Die Baufertigstellungsanzeige

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Vor dem Einzug zu erledigen: Die Baufertigstellungsanzeige

Bevor Sie in Ihr neues Eigenheim einziehen, müssen Sie eine Baufertigstellungsanzeige einreichen. Diese gesetzliche Vorschrift sollten Sie nicht ignorieren, denn bei Nichtbeachtung kann die Behörde ein hohes Bußgeld verhängen und schlimmstenfalls sogar eine Zwangsräumung veranlassen. Sie gilt sowohl für Wohnhäuser als auch für gewerblich genutzte Immobilien wie Bürogebäude.

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Die rechtliche Grundlage

Mit einer Baufertigstellungsanzeige informieren Sie die zuständige Baubehörde, also meist das Bauamt Ihrer Gemeinde, über die ordnungsgemäße Fertigstellung Ihres Bauvorhabens. Diese Anzeige bildet daher den formalen Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens.

Umzugsservice, LKW steht vor einem Haus © th-photo, stock.adobe.com
Nach dem Einreichen der Baufertigstellungsanzeige dürfen Sie Ihren Neubau beziehen © th-photo, stock.adobe.com
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Die Pflicht zur Einreichung einer Baufertigstellungsanzeige ist im Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer festgelegt. Abhängig vom Bundesland, in dem Sie gebaut haben, unterscheiden sich die Vorschriften daher ein wenig. Für gewöhnlich stellt die zuständige Behörde jedoch einen Vordruck zur Verfügung. Aus diesem Formular wird ersichtlich, ob Sie mit Ihrer Baufertigstellungsanzeige weitere Dokumente einreichen müssen. Eine digitale Einreichung der Anzeige ist in vielen Gemeinden bereits möglich und auch das Ausfüllen des Formulars ist in der Regel schnell erledigt.

Wann ist ein Bau fertig?

Der richtige Zeitpunkt für eine Baufertigstellungsanzeige ist gekommen, wenn ein Gebäude rundum abgeschlossen ist. Der Anschluss an das Strom- und Wassernetz muss erfolgt sein und auch die Heizung muss betriebsbereit sein. Darüber hinaus müssen die Toiletten und die Küche nutzbar sein.

Wände, Decken und ein Dachstuhl bilden den Rohbau © Horst Schmidt, stock.adobe.com
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