Wer ein Eigenheim baut, freut sich darauf, endlich alles nach seinen Vorstellungen gestalten zu dürfen. Doch auch Bauherren müssen sich an bestimmte Vorgaben halten, vor allem, wenn es um Abstandsflächen zu angrenzenden Häusern geht.
Warum gibt es Abstandsregeln beim Hausbau?
Nicht nur der Abstand vom Haus zu Nachbargrundstücken muss gewährleistet sein. Gleiches gilt auch für Bauwerke auf dem Grundstück – wie zum Beispiel Garagen, Geräteschuppen, Mauern oder Gartenhütten. Insbesondere aus Brandschutzgründen, aber auch, um ein Mindestmaß an Privatsphäre und eine gewisse Wohnqualität aufrecht zu halten.
Vor allem sollte jeder Nachbar in seinem Zuhause von ausreichendem Lichteinfall und einer gewissen Sichtweite profitieren können.
Geltende Regeln für Abstandsflächen
Die geltenden Regeln für Abstandsflächen sind in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt. Diese unterscheiden sich inhaltlich kaum voneinander und lassen sich beim Blick in die Verordnung oder durch einen Besuch beim Bauamt in Erfahrung bringen.
Welchen Abstand Bauwerke voneinander haben müssen, wird nicht nur aus der Lage des Objekts ermittelt, sondern auch aus der Gebäudehöhe errechnet. Diese wird (je nach Vorgabe der Bauordnung) mit einem Wert von 0,25 bis 1,0 multipliziert. Als Standard gilt in Deutschland ein Mindestabstand von zweieinhalb bis drei Metern zum Nachbargrundstück.
Ausnahmen für Grenzbebauung durch Bebauungsplan
Ausnahmen zu den in den Bauordnungen festgelegten Abstandsflächenvorgaben gelten nur dann, wenn ein Bebauungsplan vorliegt, der eine sogenannte Grenzbebauung vorsieht. Die dort enthaltenen Regelungen haben immer Vorrang, wodurch das Einhalten von Abstandsflächen teilweise aufgehoben ist. Üblicherweise ist das in dicht bebauten Innenstädten der Fall.
Eine Abstandsfläche muss auch dann nicht eingehalten werden, wenn ein Gebäude des Nachbarn sich bereits mit einer Wand an der Grenze befindet.
Grenzt das Grundstück an öffentliche Flächen, dürfen die Abstandsflächen sogar bis zu deren Mitte reichen. Ausnahmen gelten auch, sofern ein Nachbar zustimmt, dass die Abstandsflächen auf seinem Grundstück liegen dürfen.
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Welche Regeln gelten für Garagen, Carports, Schuppen und Gartenmauern?
Sie zählen zu den Nebengebäuden und dürfen deshalb näher ans Haus gebaut werden als andere Gebäude, da für sie andere Regeln hinsichtlich des Brandschutzes gelten.
Sofern sie weniger als drei Meter Wandhöhe aufweisen, dürfen Nebengebäude auf die Grenze des Grundstücks gebaut werden, wenn die Grenzbebauung nicht länger als neun Meter je Grundstücksgrenze ist und die Baugrenze nicht die Länge von 15 m überschreitet.
Beim Bau im Grenzbereich gelten wieder uneinheitliche Regeln (holen Sie sich die nötigen Infos beim Bauamt ein). Bei Garagen im Grenzbereich ist zum Beispiel vor allem Länge und Breite der Außenwände entscheidend. Bei Carports hingegen die Länge und Breite der Dachfläche.
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