Fördermittel Dämmung 2025: Staatlich gefördert zum Traum vom Haus
Der Bau oder der Kauf eines Hauses ist für die meisten Menschen die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Die wirtschaftliche Frage „Was können wir uns leisten?“ steht daher in aller Regel im Vordergrund. Damit bei diesen Überlegungen der Wärmeschutz nicht auf der Strecke bleibt, fördert der Staat Baumaßnahmen, die hohe energetische Standards setzen, sowie die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien.
Fördermittel sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG zusammengeführt worden. Es gibt drei Programme, nämlich für Wohngebäude (BEG WG), für Nichtwohngebäude (BEG NWG) und für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Vergabe der Mittel aus den Programmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude werden durch die KfW abgewickelt. Relevant für Immobilienbesitzer oder die, die es werden wollen, sind:
- Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“
- Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau-Wohngebäude“

Dämmungs-Rechner:
Kosten und Einsparungen Ihrer Sanierung berechnen
Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung (BEG EM) werden indes vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Lediglich die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Heizungstechnik werden von der KfW durchgeführt.
KfW-Förderung für den Neubau und die Sanierung
Diese Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Kredite oder Zuschüsse. Bei den Krediten wird der Zins dabei in den ersten zehn Jahren aus staatlichen Mitteln heruntergesetzt. Gefördert wird die Sanierung zu KfW-Effizienzhäusern der Stufen:
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 40
Sie weisen einen besonders niedrigen Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß auf. Die Zahl gibt an, welchen Primärenergieverbrauch die Häuser im Vergleich zu einem Standard-Neubau verbrauchen dürfen. Beim Effizienzhaus 55 darf der Energieverbrauch beispielsweise nur bei maximal 55 Prozent liegen. Bei Neubauten wird allerdings nur noch das KfW-Effizienzhaus 40 gefördert, weil das Effizienzhaus 55 mittlerweile als Standard bei Neubauten gilt.
Darüber hinaus erhalten die jeweiligen KfW-Effizienzhäuser höhere Förderung für die sogenannte Erneuerbare Energien Klasse, wenn bei der Sanierung eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird und damit oder mit Abwärme mindestens 65 % des Energiebedarfs gedeckt werden.
Ein so energieeffizientes Gebäude wie ein KfW-Effizienzhaus stellt hohe Anforderungen an die Planung und die Ausführung. Wer einen Kredit über das Programm „Wohngebäude“ beantragen möchte, muss Planung, Antragstellung und Durchführung seines Bauvorhabens durch einen von der KfW anerkannten Sachverständigen begleiten lassen. Eine Liste dieser Experten gibt es im Internet auf www.energie-effizienz-experten.de. Über unsere Energieberatersuche finden Sie ebenfalls Energieberater in Ihrer Region.
Der Antrag für den Förderkredit muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Dieser Beginn ist:
- Bei einem Neubau der Beginn der Bauarbeiten. Die Planung und Beratung oder der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen stehen dem Antrag also nicht im Wege.
- Bei einem Ersterwerb der Abschluss des Kaufvertrags.

Die Baubegleitung – Kontrolle durch Experten
Um die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen und damit das Erreichen der geplanten Effizienzstandards sicherzustellen, verlangt die KfW bei den Krediten aus den „Wohngebäude“-Programmen die Begleitung der Maßnahmen durch einen anerkannten Sachverständigen. Die Kosten dafür muss der Modernisierer allerdings nicht alleine tragen. Im Rahmen des Programms 261 übernimmt die KfW 50 % der Kosten für die Baubegleitung.
Fördermittel für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung können jedoch nach wie vor über das BAFA beantragt werden.
Wie sanierungsbedürftig ist das Haus überhaupt?
Bevor festgelegt wird, auf welchen Effizienzstandard ein Haus gebracht werden soll, ist eine umfassende Energieberatung notwendig. In diesem Fall nimmt ein Energieberater die Immobilie in Augenschein und prüft, welche energetischen Optimierungsmaßnahmen möglich und sinnvoll sind. Er kann dabei auch einschätzen, welche Kosten durch die energetische Sanierung auf ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau entstehen.

Gebäude Energieeffizienzklassen
Immobilien sind für eine transparente Vergleichbarkeit in Energieeffizienz Klassen eingeteilt Alle Aspekte zum Energiebedarf im Blick, von der Heizanlage über… weiterlesen
Eine gute Alternative: der Steuerbonus
Mit dem Klimapaket steht eine Alternative zur BAFA und KfW-Förderung bereit, die sich bei der Dämmung für den Bauherren gegebenenfalls noch mehr lohnen kann: der Steuerbonus. Er wurde als Ergänzung zu den Förderprogrammen eingeführt, kann aber nicht mit ihnen kombiniert werden. Pro Wohneinheit können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. In den ersten beiden Jahren können sieben Prozent, im dritten dann noch sechs Prozent angesetzt werden. Insgesamt ist ein Förderbetrag von bis zu 40.000 Euro möglich – sofern das Haus mindestens zehn Jahre alt ist und der Steuerzahler selbst darin wohnt.
Eine direkte Förderung lohnt zwar in den meisten Fällen eher, jedoch kann der Steuerbonus eine gute Alternative sein, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt werden. Ohnehin sind die Hürden bewusst niedrig gehalten: Beim Finanzamt muss lediglich eine Bescheinigung von einem Fachunternehmen vorgelegt werden, das bestätigt, die Arbeiten nach den geltenden Anforderungen umgesetzt zu haben.

Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Optionen
Angenommen, als Einzelmaßnahme sollen die Fenster ausgetauscht werden, um Energieverluste zu minimieren:
Austausch der alten Fenster durch neue Wärmedämmfenster, Kosten: 15.000 Euro
- BEG-Zuschuss für Einzelmaßnahmen in Höhe von 15 % (+ 5 % mit Sanierungsfahrplan), über das BAFA zu beantragen: 3.000 Euro
Verbleibender Eigenanteil: 12.000 Euro - Alternative Steuerbonus: 20 Prozent der Kosten: 3.000 Euro
Verbleibender Eigenanteil: 12.000 Euro

Nimmt man mehr Geld in die Hand und setzt sich ein KfW-Effizienzhaus zum Ziel, kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro beantragt werden. Grundsätzlich sollte man zunächst eine Bestandsaufnahme des eigenen Projekts machen und dann durchrechnen (lassen), welche Förderung im individuellen Fall am lohnendsten ist.

Altbausanierung Förderung
Altbausanierung: Fördermittel 2025 nutzen In Deutschland genießt der Gebäudebestand einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft, denn historische Bauwerke spiegeln auch… weiterlesen