Als zukünftiger Hausbesitzer träumen Sie vielleicht von einem großen Grundstück, das nicht nur Platz für das Haus, sondern auch für Nebengebäude aller Art und einen weitläufigen Garten bietet. Die Quadratmeterpreise für Grundstücke sind in vielen Regionen jedoch stark gestiegen. Schon allein aus Kostengründen werden Eigenheime heutzutage deshalb meist auf kleineren Grundstücken gebaut. Grundsätzlich wird der Platzbedarf aber auch oft überschätzt, denn selbst ein freistehendes Einfamilienhaus benötigt kein 1000 Quadratmeter großes Grundstück.
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Zu klein sollte das Grundstück jedoch ebenfalls nicht sein, denn Sie müssen in der Regel einen Mindestabstand zu den Nachbargrundstücken einhalten. Bei der Bestimmung der optimalen Grundstücksgröße spielt außerdem der Bebauungsplan eine entscheidende Rolle.
Grund- und Geschossflächenzahl schränken die Größe des Hauses ein
Haben Sie schon ausgerechnet, wie viel Wohnfläche Sie insgesamt benötigen und auf wie viele Etagen die Gesamtwohnfläche verteilt werden soll, müssen diese beiden Kriterien zum Grundstück passen. Für viele Grundstücke existiert ein Bebauungsplan, in dem eine Grundflächenzahl und eine Geschossflächenzahl genannt wird. Die Grundflächenzahl, kurz GRZ, gibt an, wie groß die überbaute Fläche sein darf. Auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück mit der Grundflächenzahl 0,5 dürfen Sie höchstens 300 Quadratmeter (600 x 0,5) überbauen. Bei der Berechnung zählen Nebengebäude wie die Garage und befestigte Flächen wie die Grundstücksauffahrt mit. Desto konkreter Ihre Vorstellungen bereits sind, desto wichtiger ist es also, vor dem Kauf eines Grundstücks einen Blick auf den Bebauungsplan zu werfen.
Weitere Einschränkungen ergeben sich durch eine vorgegebene Anzahl Geschosse und die Geschossflächenzahl. Bei ihr addiert man die Wohnflächen sämtlicher Geschosse und setzt diese in ein Verhältnis zur Grundstücksgröße. Bei der Geschossflächenzahl 0,4 darf die Summe der Wohnflächen auf einem 600 Quadratmeter großen Grundstück 240 Quadratmeter (600 x 0,4) nicht überschreiten. Sie könnten daher zum Beispiel ein zweigeschossiges Haus mit jeweils höchstens 120 Quadratmetern Wohnfläche bauen.
Die einzuhaltenden Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt. Die meisten Bundesländer schreiben einen Abstand von zweieinhalb oder drei Metern vor.
Die empfohlene Mindestgröße von Grundstücken
Wie groß ein Grundstück sein sollte, hängt vor allem davon ab, welche Art Haus Sie bauen möchten. In den folgenden Abschnitten finden Sie daher Empfehlungen für die einzelnen Haustypen. Hierbei handelt es sich um Mindestmaße.
Das Reihenhaus
Für ein Reihenhaus, das auf beiden Seiten an die Außenwände der Nachbarhäuser anschließt, reicht ein schmales Grundstück. Solch ein Haus kommt zudem mit einer kleinen Grundfläche von nur etwa 60 oder 70 Quadratmetern aus, wenn es über drei Geschosse verfügt. Schon bei einer Grundstücksgröße von 300 Quadratmetern bleibt genügend Platz für einen Garten hinter dem Haus sowie einen Vorgarten und eventuell einen Stellplatz für das Auto. Ist kein Stellplatz vorgeschrieben und reicht Ihnen eine Terrasse, lässt sich die Grundstücksgröße sogar auf bis zu 150 Quadratmeter reduzieren.
Die Doppelhaushälfte
Eine Doppelhaushälfte benötigt ein etwas breiteres Grundstück als ein Reihenhaus, denn bei ihm müssen Sie auf einer Seite den geforderten Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Selbst für eine Doppelhaushälfte reicht jedoch ein 300 Quadratmeter großes Grundstück.
