Umzug Ummelden und Adressänderungen

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Umzug Ummelden/Adressänderungen/Abos/Versicherungen etc.

Wer glaubt, dass nach dem Umzug der Wohnungswechsel abgeschlossen ist, wird schnell von der Realität eingeholt: Es stehen Ummeldungen, Behördengänge und Adressänderungen auf der Agenda.

Mit dieser Liste geben wir Ihnen einen Überblick, an was Sie alles denken müssen und welche Ummeldungen besonders dringend sind. Nehmen Sie diese Informationen als Richtlinien. Zwischen Bundesländern, Gemeinden und Städten gibt es bezüglich Dokumente, Abläufe und Fristen teilweise erhebliche Unterschiede.

Diese 5 Top-Tipps helfen Ihnen bei der Ummeldung:

  1. Persönlich müssen Sie lediglich beim Einwohnermeldeamt oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde erscheinen.
  2. Teilen Sie Adressänderungen immer schriftlich mit oder nutzen Sie die offiziellen Online-Formulare der jeweiligen Stellen.
  3. Planen Sie weit im Voraus, um alle Kündigungs-, Anmeldungs- und Ummeldungsfristen einzuhalten.
  4. Legen Sie bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag an. Diesen können Sie über 6, 12 oder 24 Monate nutzen.
    Briefkasten überfüllt © KYNA STUDIO, stock.adobe.com
    Richten Sie zeitnah einen Nachsendeauftrag ein. Dann erhalten Sie an die alte Wohnung adressierte Briefe und Sendungen ins neue Heim © KYNA STUDIO, stock.adobe.com
  5. Beauftragen Sie die Deutsche Post eine kostenlose Umzugsmitteilung bei allen wichtigen Vertragspartnern anzulegen.
Ummelden beim Umzug: Fünf wertvolle Tipps
Ummelden beim Umzug: Fünf wertvolle Tipps

Ummelden und Adressänderungen bei den Behörden durchgeben

Ummeldungen und Adressänderungen, bei denen Behörden involviert sind, gehören zu den dringlichsten Angelegenheiten nach einem Umzug. Diese sollten Sie zügig und bestenfalls innerhalb der ersten 14 Tage nach Ihrem Einzug erledigen.

Tipp: Planen Sie einen Behördentag ein und vereinbaren Sie, sofern möglich, vorab online oder telefonisch einen Termin bei der jeweiligen Behörde. Das spart Zeit, Nerven und Sie haben idealerweise alles an einem Tag erledigt.

Einwohnermeldeamt

Zu einer der ersten „Amtshandlungen“ nach dem Umzug zählt die Anmeldung am neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt). Es ist zwingend erforderlich, persönlich zu erscheinen. Meist gilt eine Frist zur Ummeldung von 7 bis 14 Tagen.

Checkliste Umzug © thingamajiggs, stock.adobe.com
Nach dem Umzug ist vor dem Ummelden – der Gang zum Einwohnermeldeamt steht ganz oben auf der Agenda © thingamajiggs, stock.adobe.com
Tipp: Wechseln Sie den Wohnort, sollten Sie sich zuvor beim Einwohnermeldeamt Ihres ehemaligen Wohnsitzes abmelden.

Beim Einwohnermeldeamt sollten Sie folgende Unterlagen dabei haben:

  • Das Anmeldeformular – dieses liegt in der Behörde aus oder steht online als Download zur Verfügung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Als Mieter die Vermieterbescheinigung, die Ihnen vom Vermieter zeitnah zum Mietbeginn ausgestellt wird.
  • Eine Vollmacht für jede weitere volljährige Person, die nicht persönlich erscheint (Anmeldung durch Dritte)

Weitere Behörden, die Ihre neue Adresse benötigen

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Familienkasse
  • BAföG-Amt
Tipp: Nutzen Sie am besten die offiziellen Online-Formulare der zuständigen Behörden, um Adressänderungen durchzugeben. In einigen Fällen reichen auch formlose schriftliche Benachrichtigungen mit beigefügter Kopie des neuen Mietvertrags.
Wichtig beim Umzug: Ummeldungen, Adressänderungen und Behördengänge
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Das Auto ummelden bei der Kfz-Zulassungsstelle

In fast allen Fällen müssen Sie persönlich an der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erscheinen, um den Fahrzeugschein umschreiben zu lassen. Zuvor sollten Sie jedoch unbedingt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt abschließen.

