Das Staffelgeschoss – wie ein Penthouse für das Eigenheim
Bei einem Staffelgeschoss handelt es sich um eine Etage, die gegenüber dem darunter liegenden Stockwerk etwas zurückspringt. Ein Staffelgeschoss befindet sich daher immer in der obersten Etage und hat eine kleinere Grundfläche als alle anderen Stockwerke. Es lässt ein Haus interessanter aussehen und ermöglicht es gleichzeitig, auf der Freifläche eine Dachterrasse einzurichten. So entsteht eine attraktive Einliegerwohnung, die einem Penthouse ähnelt. Für solch eine Wohnung dürfen Sie durchaus eine höhere Miete als für eine herkömmliche Wohnung verlangen. Die Zimmer in einem Staffelgeschoss können Sie aber natürlich auch selbst nutzen.
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Die Freifläche – eine Dachterrasse oder ein geräumiger Balkon
Ein Staffelgeschoss besitzt in der Regel ein Flachdach oder ein Pultdach, das nur minimal geneigt ist. Es lässt das gesamte Gebäude daher modern aussehen. Zudem lockert der Versatz das Haus optisch auf und macht vor allem ein großes Gebäude weniger klobig. Springt das Staffelgeschoss an mehreren oder sogar allen Seiten zurück, entsteht ein umlaufender Balkon. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, zu jeder Tageszeit ganz nach Ihren Vorlieben in der Sonne oder im Schatten zu sitzen. Damit die Zimmer lichtdurchflutet sind, werden Staffelgeschosse meist mit großen bis hin zu bodentiefen Fenstern ausgestattet.
Die Vorteile eines Staffelgeschosses
Durch ein Staffelgeschoss können Sie unter Umständen die Vorgaben eines Bebauungsplans umgehen. In solch einem Plan ist häufig die maximale oder eine bestimmte Anzahl Geschosse festgelegt. Staffelgeschosse werden aber nicht immer mitgezählt. Die Bestimmungen unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland, denn jedes legt in seiner Landesbauordnung eigene Regeln fest. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass ein Staffelgeschoss nur als Vollgeschoss angesehen wird, wenn es auf zwei Dritteln der Fläche der darunter liegenden Etage die vorgeschriebene Mindestdeckenhöhe für Aufenthaltsräume hat. Dieser Wert unterscheidet sich ebenfalls in den einzelnen Bundesländern, liegt jedoch zwischen 2,30 und 2,50 Metern. Beträgt die Grundfläche eines Staffelgeschosses weniger als zwei Drittel der Grundfläche des Erdgeschosses, ist es daher auf keinen Fall ein Vollgeschoss.
Weitere Vorgaben, die ein Bebauungsplan enthalten kann, sind die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl. Mit der Grundflächenzahl legen die Behörden den Flächenanteil fest, den Sie bebauen dürfen. Auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück mit der Grundflächenzahl 0,4 darf die bebaute Fläche daher nicht größer als 240 Quadratmeter (600 × 0,4) sein.
Zur Ermittlung der Geschossflächenzahl addiert man die Grundflächen aller Etagen und setzt die Summe in ein Verhältnis zur Grundstücksgröße. Bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück und der Geschossflächenzahl 0,5 dürfte die gesamte Wohnfläche höchstens 300 Quadratmeter groß sein.
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Durch ein Staffelgeschoss lässt sich bei Bedarf die Gesamtwohnfläche oder die Grundfläche Ihres Eigenheims reduzieren. Selbst die Vorgabe, dass auf einem Grundstück nur eingeschossig gebaut werden darf, lässt sich durch ein Staffelgeschoss häufig umgehen.
Die Nachteile von Staffelgeschossen
Als Nachteil wäre zu nennen, dass Sie bei einem Staffelgeschoss auf Wohnfläche verzichten. Darüber hinaus haben Sie bei der Dachform kaum eine Wahl. Das weitverbreitete Satteldach und ähnliche Dachformen würden durch Schrägen die Raumhöhe an den Seiten zu stark reduzieren.
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