Das Einfamilienhaus
Das typische Einfamilienhaus hat zwei Stockwerke und eventuell ein ausgebautes Dachgeschoss. Es benötigt ein mindestens 400 Quadratmeter großes Grundstück, damit an allen vier Seiten Freiflächen bleiben und ein Garten angelegt werden kann. Bei diesem Haustyp können Sie sich nach einer Faustformel richten. Sie besagt, dass die Freifläche doppelt so groß wie die bebaute Fläche sein sollte. Sobald die Grundfläche Ihres Eigenheims feststeht, lässt sich die optimale Grundstücksgröße daher leicht ermitteln.
Beispiel:
Ihr Haus soll eine Grundfläche von 100 Quadratmetern haben.
Die Garage und andere überbaute Flächen sind zusammengerechnet 40 Quadratmeter groß.
100 + 40 = 140 x 2 = 280
Ihr Garten sollte demnach 280 Quadratmeter groß sein. Zusammen mit der überbauten Fläche von 140 Quadratmetern ergibt sich eine Grundstücksgröße von 420 Quadratmetern.
Der Bungalow
Beim Bungalow befinden sich alle Wohnräume auf einer Ebene. Ein Bungalow benötigt deshalb ein größeres Grundstück als ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit der gleichen Gesamtwohnfläche. Die oben genannte Faustformel gilt für diesen Haustyp jedoch ebenfalls.
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Tipps für die Bebauung eines kleinen Grundstücks
Auch noch kleinere Grundstücke können durchaus attraktiv sein. Bei ihrer Bebauung ist jedoch oft ein wenig Kreativität vonnöten, damit letztendlich genug Wohnraum zur Verfügung steht. Hier deshalb einige Tipps für den Hausbau auf einer begrenzten Fläche:
- Möchten Sie ein sehr schmales oder insgesamt kleines Grundstück bebauen, empfiehlt sich ein schmales und möglichst hohes Gebäude. Alternativ bauen Sie in die Tiefe. Bei dieser Variante könnte allerdings die vorgegebene Grundflächenzahl des Bebauungsplans ein Hindernis sein.
- Durch ein Staffelgeschoss lässt sich die maximale Geschosszahl eines Bebauungsplans häufig umgehen. Es hat eine kleinere Grundfläche als die darunter liegenden Etagen und springt daher etwas zurück. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Das Staffelgeschoss – wie ein Penthouse für das Eigenheim“.
Hinweis: Kleine und schmale Grundstücke sind für viele potenzielle Käufer weniger attraktiv. Dieses geringere Interesse führt häufig dazu, dass sie zu niedrigeren Quadratmeterpreisen erhältlich sind.
- Ein Satteldach lässt im oberen Teil des Gebäudes Dachschrägen entstehen. Entscheiden Sie sich für ein Flachdach oder ein Pultdach, steht Ihnen dagegen in allen Zimmern die gesamte Raumhöhe zur Verfügung.
- Durch eine Dachterrasse bleibt mehr Freifläche im Garten. Auf ihr genießen Sie die schönen Sommertage sogar in einer besonders ruhigen Umgebung und mit Aussicht. Auch vor den Blicken neugieriger Nachbarn und Passanten sind Sie auf einer Dachterrasse besser geschützt als auf einer Terrasse im Garten.
- Ein Atrium, also ein von den Wohnräumen umschlossener Innenhof, bietet Ihnen ebenfalls viel Privatsphäre. Gleichzeitig sorgt er für reichlich Licht in den Zimmern. Diesem Thema widmen wir uns in unserem Artikel „Mit rundum geschlossenem Innenhof – das Atriumhaus“.
- Auch Kellerräume können Wohnzwecken dienen, wenn sie gut gedämmt sind und ausreichend große Fenster besitzen. Auf einem Grundstück in Hanglage sind sie ebenso hell wie die Zimmer in den anderen Etagen. Alternativ nutzen Sie den Keller als Stauraum und gewinnen auf diese Weise zusätzlichen Platz in den Zimmern.
- Weitere Wohnräume entstehen durch den Ausbau des Dachbodens. Dort sorgt eine Dachgaube neben ausreichend Licht für ein gemütliches Ambiente.
- Sogenannte Verkehrsflächen, also Flure, Treppen und andere Durchgänge, sollten möglichst klein ausfallen, wenn Sie die zur Verfügung stehende Grundfläche optimal ausnutzen möchten.
- Eine insgesamt offene Raumgestaltung und große Fenster sorgen dafür, dass Sie sich in einem kleinen Haus nicht eingeengt fühlen.
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