Ein Ausweis für das eigene Zuhause
Wie hoch ist der durchschnittliche Energieverbrauch? Für das Auto können die Meisten diese Frage beantworten. Für das eigene Haus können es nur wenige. Um unter anderem den Energieverbrauch ins Bewusstsein zu rücken und auf den ersten Blick erkennbar zu machen, wurde mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 der Gebäudeenergieausweis eingeführt. Seit November 2020 gibt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) die Regelungen für die Ausstellung des Gebäudeenergieausweises vor.
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Bedarf oder Verbrauch – zwei Arten von Energieausweis
Der Gebäudeenergieausweis wird von einem qualifizierten Energieberater ausgefüllt. Dabei lassen sich zwei Arten des Dokuments unterscheiden:
- Bedarfsausweis: Für den Bedarfsausweis werden alle Komponenten des Hauses – zum Beispiel die installierte Heizanlage und die Dämmung der einzelnen Bauteile – in Augenschein genommen. Anhand der erhobenen Werte kann der Energieberater den Energiebedarf des Hauses errechnen. Zusätzlich macht er in dem Ausweis Vorschläge, mit welchen Maßnahmen sich der Energiebedarf weiter verringern lässt.
- Verbrauchsausweis: Für den Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch des Hauses der vergangenen drei Jahre zugrunde gelegt. Aus diesen Daten wird der durchschnittliche Energieverbrauch errechnet.
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Je nach Gebäudetyp und Baujahr wird teilweise der Bedarfsausweis verlangt. Er ist generell das wertvollere Dokument. Denn er leitet den Energiebedarf der Immobilie von ihrem baulichen Zustand ab und schafft damit eine realistische Einschätzung des Energieverbrauchs. Beim Verbrauchsausweis hat das individuelle Verhalten der Bewohner einen starken Einfluss auf die Einstufung.
Der volle Überblick auf fünf Seiten
Der Energieausweis ist immer gleich aufgebaut. Es handelt sich um einen fünfseitigen Vordruck:
- Seite 1 fasst die grundlegenden Gebäudedaten wie die Größe, die Gebäudeart oder das Baujahr übersichtlich zusammen. Außerdem wird hier angekreuzt, ob es sich um einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis handelt.
- Seite 2 beschreibt den Energiebedarf. Diese Seite wird ausgefüllt, wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt. Der Bedarf wird nicht nur in Zahlen aufgeschlüsselt, sondern ist ebenfalls auf einer Skala, die von grün bis rot reicht, vermerkt. So ist für jeden Laien auf den ersten Blick ersichtlich, ob der Bedarf gut oder schlecht ist. Auf einer Vergleichsskala sind zudem die Energiebedarfe von Häusern verschiedener Baustandards verzeichnet.
- Seite 3 beschreibt den Energieverbrauch. Diese Seite wird ausgefüllt, wenn es sich um einen Verbrauchsausweis handelt. Auf ihr findet sich dieselbe Skala von grün bis rot, in der der Energieverbrauch vermerkt wird. Auch die Vergleichsskala ist vorhanden.
- Seite 4 führt auf, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen als weitere Schritte sinnvoll sind.
- Seite 5 gibt allgemeine Hinweise und Erläuterungen.
Pflicht bei Verkauf und Vermietung
Der Gebäudeenergieausweis ist inzwischen für Neubauten und den Gebäudebestand gesetzlich vorgeschrieben. Wird ein Haus verkauft, hat der Käufer das Recht, ihn einzusehen. Dasselbe gilt bei der Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung: Der potenzielle Mieter darf den Einblick in den Ausweis verlangen. So soll sichergestellt werden, dass Käufer und Mieter den Energieverbrauch und somit die künftigen Betriebs- beziehungsweise Nebenkosten einschätzen können.
Gebäudeenergieausweis
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