Finanzierung für das barrierefreie Umbauen
Je nach geplantem und notwendigem Aufwand kann ein barrierefreier Umbau der eigenen vier Wände das Budget ganz schön belasten. Teuer wird es vor allem, wenn Änderungen am Grundriss notwendig werden, weil Räume vergrößert oder aufwendige Rampen eingebaut werden müssen. In vielen Fällen ist ein solch kostenintensiver Umbau nur mit finanzieller Hilfe von Dritten möglich.
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Die Gestaltung von barrierefreien Wohnräumen wird jedoch nicht erst dann gefördert, wenn er durch Alter oder Krankheit notwendig wird, sondern dank der zukunftsorientierten Wohnraumpolitik bereits vorher. Hierzu sind verschiedene Finanzierungshilfen auf dem Markt, die entweder als Zuschuss oder als Kredit gewährt werden.
Unterstützung durch Pflegekasse und Versicherungen
Ist ein barrierefreier Umbau durch Alter oder Pflegebedürftigkeit bedingt der Bewohner erforderlich, springt für einige Maßnahmen die Pflegekasse ein. Voraussetzung für diese Zuschussleistung ist ein vorhandener Pflegegrad, mindestens der Stufe 1. In den Bereich der Pflegeversicherung fallen hierbei zum Beispiel der Austausch von Dusch-, bzw. Badewanne, Türverbreiterungen, Rampen oder ein Treppenlift. Führen Unfall oder Krankheit dazu, dass der Wohnraum barrierefrei saniert werden muss, unterstützen Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Bundesagentur für Arbeit einen Umbau.
Welche Finanzierungshilfe für die jeweiligen Betroffenen in Frage kommen, darüber gibt die regionale Wohnberatung Auskunft. Wie bei allen Zuschüssen gilt aber auch hier, dass eine Beantragung unbedingt vor Beginn der Baumaßnahme beim zuständigen Fördermittelgeber erfolgen muss. Auch kommunale Finanzierungsprogramme und Wohnbauförderungen der einzelnen Bundesländer nehmen sich der Förderung von Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an. Sie sind allerdings in Art und Umfang sehr unterschiedlich und sollten im Bedarfsfall ebenfalls bei der regionalen Wohnberatung erfragt werden.
Staatliche Förderprogramme zur Barrierereduzierung
Die KfW-Bankengruppe ist nicht nur für zinsgünstige Kredite zuständig, sondern auch für die Förderung von Investitionen zur Barrierefreiheit in selbstgenutzten Objekten in Form eines Zuschusses. Der maximale Zuschuss beträgt 6.250 Euro pro Wohneinheit (Stand Juli 2023).
Außerdem darf der KfW-Zuschuss mit anderen Zuschüssen gekoppelt werden, hierfür gibt es allerdings besondere Voraussetzungen und Bedingungen. So kann zum Beispiel für eine einzelne Maßnahme, die über die Pflegekasse bezuschusst wird – zum Beispiel ein Treppenlift – nicht zusätzlich über eine KfW-Förderung finanziert werden. Zu beachten ist, dass die gewährten Zuschüsse an gewisse Bedingungen gekoppelt sind. So muss die Beantragung vor Baubeginn erfolgen, es dürfen keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen sein. Die Förderung darf sich ausschließlich auf Baumaßnahmen beziehen, die durch einen Fachmann ausgeführt werden, nicht auf Hilfsmittel oder Mobiliar. Beantragt werden kann der Zuschuss dabei sowohl von Haus- und Wohnungseigentümern, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, wie auch von Mietern und privaten Vermietern.
Kredit für altersgerechte Sanierung
Neben der Möglichkeit von Zuschüssen für einen geplanten barrierefreien Umbau werden von der KfW-Bank nach wie vor spezielle Kredite für diese Zwecke gewährt. Wer Barrieren in einem bestehenden, selbstgenutzten Wohnraum abbaut, eine Immobilie mit diesen Kriterien neu erwirbt, als Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) altersgerecht umbaut oder vermietete barrierefrei sanieren möchte, kann ein zinsgünstiges Darlehen (Programm 159) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Gefördert werden neben den förderfähigen Umbaukosten auch die Nebenkosten, zum Beispiel der Architekt. Pro Wohnung liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro, das Förderprogramm lässt sich mit anderen KfW-Programmen koppeln, wie etwa mit den Maßnahmen zur Energieeinsparung, was zudem aus wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert ist.
Lediglich mit dem Zuschussprogramm 455 lässt sich die Kreditvariante nicht koppeln! Bei der Beantragung eines KfW-Kredits gilt, wie auch beim Zuschussprogramm, dass der Antrag vor Baubeginn erfolgen muss. Ebenso muss neben dem Förderantrag und der Maßnahmenbeschreibung zur Prüfung der Förderungswürdigkeit auch eine Bestätigung von Handwerker oder Architekt beigelegt werden.
Förderprodukte der Länder
Auch die Länder fördern die Barrierefreiheit in Wohngebäuden und Wohnungen. So bietet zum Beispiel das Land Brandenburg über die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) die Maßnahmen mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss von 5 % zum KfW-Programm altersgerechtes Umbauen. In Bayern können barrierereduzierende Umbauten in Form eines Darlehens über das Programm „Modernisierung von Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften“ (WEG-Modernisierungsprogramm – BayModWEG) gefördert werden.
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