch eleganteste dar, ist aber nur machbar, wenn die Geschossdecke aus Stahlbeton besteht und ausreichend tragfähig ist, um die gesamte Last abzutragen.
Zur Errichtung werden in der Fassade in vorab erstellt Bohrungen tragende Bewehrungsstäbe eingebracht und mittels Injektionsmörtel kraftschlüssig verbunden. Die aus der Fassade herausragenden Bewehrungsenden dienen später zur Aufnahme der neuen Balkonplatte. Um diesen Balkonanschluss wärmebrückenreduziert auszuführen, sind spezielle wärmegedämmte Anschlusselemente erhältlich. Alternativ zur freien Auskragung werden die einzelnen Balkone mittels Zugstangen vor die Fassade gehängt und auf der unteren Seite mit entsprechenden Stahlwinkeln in der Hauswand abgestützt.
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Planung und Genehmigung von angebauten Balkonanlagen
Der Anbau von Balkonen stellt in eine größere Baumaßnahme dar, die in der Regel auch statische Nachweise erfordert. Darum ist die Neuerrichtung einer Balkonanlage in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Hier gilt die jeweilige Landesbauordnung des Bundeslandes je nach Standort des Gebäudes. Ein entsprechender Bauantrag ist bei dem zuständigen Bauamt bzw. der Gemeinde einzureichen. Neben einem Standsicherheitsnachweis, der durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur erstellt werden muss, fordert die Behörde weitere Unterlagen, beispielsweise einen Abstandsflächenplan.
Dieser weist nach, das die im Baurecht geforderten Abstandsflächen zum Schutz der Nachbarbebauungen eingehalten werden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, noch vor Erstellung des Bauantrags eine formlose Bauvoranfrage beim zuständigen Baumamt einzureichen, um die Genehmigungsfähigkeit vorab grundsätzlich abzuklären. Zahlreiche Firmen haben sich auf den Balkonanbau spezialisiert und bieten die Planung und Montage als Komplettmaßnahme an, aber auch Architekten verfügen über das notwendige Fachwissen.
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Standortwahl und Ausrichtung
Im Zuge der Planung muss die Position des Balkons berücksichtigt werden. Wichtige Faktoren sind Raumlage, Himmelsrichtung und Sonnenverlauf. Idealerweise befindet sich der Balkon an einem Aufenthaltsraum, zum Beispiel dem Wohn- oder Esszimmer, auch ein Zugang von der Küche aus kann sinnvoll sein. Als Himmelsrichtung eignen sich Südost (SO) bis Nordost (NO), sodass der neue Balkon in jedem Fall ausreichend besonnt ist.
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