Barrierefrei Umbauen: KFW-Förderung

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KfW-Bausteine für die Förderung von Umbauten zur Barrierefreiheit

Prognosen zufolge sollen in 30 Jahren doppelt so viele über 80-Jährige in der Bundesrepublik leben wie heute – dann sind es 8 Millionen Menschen. Schon heute reicht der Wohnraum für die veränderten Ansprüche dieser Altersklasse nicht aus. Frühzeitig ans Alter denken ist daher angesagt. Unterstützt wird das Wohnen im Alter von der Bundesregierung mit Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe.

Fördermittel nutzen © magele picture, fotolia.com
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Fördervorgaben für altersgerechtes Umbauen

Um die Wohn- und Lebensqualität auch im Alter zu erhalten, beinhaltet das Programm Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ verschiedene Maßnahmen, die mit vertretbarem Aufwand in bewohnten Gebäuden durchgeführt werden können. Diese Maßnahmen sorgen nicht erst im Alter für den nötigen Komfort, sondern können auch ohne Einschränkung der Beweglichkeit in jungen Jahren genossen werden.

Tipp: Die Mindeststandards für eine Förderfähigkeit durch die KfW sind als technische Mindestanforderungen definiert.
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Rund ums Haus

Die Förderbausteine 1,2,3 und 7 befassen sich mit der bequemen Zuwegung zum Haus, bzw. zur Wohnung. Neben der Verkehrsfläche bis zur Haustür incl. eventuell notwendiger Rampen oder einer Verbreiterung der Stellfläche für Fahrzeuge, fallen hierunter auch Wetterschutzmaßnahmen und Beleuchtungen im Eingangsbereich sowie eine gute und leichte Bedienbarkeit der Haustür, zum Beispiel durch einen automatischen Türöffner.

Altersgerecht Umbauen KFW Förderung
Altersgerecht Umbauen, Förderung durch die KFW, Bildquelle: KFW

Sicherheit im Haus

Die Kriterien an Mobilität und Sicherheit im gesamten Wohngebäude sind in den technischen Mindestanforderungen definiert. Gefördert werden zum Beispiel die Sicherheit von Treppenanlagen durch Handläufe und rutschhemmende Stufen, aber auch Treppenlifte. Soziale Aspekte werden ebenfalls berücksichtigt, etwa durch die Ermöglichung von Nachbarschaftskontakten durch das Schaffen von Gemeinschaftsräumen.

Bad und Küche

An Bad und Küche werden im Alter besondere Bedürfnisse gestellt. Ausreichende Bewegungsflächen, erreichbare Höhen und Sicherheits-, sowie Haltesysteme für eine lange, selbstständige Nutzbarkeit im Alter erfordern entsprechende Umbauten. Diese Kriterien, die hierfür erfüllt werden müssen, sollten und können, werden in den Förderunterlagen beschrieben.

Badewanne mit Tür und Duschwand © Duravit AG
Badewanne mit Tür und Duschwand © Duravit AG

Bewegunsfreiheit im Haus

Freie Beweglichkeit in den eigenen vier Wänden ist bei einer altersgerechten Sanierung besonders wichtig. Ausreichend breite Türen, die auch mit Gehilfen oder Rollstuhl noch bequem genutzt werden können, die einfache Bedienbarkeit von Fenstern oder das schwellenlose Erreichen von Balkon und Terrasse sind weitere Punkte, die die Anforderungen an das barrierefreie Umbauen mit den Förderbausteinen festlegt.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW

Kfw-Förderung als Zuschuss

Neben der Förderung in Form eines Kredits gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit dem Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ auch einen einmaligen Zuschuss. Auch hier sind Umbauten zur Barrierefreiheit im Außen- und Innenbereich sowie Grundrissveränderungen, der Abbau von Schwellen auf Bewegungsflächen und der Badezimmerumbau förderfähig. Ebenso werden Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohnhäusern gefördert, die zur Erreichung des Standards „altersgerechtes Haus“ erforderlich sind. Gefördert werden ebenso die Umwidmung von Nichtwohnflächen, die Wohnflächenerweiterung sowie der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.

Tipp: Als Standard „Altersgerechtes Haus“ definiert das Förderprogramm barrierereduzierte Zugänge zu Wohnräumen, Küche und Bad sowie altersgerechte Bedienhilfen, wie zum Beispiel Handgriffe.
Diese Maßnahmen fördert die KfW-Bank
Diese Maßnahmen fördert die KfW-Bank

Fördervoraussetzungen

Eine Förderung barrierereduzierender Umbauten durch die KfW ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen die Leistungen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und technische Mindestvoraussetzungen aus dem Beiblatt zu den Förderprodukten erfüllen, Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Bei der Beantragung dürfen noch keine Leistungs- oder Lieferverträge abgeschlossen sein.

Tipp: Sollen im Zusammenhang mit dem Umbau auch Fenster oder Fenstertüren ausgetauscht werden, muss dafür ein extra Antrag über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder für eine Einzelmaßnahme beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.
Fördermittel © Doc Rabe, fotolia.com
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