Auto fristgerecht und richtig ummelden
Auto fristgerecht und richtig ummelden

Bei Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks

Es ist meist ausreichend, bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt die Zulassungsbescheinigung (I) umzuschreiben.

Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Ein Besuch der Zulassungsstelle am neuen Wohnort ist Pflicht. Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung (I und II), den Personalausweis und/oder die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts sowie den Nachweis über eine gültige HU, AU und die Versicherungsbestätigung der gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Tipp: Als Frist sieht der Gesetzgeber eine „unverzügliche“ Ummeldung vor. Diese drückt einen Ermessensspielraum der Sachbearbeiter*innen aus. Meist liegt dieser bei ca. 4 Wochen.

Die neue Adresse der Bank mitteilen

Ziehen Sie am selben Wohnort um, brauchen Sie nichts weiter zu tun, als Ihre Bank in einer Filiale oder am besten schriftlich über die neue Adresse zu informieren. Ist eine neue Filiale für Sie zuständig, übernimmt die Bank alle weiteren Formalitäten.

Wechseln Sie den Wohnort, dann informieren Sie die alte Bank über die neue Adresse. Verbinden Sie den Umzug allerdings auch mit einem Bankwechsel, dann sollten Sie einige Dinge beachten:

  • Stoppen Sie alle alten Lastschriften und Daueraufträge
  • Nutzen Sie, falls dies möglich ist, den Wechselservice der Ihrer neuen Bank
  • Halten Sie das alte Konto noch einige Monate offen, um alle Transaktionen unkompliziert abzuschließen

Beim Finanzamt geht die Adressänderung überraschend einfach

Lediglich bei einem Wohnortwechsel ist es nötig, dass Sie Ihr altes zuständiges Finanzamt über die neue Adresse schriftlich informieren müssen. Wechseln Sie innerhalb der Gemeinde, erfährt das Finanzamt bei Abgabe der nächsten Steuererklärung automatisch von Ihrer neuen Anschrift.

Nach dem Umzug den Rundfunkbeitrag informieren

Die Ummeldung zum Rundfunkbeitrag führen Sie selbst durch. Dies funktioniert bequem über ein Online-Formular. Sollten Sie dies versäumen, ist es nicht weiter tragisch. Die Behörde erfährt über das Einwohnerregister neue Anmeldungen und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Anschlüsse für Internet, TV & Telefon ummelden – oder gleich Anbieter wechseln?

Bereits drei Monate vor dem eigentlichen Umzug, sollten Sie sich über Ihre zukünftigen Anschlüsse für Internet, TV und Telefon kümmern. Abhängig vom Vertrag gelten Kündigungsfristen, die zwischen einem oder drei Monate betragen können. Jetzt ist auch der Moment, darüber nachzudenken, gleich den Anbieter zu wechseln und günstigere Konditionen zu bekommen.

Wechselservice und Rufnummernmitnahme

Bereits vorweg sei gesagt, dass diese Leistungen stark vom jeweiligen Anbieter und bestehenden vertrag abhängen. Viele Unternehmen bieten aber einen Wechselservice an, mit dem Sie ganz einfach Ihren bestehenden Anschluss und Vertrag mit in die neue Wohnung nehmen. Auch die Festnetz-Rufnummer können Sie behalten. Für diesen Service werden aber meist Gebühren fällig.

Wechseln Sie doch gleich den Anbieter

In vielen Fällen locken Internet und TV-Anbieter Kunden mit günstigen Rabatten, die nach einigen Monaten verfallen und sich die Vertragskosten deutlich erhöhen. Vielleicht ist dies der richtige Moment für Sie, um direkt einen neuen Anbieter zu suchen oder neue Konditionen bei Ihrem bestehenden Anbieter auszuhandeln. Wichtig dabei ist, rechtzeitig den alten Vertrag zu kündigen, um doppelte Zahlungen für zwei Verträge zu vermeiden.

Kosten und Preise © foto-tech, stock.adobe.com
Nutzen Sie die Gelegenheit des Umzug, um die Tarife von Internet und TV-Anbietern zu vergleichen – vielleicht winkt ein günstigerer Vertrag © foto-tech, stock.adobe.com
Tipp: Buchen Sie den neuen Anschluss ca. einen Monat im Voraus. Je nach Region und Anbieter wird der neue Internet- und TV-Anschluss binnen drei Wochen freigeschalten.

