Förderung Einbruchschutz

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Finanzielle Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen

Das eigene Zuhause gegen Einbrecher absichern – das gelingt mit passenden Maßnahmen zum Einbruchschutz. Doch die Installation von Alarmanlagen, mechanischen Sicherungen und Co. ist nicht unbedingt günstig. Viele Haus- und Wohnungsbesitzer überlegen deshalb zweimal, ob sie in den Einbruchschutz investieren. Dabei gibt es eine einfache Möglichkeit, um Einbruchschutz günstig umzusetzen: Förderangebote greifen bei der Finanzierung unter die Arme. Welche Angebote es gibt und was dabei zu beachten ist, verrät der nachfolgende Ratgeber.

Holzwürfel mit den Buchstaben Fördergeld und Geld im Hintergrund © domoskanonos, stock.adobe.com
Auch für den Einbruchschutz kann man eine Förderung beantragen © domoskanonos, stock.adobe.com

Was ist eine Förderung für Einbruchschutz?

Unter einer Förderung für Einbruchschutz werden finanzielle Mittel verstanden, die für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Diese können grundsätzlich als Zuschuss oder günstige Finanzierungsoption verfügbar sein und werden von verschiedenen Stellen ausgegeben. Eine Förderung lässt sich normalerweise nur unter Beachtung verschiedener Voraussetzungen beantragen. Deshalb sollte man die geltenden Bedingungen unbedingt prüfen, bevor die Einbruchschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz
Förderfähige Maßnahmen zum Einbruchschutz

Welche Förderungen für Einbruchschutz gibt es?

Ganz ähnlich wie bei der energetischen Sanierung von Gebäuden kann man sich auch beim Nachrüsten von Einbruchschutz finanzielle Unterstützung holen. Dafür kommen verschiedene Ansprechpartner in Frage.

Der Förderantrag wird vor Auftragserteilung gestellt
Der Förderantrag wird vor Auftragserteilung gestellt

KfW-Förderung für Einbruchschutz

Bei der KfW-Förderung für Einbruchschutz handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, die bei der Finanzierung von Einbruchschutzmaßnahmen helfen kann. Bis vor kurzem hatten Antragstellende noch die Wahl zwischen einer Finanzierung als Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit. Mittlerweile ist das Zuschuss-Programm jedoch eingestellt worden, sodass sich die Förderung für den Einbruchschutz nur noch als günstige Finanzierung präsentiert.

Verpackt ist die Förderung im Programm: „Altersgerecht umbauen – Kredit 159“. Vom Titel sollte man sich nicht blenden lassen: Die altersgerechte Sanierung der eigenen Immobilie ist keine Voraussetzung, um die Finanzierung zu erhalten. Insgesamt winken bis zu 50.000 Kredit zu guten Konditionen. Maßnahmen, die mit diesem Geld umgesetzt werden können, sind:

  • Kauf und Einbau von einbruchhemmenden Türen
  • Kauf und Einbau von einbruchhemmenden Garagentüren
  • Zusätzliche Schlösser für Türen
  • Nachrüstsysteme für Fenster
  • Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
  • Gefahrenwarnanlagen

Um die Förderung für den Einbruchschutz zu erhalten, müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese beziehen sich beispielsweise auf DIN-Normen, Widerstandsklassen oder U-Werte. Zudem müssen die Arbeiten zwingend von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistung wird in diesem Zusammenhang nicht gefördert.

Wichtig ist, dass man sich für die Förderung einen Finanzierungspartner sucht. Dieser stellt den Antrag bei der KfW und zahlt anschließend auch das Geld aus. Der Finanzierungspartner sollte feststehen, bevor die Arbeiten durch ein Fachunternehmen begonnen werden bzw. bevor der Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wird. Rückwirkend kann die Förderung nicht mehr beantragt werden.

Polizist bei Spurensuche am Fenster einer Wohnung © Kzenon, stock.adobe.com
Eine Fachberatung ist meist Voraussetzung für eine Förderung zum Einbruchschutz © Kzenon, stock.adobe.com

Länderspezifische Angebote zur Förderung für Einbruchschutz

Die KfW-Förderung für Einbruchschutz gilt auf Bundesebene für alle Privatpersonen. Einzelne Bundesländer haben zusätzliche Förderprogramme aufgelegt, die sich dahingehend unterscheiden können, was gefördert wird und wie gefördert wird. Wir zeigen einige Beispiele auf.

Zuschussförderung der IB.SH

In Schleswig-Holstein können Privatpersonen von einer Förderung für Einbruchschutz von der IB.SH profitieren. Diese wird als Zuschuss gewährt, ein maximaler Zuschuss von 1.550 Euro ist möglich. Wie auch bei der KfW gelten Anforderungen an die Zertifizierung der Maßnahmen. Zudem ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen verpflichtend. Wie hoch genau der Zuschuss ausfällt, richtet sich nach dem Investitionsvolumen. Auch hier muss der Zuschuss beantragt werden, bevor die Maßnahme begonnen wird.

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Förderkredit der NRW.BANK.Gebäudesanierung

Von der NRW.BANK.Gebäudesanierung können sich Privatpersonen einen Förderkredit zu günstigen Konditionen holen. Es winken bis zu 150.000 Euro. Die Förderung ist in erster Linie für Vorhaben zur Steigerung von Energieeffizienz, Umweltschutz und Barrierefreiheit vorgesehen. Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Anwendungsbereichen können aber auch Einbruchschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Auch hier erfolgt die Auszahlung über einen Finanzierungspartner, den man sich unbedingt vor Vorhabenbeginn suchen sollte. Denn der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

Förderkredit der Investitionsbank Berlin

Auch die Investitionsbank Berlin bietet einen Förderkredit, der sich für die Umsetzung von Maßnahmen zum Einbruchschutz verwenden lässt. Unter dem Namen „IBB Altersgerecht Wohnen“ wird ein zinsgünstiger Kredit der KfW-Bankengruppe bereitgestellt, der mit zusätzlichen Zinssubventionen aufwartet. Konkret kann eine Zinssubvention von bis zu 0.6 % p.a. auf den KfW-Zinssatz beantragt werden. Auch hier müssen natürlich weitere Bedingungen beachtet werden. Zum Beispiel, dass der Antrag vor Beginn der Umsetzung gestellt werden muss.

Griffschloss an Fenstern für mehr Sicherheit © Marlon Bönisch, stock.adobe.com
Der Einbau von Einbruchschutzmaßnahmen muss durch Fachunternehmen erfolgen © Marlon Bönisch, stock.adobe.com

Fazit: Förderprogramme können den Einbruchschutz finanziell unterstützen

Es existieren verschiedene attraktive Förderprogramme, mit denen man die Kosten für die Umsetzung von Maßnahmen zum Einbruchschutz abfedern kann. Die meisten Programme basieren auf günstigen Förderkrediten. In Ausnahmefällen werden auch Zuschüsse angeboten. Entscheidend ist zumeist, dass die Antragstellung vor Beginn der Umsetzung erfolgt. Darüber hinaus werden bestimmte Anforderungen an die Umsetzung gestellt. Eigenleistungen werden meist nicht gefördert. Erfahrene Fachexperten zum Thema Einbruchschutz können helfen, die richtigen Förderprogramme auszuwählen.

Einbrecher in der Küche © Alex G, stock.adobe.com
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