Der altersgerechte Umbau, bzw. die barrierefreie Sanierung der eigenen vier Wände ist nicht vom Alter oder dem Vorhandensein körperlicher Einschränkungen abhängig. Vielmehr ist es eine Investition für die Zukunft, die der Staat durch Förderprogramme finanziell unterstützt. Zudem kann durch barrierefreies Sanieren eine langfristige Wertsicherung und sogar Wertsteigerung der Immobilie erreicht werden. Dabei profitieren von altersgerechten Umbaumaßnahmen und einer barrierefreien Gestaltung des Wohnraums nicht nur Haus- und Wohnungseigentümer. Auch Mieter können ihre vier Wände altersgerecht sanieren. Dabei gelten jeweils unterschiedliche Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind.
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Vermieter
Schon heute sehen sich Vermieter vermehrt dem Problem hoher Fluktuation gegenüber. Oft sind es langjährige Mieter, die ausziehen müssen, um den Lebensabend in Altenheimen zu verbringen. Die im Alter eingeschränkte Mobilität macht Treppen zu unüberwindbaren Hindernissen und nicht altersgerechte Badezimmer zur Stolperfalle. Ein Blick auf die Altersstruktur in Mietwohnungen lässt diesen Trend für die Zukunft noch wesentlich stärker vermuten. Schon heute sind mehr als ein Viertel der Mieter über 60 Jahre alt.
Die frühzeitige Anpassung der Wohnsituation an die künftigen Verhältnisse mit einer erhöhten Anforderung an die Barrierefreiheit im Wohnumfeld macht es nicht nur Mietern einfacher, so lange wie möglich in ihrem zu Hause wohnen zu bleiben, für Vermieter hat dies Vorteile: Durch eine barrierefreie Gestaltung des Wohnraums werden Mietobjekte nicht nur für ältere Mieter attraktiv, sondern auch jüngere Menschen schätzen den Komfort. Letztendlich werden durch Sanierungsmaßnahmen mit Blick auf Barrierefreiheit die Vermietungschancen erhöht, Bestandsmieter langfristig gebunden und der Wert des Objektes gesteigert.
Haus und Wohnungseigentümer
Ob altersgerechter Umbau der eigenen vier Wände oder der Erwerb eines bereits barrierefrei sanierten Kaufobjekts, Eigentümer profitieren in der Regel immer. Fördermittel und Zuschüsse lassen sich auch dann beantragen, wenn kein aktueller Bedarf, also keine körperliche Einschränkung besteht, die einen Umbau rechtfertigen. Lediglich die geforderten Kriterien und Formalitäten müssen eingehalten werden, um in den Genuss von staatlichen Fördermitteln zu kommen und damit nicht nur das Wohneigentum „alterssicher“ zu machen, sondern auch dessen Wert langfristig zu erhalten.
Mit etwas mehr Bedacht müssen Mitglieder von Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern an Sanierungsvorhaben herangehen. Umbaumaßnahmen sollten generell mit der Gemeinschaft abgesprochen und von dieser genehmigt werden, auch, wenn der geplante Umbau lediglich das Sondereigentum, also die eigene Wohnung betrifft. Selbstverständlich darf auch das Wohneigentumsgesetz nicht außer Acht gelassen werden.
Mieter
Nach §554a, Abs. 1, Satz 1 des BGB kann ein Mieter vom Vermieter die Zustimmung für bauliche Veränderungen an Mietobjekten verlangen, wenn eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. Doch auch ohne das Vorliegen einer Einschränkung kann der Mieter seine Wohnung altersgerecht umbauen, bzw. barrierefrei sanieren. Wer bauliche Veränderungen auf eigene Rechnung vornimmt, kommt dabei auch als Mieter in den Genuss von Fördermitteln. Allerdings ist bei etwaigen angestrebten Umbauarbeiten zuvor die Genehmigung des Vermieters einzuholen.
Außerdem sollte geklärt werden, wie nach einem Auszug mit den Umbauten verfahren wird, denn der Vermieter hat ein Recht darauf, das vermietete Objekt in dem Zustand zurückzuerhalten, in dem er es anfänglich übergeben hat. Rückbaumaßnahmen der Veränderungen sind für den Mieter also verpflichtend, sofern der Vermieter hierauf besteht. In vielen Fällen lässt sich eine barrierefreie Wohnung allerdings wesentlich besser vermieten, was auch den Vermieter freuen dürfte.
Barrierefrei Umbauen: Förderung und Zuschüsse
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