Balkongeländer erneuern – Die 3 wichtigsten Vorgaben

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Auf diese Vorgaben sollten Heimwerker achten

Bauen Sie gerade Ihr Traumhaus, wollen Ihren Balkon am Eigenheim verschönern oder sind Sie Eigentümer einer Mietwohnung, ist die Wunschliste für die perfekte Wohlfühloase sicherlich lang. Dennoch: Auch wenn es um Ihr eigenes Reich geht, dürfen Sie nicht komplett frei entscheiden, wie das Balkongeländer aussieht. Vor allem auf die verwendeten Materialien, die Höhe und den Abstand zwischen den Streben müssen Sie dringend achten, um keine Sicherheitsmängel zu riskieren. Bevor Sie Ihr DIY-Projekt also starten, beschäftigen Sie sich mit aktuellen rechtlichen Vorschriften oder informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt – denn ansonsten wird’s gefährlich und teuer.

Balkongeländer: Wer macht die Vorgaben?

Wer ein Balkongeländer neu bauen, ersetzen oder partiell austauschen will, für den lohnt sich ein Blick ins Baurecht, genauer gesagt in die einzelnen Landesbauordnungen, die sich in ihren Vorgaben von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Denn DIE eine einheitlich anwendbare gesetzliche Bestimmung für jeden Fall gibt es wie so oft nicht.

Abhängig vom Wohnort und der Nutzungsart (beruflich oder privat) ergeben sich aus dem Gesetz die Vorgaben für Ihr ganz individuelles Projekt. Auf Nummer sicher geht, wer alle nötigen Infos beim örtlichen Bauamt einholt.

Tipp: Grundsätzlich muss für bauliche Maßnahmen eine Baugenehmigung beantragt werden. Handelt es sich bei den Baumaßnahmen aber lediglich um eine Erneuerung des Balkongeländers, reicht es aus, wenn das Nachfolgemodell die gleichen Vorschriften wie das Vorgängermodell erfüllt, und keine baulichen Änderungen vorgenommen werden.
Balkongeländer Vorschriften
Balkongeländer Vorschriften

Die 3 wichtigsten Vorgaben für Heimwerker

1. Höhe

    Gerade die Höhe von Balkongeländern ist ein heikles Thema, wenn es um die eigene Sicherheit, die der Kinder oder seinen Gästen geht. Auch hierzu machen die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer genaue Angaben. Diese gelten allerdings nur für Neubauten. In Altbauten können Balkongeländer unter bestimmten Umständen auch niedriger sein. Als wichtiger Maßstab gilt hierbei, ob Kinder auch ohne Aufsicht noch sicher auf dem Balkon spielen können.

    Hinweis: Gemessen wird ab der oberen Kante des Balkonbodens. Kalkulieren Sie das unbedingt mit ein, wenn Sie später noch einen neuen Boden verlegen, der höher ist.
    Tipp: Generell gilt für alle Balkongeländer eine gesetzliche Höhe von mindestens 80 cm. Durchschnittlich bewegen sich die Vorschriften der Landesverordnungen bei 90-100 cm. Achtung: Auch die potenzielle Absturzhöhe vom Balkon macht einen Unterschied in den Vorgaben zur Höhe des Balkongeländers. Befindet sich der Balkon in über 12 Metern Höhe, gelten 110-120 cm als Pflicht.
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    Frau sitzt auf dem Balkon © Dasha Petrenko, stock.adobe.com
    Geländer hoch genug? Nur wer sich an die Vorgaben hält, macht den Balkon zur Wohlfühloase für die ganze Familie. DIY-Heimwerker sollten sich vor Beginn ihres Projekts deshalb unbedingt an die Vorschriften aus der jeweiligen Landesbauordnung halten © Dasha Petrenko, stock.adobe.com

    2. Abstände

    Querstreben, die einen größeren Abstand zueinander haben, können dem Geländer zwar einen individuellen Touch verpassen, bergen aber jede Menge Risiken – vor allem, wenn Kinder im Haushalt leben oder zu Besuch sind.

    Denn ehe man sich versieht, können die Kleinsten nicht nur den Kopf oder einzelne Gliedmaßen durch die Lücken in den Streben stecken, sondern passen im schlimmsten Fall auch mit dem ganzen Körper hindurch. Daher gilt sowohl für den Abstand zwischen den einzelnen Streben als auch für den Abstand der ersten Strebe zur Bodenplatte: Sie dürfen nur so weit auseinanderstehen, dass kein Kinderkopf hindurch passt. Darauf nehmen auch die einzelnen Bauordnungen Rücksicht, weshalb der durchschnittliche Abstand der Streben zueinander in vielen Bundesländern maximal 12 cm betragen darf. Ebenfalls haben die meisten Hersteller von Balkongeländern nur solche im Repertoire, die den Vorgaben entsprechen bzw. von ihrer Bauart her Kinder nicht gefährden können.

    Tipp: Vorsicht ist auch bei Längsstreben geboten. Für Kinder, deren Gefahrenbewusstsein noch nicht ausgeprägt ist, sind sie die perfekte Einladung, sie als Klettergerüst zu benutzen (Achtung, Leitereffekt!). Dadurch werden Balkone zum gefährlichen Abenteuerspielplatz. Viele Bauordnungen enthalten deshalb das Verbot, Längsstreben zu verbauen. Die Vorschriften gelten übrigens auch, wenn keine Kinder im Haushalt leben – für den Fall, dass die Mieter wechseln, oder Kinder zu Besuch sind.
    Baby steht am Balkongelände © mahony, stock.adobe.com
    Längsstreben im Balkongeländer sorgen zwar für eine moderne Optik, sind aber alles andere als sicher. Denn aufgrund der Anordnung der Streben und des daraus entstehenden Leitereffekts bergen sie ein großes Absturzrisiko für Kinder
 © mahony, stock.adobe.com
    Der Leitereffekt
    Der Leitereffekt
    ein holzbalkon wird angeschraubt © Christine, stock.adobe.com
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    3. Material

    Ob Aluminium, Holz, Kunststoff oder Glas: Die Auswahl an Materialien für Balkongeländer ist groß. Wichtig ist vor allem, dass alle Materialien die Sicherheit des Balkonnutzers gewährleisten und den gängigen Vorschriften entsprechen.

    Bedeutet:

    • Wer sich für ein Glasgeländer entscheidet, muss dafür Acryl- oder Sicherheitsglas verwenden, das bruchfest ist und auch thermischen Veränderungen durchs Wetter standhält.
    • Ein Holzgeländer muss vor allem durchbruchsicher sein und mit Stahl- oder Aluminiumpfosten verbaut werden. Auch die regelmäßige Pflege vor Witterung und Feuchtigkeit garantiert die Langlebigkeit eines Holzgeländers.
    • Bei Metallgeländern ist vor allem der Rostschutz elementar, der gewährleistet, dass ein möglicher Verschleiß durch äußere Witterungen nicht die Stabilität gefährdet.
    Materialien
    Materialien

    Sind Sie handwerklich begabt und haben Lust darauf, ein neues Balkongeländer zu Ihrem DIY-Projekt zu machen, spricht also nichts dagegen – solange Sie alle geltenden Vorschriften beachten. Allerdings müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie bei Austausch und Erneuerung des Balkongeländers in Eigenregie auch für dessen Sicherheit verantwortlich sind. Im Fall der Fälle können Sie also auch strafrechtlich belangt werden.

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