Gebäude-Energie-Gesetz

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Ein kurzer Blick aufs gute Recht

Wer heute ein Gebäude neu baut oder ein bestehendes Gebäude saniert, muss vielfältige gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien beachten. Seit November 2020 sind diese Vorgaben in einem neuen, einheitlichen Gesetz gebündelt: dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Es vereint das bisherige Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in sich.

Haus: Wärmedämmung spart Energie © eisenhans, stock.adobe.com
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Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes müssen beachtet werden
Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes müssen beachtet werden

Wichtige Inhalte und Neuerungen des GEG:

  • Das Gesetz regelt die Anforderungen an die energetische Qualität eines Gebäudes, die Vorgaben für die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen sowie die Pflichten des Einsatzes regenerativer Energien. Es setzt die europäischen Anforderungen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Zudem integriert es die Regelungen zu Niedrigstenergiegebäuden in das deutsche Energieeinsparrecht.
  • Die bestehenden Vorgaben der EnEV übernimmt das Gesetz lediglich. Eine Verschärfung gibt es zunächst nicht. Erst 2023 ist eine Überprüfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Gebäudebestand vorgesehen. Wer bei einer Sanierung 10 Prozent eines Bauteils wie Dach, Fassade oder Fenster erneuert, muss die entsprechenden Vorgaben des GEG einhalten.
  • Die Pflicht zur Nutzung regenerativer Energien im Neubau lässt sich nun auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom (beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage) erfüllen. Auch bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards bietet die Nutzung gebäudenah regenerativ erzeugten Stroms eine Flexibilisierungsoption.
  • Der Energieausweis muss nun neben dem Primärenergieverbrauch oder -bedarf auch den CO2-Ausstoß des Gebäudes angeben.
  • Beim Verkauf des Gebäudes oder bei einer größeren energetischen Sanierung ist eine energetische Beratung des Käufers beziehungsweise des Eigentümers Pflicht.
  • Wer seine alte Ölheizung (oder auch Kohleheizung) gegen eine neue austauschen möchte, muss ab 2026 einen Teil seines Wärme- oder Kältebedarfs anschließend regenerativ abdecken.
  • Über eine Erfüllungserklärung müssen Bauherren und Sanierer ab sofort die Einhaltung der energetischen Vorgaben erklären. Beim Neubau kann der Nachweis über ein so genanntes Modellgebäudeverfahren und somit ohne energetische Berechnungen erfolgen
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Die Geschichte des Energiesparrechts in Deutschland

Das Gebäude-Energie-Gesetz ist die neueste Stufe des Energiesparrechst in Deutschland, das sich seit rund 50 Jahren entwickelt hat. Beim Bau von Häusern hat sich lange Zeit niemand so recht für ihren Energieverbrauch interessiert. Kunstvolle Erker, thermisch ungünstige Grundrisse und nicht zuletzt bauliche Sünden wie Heizkörpernischen sind die besten Beweise dafür. Der Wärmeschutz ist nach wie vor ein vergleichsweise junges Phänomen, auch wenn er heute vor dem Hintergrund des Klimaschutzes eine sehr große Bedeutung erlangt hat. Seinen Ursprung hat das Thema der Energieeffizienz im Gebäudebereich jedoch an anderer Stelle: in der Energiekrise der 70er Jahre.

Das GEG vereint verschiedene Gesetze und Bestimmungen
Das GEG vereint verschiedene Gesetze und Bestimmungen

Die Wärmeschutzverordnung – Vorfahr der heutigen Gesetzgebung

1976 verabschiedete die Bundesregierung vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise das Energieeinspargesetz (EnEG). Aus ihm wurde die erste Wärmeschutzverordnung abgeleitet, die schließlich 1977 in Kraft trat. Sie setzte erstmals Standards, um den Energieverbrauch von Gebäuden durch bauliche Maßnahmen zu begrenzen.

Die erste Wärmeschutzverordnung wurde zweimal novelliert. 1984 trat dann die zweite, 1995 die dritte Wärmeschutzverordnung in Kraft. Die Anforderungen an die energetische Qualität neuer Häuser stiegen kontinuierlich.

Die EnEV – klare Vorgaben für die Energieeffizienz

Die Wärmeschutzverordnungen wurden 2002 durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Die EnEV fasste die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammen. Die Ziele, die Energieeffizienz von Neubauten und der darin eingebauten Heiztechnik zu steigern, blieben bestehen. Inzwischen wurde die EnEV mehrfach novelliert. Die wichtigsten Aspekte der einzelnen Stufen:

ENEV © marco2811, fotolia.com
Die EnEV wurde durch das GEG abgelöst © marco2811, fotolia.com
  • EnEV 2002:
    Zusammenfassung der Vorgaben für Heizung, Warmwasser und Lüftung;
    Einführung des Energieausweises für Neubauten
  • EnEV 2003/2004:
    Änderung verschiedener DIN-Normen;
    Anpassung unklarer Formulierungen
  • EnEV 2007:
    Einführung des Energieausweises im Gebäudebestand
  • EnEV 2009:
    Verschärfung der Vorgaben für den Primärenergiebedarf bei Neubau und Sanierung um etwa 30 Prozent;
    Einführung des Referenzgebäudeverfahrens
  • EnEV 2014:
    Weitere Verschärfung der energetischen Vorgaben für den Neubau (Hinweis: Die Vorgaben dieser EnEV-Stufe entstanden teilweise im Jahr 2013, andere traten erst 2016 in Kraft. Sie wird daher in seltenen Fällen auch als EnEV 2013 oder EnEV 2016 bezeichnet)
Sanierung der Gebäudehülle: das GEG fordert bestimmte U-Werte
Sanierung der Gebäudehülle: das GEG fordert bestimmte U-Werte

Das EEWärmeG – Verpflichtung zu regenerativer Wärme

Dritter Baustein der gesetzlichen Vorgaben zur klimafreundlicheren Gestaltung des Gebäudebestandes war das 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es verpflichtete Bauherren dazu, einen Teil ihres Wärmebedarfs im Neubau durch regenerative Energien abzudecken. Diese Vorgabe ist wie die energetischen Vorgaben der EnEV mit ins Gebäude-Energie-Gesetz eingeflossen.

Energieausweis © beermedia, stock.adobe.com
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