Grenzbebauung und Abstand zum Nachbarn – was ist erlaubt?

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Wer ein Eigenheim baut, freut sich darauf, endlich alles nach seinen Vorstellungen gestalten zu dürfen. Doch auch Bauherren müssen sich an bestimmte Vorgaben halten, vor allem, wenn es um Abstandsflächen zu angrenzenden Häusern geht.

Warum gibt es Abstandsregeln beim Hausbau?

Nicht nur der Abstand vom Haus zu Nachbargrundstücken muss gewährleistet sein. Gleiches gilt auch für Bauwerke auf dem Grundstück – wie zum Beispiel Garagen, Geräteschuppen, Mauern oder Gartenhütten. Insbesondere aus Brandschutzgründen, aber auch, um ein Mindestmaß an Privatsphäre und eine gewisse Wohnqualität aufrecht zu halten.

Vor allem sollte jeder Nachbar in seinem Zuhause von ausreichendem Lichteinfall und einer gewissen Sichtweite profitieren können.

Haus und Bauplan © ronstik, stock.adobe.com
Wer einen Hausbau plant, sollte sich vorab gründlich mit den geltenden Abstandsregeln vertraut machen, um später Konflikte zu vermeiden © ronstik, stock.adobe.com

Geltende Regeln für Abstandsflächen

Die geltenden Regeln für Abstandsflächen sind in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Diese unterscheiden sich inhaltlich kaum voneinander und lassen sich beim Blick in die Verordnung oder durch einen Besuch beim Bauamt in Erfahrung bringen.

Welchen Abstand Bauwerke voneinander haben müssen, wird nicht nur aus der Lage des Objekts ermittelt, sondern auch aus der Gebäudehöhe errechnet. Diese wird (je nach Vorgabe der Bauordnung) mit einem Wert von 0,25 bis 1,0 multipliziert. Als Standard gilt in Deutschland ein Mindestabstand von zweieinhalb bis drei Metern zum Nachbargrundstück.

Achtung: Eine Ausnahme davon gilt heute noch in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Sie nennt sich 16-Meter-Privileg, was bedeutet, dass bei maximal zwei Außenwänden, die weniger als 16 Meter lang sind, anstatt der gesamten Gebäudehöhe nur die halbe entscheidend ist.
Erklärt: Die Grenzbebauung
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Ausnahmen für Grenzbebauung durch Bebauungsplan

Ausnahmen zu den in den Bauordnungen festgelegten Abstandsflächenvorgaben gelten nur dann, wenn ein Bebauungsplan vorliegt, der eine sogenannte Grenzbebauung vorsieht. Die dort enthaltenen Regelungen haben immer Vorrang, wodurch das Einhalten von Abstandsflächen teilweise aufgehoben ist. Üblicherweise ist das in dicht bebauten Innenstädten der Fall.

Rechtsverbindliche Grenzen und Linien im Bebauungsplan
Rechtsverbindliche Grenzen und Linien im Bebauungsplan

Eine Abstandsfläche muss auch dann nicht eingehalten werden, wenn ein Gebäude des Nachbarn sich bereits mit einer Wand an der Grenze befindet.

Grenzt das Grundstück an öffentliche Flächen, dürfen die Abstandsflächen sogar bis zu deren Mitte reichen. Ausnahmen gelten auch, sofern ein Nachbar zustimmt, dass die Abstandsflächen auf seinem Grundstück liegen dürfen.

Vorschriften zur Grenzbebauung
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Baurecht © Stockwerk, stock.adobe.com
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Welche Regeln gelten für Garagen, Carports, Schuppen und Gartenmauern?

Sie zählen zu den Nebengebäuden und dürfen deshalb näher ans Haus gebaut werden als andere Gebäude, da für sie andere Regeln hinsichtlich des Brandschutzes gelten.

Sofern sie weniger als drei Meter Wandhöhe aufweisen, dürfen Nebengebäude auf die Grenze des Grundstücks gebaut werden, wenn die Grenzbebauung nicht länger als neun Meter je Grundstücksgrenze ist und die Baugrenze nicht die Länge von 15 m überschreitet.

Beim Bau im Grenzbereich gelten wieder uneinheitliche Regeln (holen Sie sich die nötigen Infos beim Bauamt ein). Bei Garagen im Grenzbereich ist zum Beispiel vor allem Länge und Breite der Außenwände entscheidend. Bei Carports hingegen die Länge und Breite der Dachfläche.

Tipp: Wer leichtfertig gegen die Vorschriften hinsichtlich der Abstandsgrenzen verstößt, riskiert, dass er das Bauwerk oder mögliche Anbauten wieder abreißen muss.
Bauplan Hochwertiger Carport aus Holz © U. J. Alexander, stock.adobe.com
Ausnahmeregelungen gelten beim Bau von Carports, Garagen und Co. Diese dürfen näher ans Haus gebaut werden als andere Gebäude, da andere Brandschutzvorgaben gelten © U. J. Alexander, stock.adobe.com
Verzweifelte Frau mit Rechnungen © Gina Sanders, stock.adobe.com
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