Die Baugrube selbst ausheben – das ist zu beachten
Einen Minibagger auszuleihen und die Baugrube für Ihr Eigenheim in Eigenleistung auszuheben, mag Ihnen vielleicht einfach erscheinen. Diese Arbeit ist jedoch mit einigen Risiken verbunden. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, die Vorschriften der DIN 4124 einzuhalten. Sie dienen vor allem Ihrem Schutz sowie dem Schutz sämtlicher Helfer und Bauarbeiter, für deren Sicherheit Sie als Bauherr haften. Eine Nichtbeachtung geltender Vorschriften hat bei einem Unfall daher entsprechende Konsequenzen.
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Berücksichtigen Sie bei Ihren Planungen außerdem das Bodengutachten. Es gibt durch die genannte Bodenklasse Aufschluss darüber, wie viel Aufwand Sie betreiben müssen, um den Untergrund zu bearbeiten. Je höher die Klasse, desto schwieriger wird die Arbeit. Fertig ist die Baugrube im Idealfall erst kurz vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten wie dem Anlegen des Fundaments.
Die Bodenklasse
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Zu gut für die Entsorgung: der Mutterboden
Der erste Schritt bei der Herstellung einer Baugrube besteht darin, den Ober- oder Mutterboden abzutragen. Er bildet die oberste, etwa 20 bis 30 Zentimeter tiefe Bodenschicht. Der Mutterboden ist humusreich und fruchtbar. Er eignet sich daher bestens für die spätere Gestaltung des Gartens. Ebenso kann er zum Verfüllen der Lücken zwischen der angelegten Baugrube und dem fertigen Fundament beziehungsweise Keller verwendet werden. Der abgetragene Mutterboden wird deshalb zumindest teilweise auf dem Grundstück zwischengelagert. Er sollte bei allen nachfolgenden Tätigkeiten auf keinen Fall im Weg sein.
Die wichtigsten DIN-Vorschriften für das Anlegen einer Baugrube
Damit die Bodenplatte gegossen beziehungsweise der Keller gebaut werden kann, muss an allen vier Seiten Platz zum Arbeiten bleiben. Eine Baugrube müssen Sie deshalb immer größer als die geplante Bodenplatte beziehungsweise den Keller anlegen. Als sogenannter Arbeitsraum sind an jeder Seite mindestens 50 Zentimeter hinzuzurechnen.
Rund um eine Baugrube muss ein mindestens 60 Zentimeter breiter Schutzstreifen angelegt werden. Auf diesen Streifen dürfen Sie beziehungsweise die Bauarbeiter keinerlei Werkzeuge, Baustoffe oder andere Gegenstände abstellen. Auch eine Zwischenlagerung des Aushubs ist nicht zulässig. Allein bei Gräben mit einer Tiefe von maximal 80 Zentimetern darf auf einer Seite auf den Schutzstreifen verzichtet werden.
Die Grubenwände gegen Einsturz sichern
Senkrecht verlaufende Wände einer Baugrube können leicht einstürzen und Menschen unter sich begraben. Zudem würde von deren Kanten immer wieder Erde in die Grube rutschen. Die Seitenwände von Gruben mit einer Tiefe von mehr als 1,25 Meter werden deshalb abgeböscht, also schräg angelegt. Diese Schräge wird als Böschung bezeichnet. Sie darf folgende Werte nicht überschreiten:
- 45° bei nichtbindigen und weichen bindigen Böden
- 60° bei mindestens steifen bindigen Böden
- 80° bei Fels
Nichtbindige Böden bestehen zum Beispiel aus Sand, Steinen oder Kies. Sie verlieren bei Wassereintritt kaum an Tragfähigkeit. Bindige Böden aus Lehm, Ton, Schluff oder Mergel nehmen dagegen Wasser auf und speichern es. Dadurch können sie schlammig werden.
Eine mögliche Alternative zur Böschung ist ein Verbau aus beispielsweise Spundwänden. Bei dieser Absicherung muss der Arbeitsraum mindestens 60 Zentimeter groß sein.
Ebenfalls ab einer Tiefe von 1,25 Meter ist ein sicherer Zugang wie eine Treppe oder eine Leiter erforderlich. Er verhindert nicht nur Verletzungen, sondern auch ein Hineinspringen. Sprünge aus dieser Höhe könnten die Baugrube beschädigen. Damit niemand in die Grube fällt, muss sie mit einer Absturzsicherung versehen und beispielsweise umzäunt werden.
Das Planum bildet die Grundlage für Ihr Haus
Der Boden einer fertiggestellten Baugrube wird als Planum und als Baugrubensohle bezeichnet. Er muss eine gute Tragfähigkeit aufweisen, eben sein und absolut waagerecht verlaufen. Das Verdichten der Sohle erfolgt mithilfe von Walzen, Rüttelplatten oder ähnlichen Maschinen.
Ist der Untergrund wenig tragfähig, lässt sich dieses Problem unter Umständen durch ein zusätzliches Verdichten lösen. Bei schwierigen Untergründen kann jedoch ein Austausch des Bodens erforderlich sein. In diesem Fall wird das neue Material lagenweise eingebracht und etappenweise verdichtet.
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Künetten für die Erschließung des Grundstücks
Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Fernwärme, Telefon und Co. sowie die Abwasserrohre zur Erschließung eines Grundstücks werden häufig in sogenannten Künetten verlegt. Hierbei handelt es sich um grabenförmige Ausschachtungen, deren Seitenwände schräg verlaufen. In einer Künette lassen sich meist mehrere Versorgungsleitungen verlegen. Dies reduziert den Arbeitsaufwand erheblich, denn auch die Wände von Künetten müssen gegen ein Abstürzen gesichert werden. Solch eine Sicherung kann zum Beispiel aus Pfosten, einem Holzvorbau oder einer Stützkonstruktion aus Stahl bestehen. Jede eingesparte Künette reduziert daher die Kosten für die Erdarbeiten.
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