Informieren Sie den Energie und Stromanbieter

Teilen Sie Ihrem aktuellen Energie und Stromanbieter die neue Adresse mit. Fragen Sie dabei direkt nach neuen, günstigeren Tarifen. Auch jetzt wäre es die Gelegenheit, über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Vor allem wenn Sie als Familie in eine größere Wohnung oder ins Eigenheim umziehen, kann ein Wechsel des Stromanbieters sinnvoll sein.

Energievertrag und Umzug: Das müssen Sie beachten
Energievertrag und Umzug: Das müssen Sie beachten
Strompreise © eisenhans, stock.adobe.com
Strompreise kann man einfach vergleichen © eisenhans, stock.adobe.com

Versicherungen sind immer über Ihre neue Anschrift zu informieren

Ausnahmslos müssen Sie alle Versicherungen über Ihre neue Anschrift aufklären. Dies erfolgt in aller Regel formlos und schriftlich. Aufpassen sollten Sie jedoch vor allem bei der Hausratsversicherung, da diese direkt von der Wohnungsgröße und Personenzahl abhängt. Mitunter kann sich nach einem Umzug die Versicherungssumme ändern, wodurch sich wiederum die Police erhöhen kann.

Zu den wichtigsten Versicherungen gehören:

  • Hausratversicherung
  • Lebensversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung

Den Hund am neuen Wohnort anmelden

Familien Umzug mit Hund © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Familien Umzug mit Hund: Den Hund am neuen Wohnort anmelden © Robert Kneschke, stock.adobe.com

Auch Ihr Vierbeiner bekommt eine neue Adresse. Melden Sie dafür zunächst den Hund am alten Wohnort ab. Zuviel gezahlte Hundesteuer bekommen Sie problemlos erstattet.

Am neuen Wohnort sollten Sie binnen 14 Tage Ihren Hund anmelden. Nach Zahlung der Hundesteuer wird Ihnen dann eine neue Hundesteuermarke zugeschickt.

Tipp: Ist hier Hund gechippt und bei Tasso angemeldet? Denken Sie daran, auch die Tasso-Registrierung über die neue Anschrift zu informieren.

Kundenkarten, Vereine, Mitgliedschaften, Abos

Ob beim ADAC, bei verschiedenen Warenhäusern, bei Verlagen oder beim Verein – teilen Sie ihnen Ihre neue Anschrift mit, um weiterhin problemlos an Leistungen und Informationen zu kommen. Sie müssen dabei selbst aktiv werden, da diese Partner kaum oder gar keine Möglichkeiten haben, über Ihre neue Anschrift in Kenntnis gesetzt zu werden.

Tipp: Bei Zeitungs- und Magazinabonnements sollten frühzeitig über die neue Adresse Bescheid geben, um lückenlos Ihre bestellten Zeitungen zu erhalten. Ein Monat im Voraus ist angemessen.

Melden Sie Ihr Kind früh genug in der neuen Schule oder Kindergarten an

Familie zieht um © moodboard, stock.adobe.com
Familie zieht um: Melden Sie Ihr Kind früh genug in der neuen Schule oder Kindergarten an © moodboard, stock.adobe.com

Ein Umzug bedeutet besonders für Ihr Kind eine große Umstellung. Denn es verlässt nicht nur die gewohnte Umgebung, sondern es kommt – gerade bei einem Wohnortwechsel – in eine neue Schule oder Kindergarten. Damit der Wechsel so angenehm und leicht wie möglich klappt, sollten Sie frühzeitig mit dem zuständigen Schulamt Kontakt aufnehmen.

Vor allem Beratungsgespräche sind essentiell. Dies gilt nochmal mehr für Wechsel zwischen zwei Bundesländern, da Lerninhalte und Schulformen voneinander abweichen können. Über die jeweiligen Träger und Schulämter erhalten Sie alle Informationen, wie ein Schulwechsel am einfachsten umzusetzen ist. Beginnen Sie damit dringend mehrere Monate im Voraus!

Checkliste © Shockfactor, stock.adobe.com
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