Finanzierung für das barrierefreie Umbauen
Je nach geplantem und notwendigem Aufwand kann ein barrierefreier Umbau der eigenen vier Wände das Budget ganz schön belasten. Teuer wird es vor allem, wenn Änderungen am Grundriss notwendig werden, weil Räume vergrößert oder aufwändige Rampen eingebaut werden müssen. In vielen Fällen ist ein solch kostenintensiver Umbau nur mit finanzieller Hilfe von Dritten möglich. Die Gestaltung von barrierefreien Wohnräumen wird jedoch nicht erst dann gefördert, wenn er durch Alter oder Krankheit notwendig wird, sondern dank der zukunftsorientierten Wohnraumpolitik, bereits vorher. Hierzu sind verschiedene Finanzierungshilfen auf dem Markt, die entweder als Zuschuss oder als Kredit gewährt werden, die allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

Versicherung zahlt
Ist barrierefreies Umbauen durch Alter oder Pflegebedürftigkeit bedingt, springt für einige Maßnahmen die Pflegekasse ein. In den Bereich der Pflegeversicherung fallen hierbei zum Beispiel der Austausch von Dusch-, bzw. Badewanne, Türverbreiterungen oder Rampen. Voraussetzung für die Bezuschussung ist die Ermöglichung der häuslichen Pflege, bzw. der selbstständigen Lebensführung. Führt Unfall oder Krankheit dazu, dass der Wohnraum barrierefrei saniert werden muss, unterstützen Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Bundesagentur für Arbeit einen Umbau.
Welche Finanzierungshilfe für die jeweiligen Betroffenen in Frage kommen, darüber gibt die regionale Wohnberatung Auskunft. Wie bei allen Zuschüssen gilt aber auch hier, dass eine Beantragung unbedingt vor Beginn der Baumaßnahme beim zuständigen Fördermittelgeber erfolgen muss. Auch kommunale Finanzierungsprogramme und Wohnbauförderungen der einzelnen Bundesländer nehmen sich der Förderung von Umbau- und Anpassungsmaßnahmen an. Sie sind allerdings in Art und Umfang sehr unterschiedlich und sollten im Bedarfsfall ebenfalls bei der regionalen Wohnberatung erfragt werden.
Zuschuss für barrierefreien Umbau

Die KfW-Bankengruppe ist nicht nur für zinsgünstige Kredite zuständig, sondern auch für die Förderung von Investitionen zur Barrierefreiheit in selbstgenutzten Objekten in Form eines Zuschusses. Der maximale Zuschuss beträgt 6.250 Euro pro Wohneinheit (Stand Februar 2019). Außerdem darf der KfW-Zuschuss mit anderen Zuschüssen Dritter gekoppelt werden und lässt sich ebenso mit dem KfW-Programm 141 (Wohnraum Modernisieren Standard) und 124 (Wohneigentum) verbinden.
Nicht möglich ist hingegen eine Kombination von Zuschuss und Krediten aus etwaigen Förderprogrammen von Bund und Ländern oder auch der KfW-Kreditvariante Nr. 159. Zu beachten ist, dass die gewährten Zuschüsse an gewisse Bedingungen gekoppelt sind. So muss die Beantragung vor Baubeginn erfolgen und sie darf sich ausschließlich auf Baumaßnahmen beziehen, die nur durch einen Fachmann ausgeführt werden dürfen, nicht auf Hilfsmittel oder Mobiliar. Beantragt werden kann der Zuschuss dabei sowohl von Haus- und Wohnungseigentümern, die ihr Eigenheim selbst bewohnen, wie auch von Mietern und privaten Vermietern.
Kredit für altersgerechte Sanierung
Neben der Möglichkeit von Zuschüssen für einen geplanten barrierefreien Umbau werden von der KfW-Bank nach wie vor spezielle Kredite für diese Zwecke gewährt. Wer Barrieren in einem bestehenden, selbstgenutzten Wohnraum abbaut, eine Immobilie mit diesen Kriterien neu erwirbt, als Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) altersgerecht umbaut oder vermietete barrierefrei sanieren möchte, kann ein zinsgünstiges Darlehen (Programm 159) bei der Kreditbank beantragen. Gefördert werden neben den förderfähigen Umbaukosten auch die Nebenkosten, zum Beispiel der Architekt. Pro Wohnung liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro, das Förderprogramm lässt sich allerdings mit anderen KfW-Programmen koppeln. Etwa mit den Maßnahmen zur Energieeinsparung, was zudem aus wirtschaftlicher Sicht empfehlenswert ist.
Lediglich mit dem Zuschussprogramm 455 lässt sich die Kreditvariante nicht koppeln! Bei der Beantragung eines KfW-Kredits gilt, wie auch beim Zuschussprogramm, dass der Antrag vor Baubeginn erfolgen muss. Ebenso muss neben dem Förderantrag und der Maßnahmenbeschreibung zur Prüfung der Förderungswürdigkeit auch eine Bestätigung von Handwerker oder Architekt beigelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW

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