Bei der Finanzierung nicht vergessen: die Nebenkosten beim Grundstückskauf
Die Nebenkosten, die beim Kauf eines Grundstücks anfallen, können sich schnell zu einem stattlichen Betrag summieren. Planen Sie diese Kosten nicht von vornherein ein, besteht daher die Gefahr, dass sie die Finanzierung Ihres Eigenheims gefährden. Im Folgenden deshalb eine Liste der möglichen Zusatzkosten mit beispielhaften Beträgen, die sich auf ein Grundstück zum Preis von 100.000 Euro beziehen. Diese Beträge sollen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück nur als erste Orientierung dienen, denn bei der Höhe der Nebenkosten spielen viele Faktoren eine Rolle. Sobald Ihnen der Kaufpreis für ein Grundstück bekannt ist, können Sie die Nebenkosten jedoch relativ genau berechnen und entsprechend einplanen.
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1. Maklergebühren
Beauftragen Sie einen Makler mit der Suche nach einem Grundstück, erhält dieser bei einer erfolgreichen Vermittlung eine Provision. Sie heißt Courtage und ist auch von Ihnen zu bezahlen, wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten, dessen bisheriger Eigentümer sich dazu entschlossen hat, den Verkauf über einen Makler abzuwickeln.
Ob allein der Käufer oder der Verkäufer eines Grundstücks die Courtage zahlt oder ob sich beide die Provision teilen, wird mit dem jeweiligen Makler vereinbart. Auch die Höhe ist grundsätzlich verhandelbar. Oft verlangt ein Makler jedoch eine marktübliche Provision. Deren Höhe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und liegt derzeit bei bis zu 7,14 % vom Grundstückspreis.
- Teilen Sie sich die Courtage mit dem Verkäufer, bezahlen Sie für ein 100.000 Euro teures Grundstück bis zu 3.570 Euro.
Kaufen Sie als Verbraucher ein Einfamilienhaus, ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder eine Eigentumswohnung, profitieren Sie im Hinblick auf die Maklercourtage von den geänderten §§ 656 a bis d BGB. Nach diesem Gesetz muss die Provision zur Hälfte vom Käufer und zur Hälfte vom Verkäufer bezahlt werden. Zuvor wurde sie häufig allein dem Käufer in Rechnung gestellt.
2. Grundbucheintrag
Haben Sie das richtige Grundstück gefunden, schließen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Er muss von einem Notar beglaubigt werden. Der Notar stellt zudem den Antrag, Sie als neuen Eigentümer in das Grundbuch einzutragen. Die Arbeit des Notars und die Gebühren des Grundbuchamts belaufen sich zusammengerechnet auf circa 1,5 % des Grundstückspreises.
- 1,5 % wären bei unserem Beispiel 1.500 Euro.
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3. Grunderwerbssteuer
Beim Kauf von Grundstücken wird Grunderwerbssteuer fällig. Das Finanzamt schickt Ihnen daher nach Abschluss des Kaufvertrags einen Bescheid. Die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbssteuer wird von den Bundesländern festgelegt. Sie beträgt 3,5 bis 6,5 % des Grundstückspreises. Kaufen Sie ein Grundstück mit Haus, wird die Steuer vom Gesamtpreis berechnet.
- 3,5 bis 6,5 % von 100.000 Euro sind 3.500 bis 6.500 Euro.
Die Grunderwerbssteuer Stand 2023 in den einzelnen Bundesländern
Bundesland | Prozentsatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5 |
Bayern | 3,5 |
Berlin | 6 |
Brandenburg | 6,5 |
Bremen | 5 |
Hamburg | 5,5 |
Hessen | 6 |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 |
Niedersachsen | 5 |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 |
Rheinland-Pfalz | 5 |
Saarland | 6,5 |
Sachsen | 5,5 |
Sachsen-Anhalt | 5 |
Schleswig-Holstein | 6,5 |
Thüringen | 6,5 |
4. Bodengutachten
Ein Bodengutachten gibt Aufschluss über die Zusammensetzung des Bodens. Diese Information sorgt für Sicherheit bei der Planung, denn der Untergrund spielt beim Hausbau eine entscheidende Rolle. Wird er nicht berücksichtigt, kann dies zum Beispiel durch eine Absackung in einem bestimmten Bereich zu Rissen in den Wänden führen. Manche Böden sind für eine Bebauung sogar gänzlich ungeeignet. Ein Bodengutachten sollten Sie bei Bedarf deshalb schon vor dem Kauf eines Grundstücks erstellen lassen. Bei ihm wird der Boden, sofern ein erhöhtes Risiko besteht, auch auf Verunreinigungen und Altlasten untersucht. Weitere Bezeichnungen für ein Bodengutachten sind Baugrundgutachten und bodenmechanisches Gutachten.
- Für ein Bodengutachten sollten Sie mindestens 1.000 Euro einkalkulieren.
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5. Vermessungskosten
Eine Grundstücksvermessung ist bei jedem Neubau erforderlich. Sie muss sogar dreimal zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wie hoch die Vermessungskosten sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Bundesland Sie bauen. Weitere Faktoren, die den Preis beeinflussen, sind zum Beispiel die Größe des Grundstücks und der Arbeitsaufwand des Vermessungsingenieurs. Dieser Posten lässt sich daher nur schätzen.
- Planen Sie für die Vermessung Kosten in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro ein.
6. Erschließungskosten
Ist das Grundstück noch nicht oder nur teilweise erschlossen, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Diesem recht umfangreichen Thema, bei dem es unter anderem darum geht, die nötigen Anschlüsse an das Strom- und Wassernetz zu verlegen, widmen wir uns in unserem Ratgeber „Die Erschließungskosten – was gehört dazu und wie hoch sind sie?“.
- Die Erschließung neuer Grundstücke kostet im Durchschnitt zwischen 10 und 40 Euro pro Quadratmeter. Dieser Posten beläuft sich bei einem normal großen Grundstück daher meist auf eine Summe zwischen 10.000 und 20.000 Euro.
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