Für ausreichend Platz zwischen den Häusern – die Abstandsflächenberechnung
Dass Sie beim Hausbau bestimmte Abstände zu den Nachbargrundstücken einhalten müssen, schränkt Ihren Gestaltungsspielraum ein wenig ein und mag Sie vielleicht stören. Diese Vorschrift sollten Sie jedoch eher positiv sehen, denn sie gilt für alle und verhindert zum Beispiel, dass Ihr Nachbar eine meterhohe Mauer direkt an die Grundstücksgrenze baut. Sie würde Ihnen die Aussicht sowie Licht und Luft nehmen. Ausreichend große Abstände zwischen Wohnhäusern erhöhen außerdem den Brandschutz.

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Bricht in einem Haus ein Feuer aus, springt es weniger schnell auf die Nachbarhäuser über. Zudem lebt es sich in Siedlungen, in denen zwischen den Häusern reichlich Platz für eine Bepflanzung ist, schöner und gesünder. Nicht zuletzt lassen sich durch Abstandsflächen aber auch Streitigkeiten zwischen Nachbarn verhindern. Zu viel Nähe führt schnell zu Konflikten und beeinträchtigt Ihre Privatsphäre.

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Die rechtliche Grundlage: die LBO Ihres Bundeslands
Welche Abstände zu den Grundstücksgrenzen einhalten sind, ist in den Landesbauordnungen geregelt. Es kommt daher darauf an, in welchem Bundesland Sie Ihr Haus bauen. Ganz allgemein gilt jedoch, dass der einzuhaltende Mindestabstand von der Höhe des Gebäudes abhängt. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Neigung des Dachs. Je steiler es ist, desto größer muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein. Ausgenommen von der Mindestabstandsregelung sind Nebengebäude, die keinem Wohnzweck dienen. Dies sind im privaten Bereich vor allem Garagen, Carports, Schuppen und andere Gartengebäude. Beim Bau von Mauern, Wällen, hochgelegenen Terrassen und Windrädern sind dagegen durchaus Mindestabstände einzuhalten.

TA, F, H, HD, FD – das bedeuten die Kürzel
In den einzelnen Landesbauordnungen findet sich der Begriff Tiefe der Abstandsfläche (TA). Hiermit ist fast immer der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze gemeint. Ausnahmen gelten lediglich für besondere Fälle wie zum Beispiel Grundstücke, die direkt an einem Fluss liegen. Bei der Bebauung solch eines Grundstücks dürfen Sie unter Umständen die halbe Flussbreite in Ihre Abstandsflächenberechnung einbeziehen. Gleiches gilt, wenn das angrenzende Grundstück nicht bebaut werden kann oder es sich um eine öffentliche Fläche handelt. In diesen Sonderfällen sprechen Sie am besten schon vor jeglicher Planung mit dem zuständigen Bauamt.
Berechnet wird die Tiefe der Abstandsfläche durch einen festgelegten Faktor (F). Mit diesem Faktor multipliziert man die Höhe des Gebäudes. Als Erstes müssen Sie daher die Gesamthöhe Ihres Hauses ermitteln. Dies ist nicht ganz so einfach, wie es scheint, denn bei der Berechnung spielt die Dachneigung eine Rolle.
So berechnen Sie die Gesamthöhe Ihres Hauses
Die Gesamthöhe eines Gebäudes ergibt sich aus der Höhe der Hauswände (H) zuzüglich der Höhe des Dachgeschosses (HD).
Der Wert H ist der Abstand von der Geländeoberfläche, also der Oberfläche Ihres Grundstücks, bis zu dem Punkt, an dem sich Außenwände und Dachhaut treffen. Hat Ihr Grundstück unterschiedliche Höhen, wird ein Mittelwert zugrunde gelegt.
Der Abstand vom Treffpunkt der Außenwände und des Dachs bis zur Spitze des Dachs ist der Wert HD. Er wird jedoch nur komplett hinzuaddiert, wenn das Dach eine Neigung von mehr als 70 Grad hat. Ist die Neigung kleiner, rechnet man lediglich einen Teil der Höhe hinzu. Die meisten Landesbauordnungen sehen ein Drittel vor. Dies wären bei einem 2,40 Meter hohen Dachgeschoss 0,80 Meter.
Der Faktor, mit dem Sie die Höhe eines Dachs mit einer Neigung von weniger als 70 Grad multiplizieren, wird in den Landesbauordnungen mit FD angegeben.
Gebäudehöhe x Faktor = Tiefe der Abstandsfläche
Die ermittelte Gesamthöhe Ihres Hauses multiplizieren Sie mit dem Faktor aus der für Sie geltenden Landesbauordnung. Reine Wohngebiete haben oft den Faktor 0,4. Bei einem insgesamt sieben Meter hohen Haus und dem Faktor 0,4 müssten Sie einen Abstand von mindestens 2,80 Metern (7 x 0,4) einhalten.
Die Formel für die Berechnung des Mindestabstands lautet daher:
TA = (H + HD) x F beziehungsweise TA = (H + FD x HD) x F

Zusätzlich legen die Landesbauordnungen allerdings einen festen Mindestabstand fest. Er beträgt in den meisten Bundesländern drei Meter. Trotz des berechneten Wertes von 2,80 Meter müssten Sie Ihr Haus daher in einem Abstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze bauen.

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Rechner: Abstandsflächen berechnen
Weitere Hinweise für die Berechnung der Abstandsflächen
Balkone und Erker in normaler Größe sowie Dachüberstände und andere kleine Vorsprünge bleiben bei der Abstandsflächenberechnung unberücksichtigt. Man betrachtet also immer die Fassade in ihrer gesamten Breite. Dies ändert sich in den meisten Bundesländern erst, wenn die Vorbauten mehr als ein Drittel einer Außenwand in Anspruch nehmen beziehungsweise mehr als eineinhalb Meter aus der Fassade ragen.

Für Nebengebäude wie die Garage, die bei der Abstandsflächenberechnung unberücksichtigt bleiben, legen die Landesbauordnungen maximale Größen fest.
Sind die Außenwände unterschiedlich hoch, wird der erforderliche Mindestabstand für jede Seite einzeln berechnet.
Mit Zustimmung des entsprechenden Nachbarn darf die Abstandsfläche auf das Nachbargrundstück reichen. Solch eine Vereinbarung, bei der häufig Geld in Form einer Ausgleichszahlung fließt, wird in das Baulastenverzeichnis der zuständigen Kommune eingetragen. Zusätzlich können Sie einen Eintrag als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch beantragen. Dadurch sichern Sie sich rechtlich ab, falls es später zu Streitigkeiten kommt.

Vorgaben eines Bebauungsplans haben gegenüber den Vorschriften zu den Mindestabständen Vorrang. Sie können in Stadtzentren sogar eine Grenzbebauung ermöglichen. Sofern Sie bereits ein Grundstück besitzen, sollten Sie daher unbedingt einen Blick auf den Bebauungsplan werfen.

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