Die Notarkosten beim Grundstückskauf – mit Spartipps
Ein Notar ist beim Hausbau unverzichtbar. Er bekommt ein recht hohes Honorar, das Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims berücksichtigen sollten. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, diese Ausgaben, die Teil der Baunebenkosten sind, ein wenig zu reduzieren.

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Die rechtlichen Regelungen
Schon beim Kauf eines Grundstücks benötigen Sie einen Notar, denn Kaufverträge über Grundstücke sind laut § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches nur gültig, wenn sie notariell beurkundet wurden. Grund hierfür ist die Tatsache, dass es sich bei einem Grundstückskauf um ein sehr umfangreiches Geschäft mit entsprechenden Konsequenzen handelt. Darüber hinaus sind zahlreiche Gesetze und Vorschriften zu berücksichtigen. Sie erfordern Sachverstand und die Fähigkeit, sowohl den Verkäufer als auch den Käufer in allen Details zu beraten. Letztlich dient dieses Gesetz daher dem Schutz beider Parteien und verhindert falsche, folgenreiche Entscheidungen. Auch beim Kauf eines Hauses ist die Einschaltung eines Notars daher verpflichtend.
Die Aufgaben eines Notars beim Grundstückskauf

Ein Notar berät beide Parteien und übernimmt hierbei die Funktion eines unparteiischen Vermittlers. Er setzt nach den Beratungsgesprächen den Kaufvertrag auf, überprüft sämtliche Unterlagen, holt bei Bedarf behördliche Genehmigungen ein und beschafft notwendige Dokumente wie den Grundbuchauszug. Ist der Kaufvertrag aufgesetzt, bekommen Sie und der Verkäufer ein Exemplar zugeschickt oder ausgehändigt, damit Sie den Vertrag in Ruhe prüfen können. Sind beide Parteien einverstanden, treffen sie sich an einem vorher vereinbarten Termin beim Notar. Dann liest der Notar noch einmal den Kaufvertrag vor, erläutert den Inhalt und lässt ihn in seinem Beisein von beiden Parteien unterschreiben.
Einträge und Änderungen im Grundbuch – nur von Notaren zulässig

Änderungen im Grundbuch, dem Verzeichnis sämtlicher Grundstücke, dürfen ebenfalls ausschließlich von einem Notar beantragt werden. Nur durch ihn werden Sie daher als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Vorher überprüft der Notar jedoch, ob der vereinbarte Kaufbetrag beim Verkäufer eingegangen ist. Für die Abwicklung der Zahlung richtet er gegebenenfalls ein Treuhandkonto, das sogenannte Notaranderkonto, ein. Auf diesem Konto verbleibt das Geld bis zum endgültigen Abschluss sämtlicher Vorgänge.

Eine weitere Aufgabe eines Notars kann die Beantragung einer Auflassungsvormerkung sein. Durch diese Amtshandlung, die nach Unterzeichnung des Kaufvertrags stattfindet, wird ein Grundstück sozusagen für Sie reserviert und kann nicht mehr an einen anderen Interessenten verkauft werden. Dies beugt einem Betrug vor, denn rechtlich sind Sie erst durch den entsprechenden Eintrag in das Grundbuch Eigentümer. Das Eintragen und Löschen einer Grundschuld erfolgt ebenfalls nur auf Antrag eines Notars. Ein Notar informiert darüber hinaus das Finanzamt über den Grundstücksverkauf. Daraufhin erstellt das Finanzamt den Bescheid über die von Ihnen zu zahlende Grunderwerbssteuer. Haben Sie den Betrag überwiesen, schickt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar. Dieses Dokument ist für den Eintrag eines neuen Eigentümers in das Grundbuch erforderlich.

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Die Berechnung der Notarkosten
Beim Verkauf eines Grundstücks zahlt in den meisten Fällen der Käufer das Honorar des Notars. Andere Vereinbarungen sind aber durchaus zulässig.
Grundlage für die Berechnung ist die Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Ein Notar darf seine Preise daher nicht selbst festlegen. Die Gebührentabelle gilt außerdem für das gesamte Bundesgebiet. Dementsprechend sind Preisvergleiche und Preisverhandlungen überflüssig. Wie groß Ihr Beratungsbedarf ist, wie oft Sie den Notar besuchen und ob Ihr Fall für ihn leicht oder schwierig ist, spielt bei der Höhe der Gebühren keine Rolle.

In der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes ist für jede einzelne Leistung ein Betrag festgelegt. Wie viel Sie letztlich zahlen, hängt daher davon ab, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen. Zudem richtet sich die Höhe der Notarkosten nach dem Wert des Grundstücks. Je mehr Sie für das Grundstück bezahlen, desto höher sind die Gebühren. Auch das Grundbuchamt verlangt für seine Tätigkeit eine Bezahlung. Diese Gebühren werden Ihnen vom Notar zusammen mit seinen Gebühren in Rechnung gestellt.
Ganz exakt lassen sich die Notarkosten beim Grundstückskauf vorab kaum berechnen. Als groben Richtwert können Sie jedoch 1,5 bis 2 Prozent des Grundstückspreises einplanen. 1 bis 1,5 Prozent sind Notarkosten, etwa 0,5 Prozent entfallen auf die Grundbuchkosten.
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Die Notarkosten reduzieren – sechs Tipps
- Ein Notaranderkonto verursacht zusätzliche Kosten. Möchten Sie Geld sparen, können Sie die Zahlung daher ohne ein Treuhandkonto abwickeln und direkt auf das Konto des Verkäufers überweisen. Auch in diesem Fall überwacht der Notar den Eingang der Zahlung und verschafft dem Verkäufer die nötige Sicherheit.
- Eine Auflassungsvormerkung schützt Sie, wie bereits erwähnt, vor Betrug. Kaufen Sie das Grundstück von einer Person, der Sie vertrauen, ist sie deshalb nicht erforderlich.
- Ist im Grundbuch noch eine Grundschuld des Verkäufers eingetragen, übernimmt er in der Regel die Gebühren für die Löschung. Eine Grundschuldabtretung ist ebenfalls möglich. Bei ihr entfallen die Gebühren für eine Löschung der alten und eine Eintragung einer neuen Grundschuld.
- Kaufen Sie das Grundstück und die Immobilie separat, werden die Notargebühren nur vom Kaufpreis des unbebauten Grundstücks berechnet.
- Ein beglaubigter Entwurf der Grundschuld ist günstiger als eine Beurkundung. Er wird von manchen Banken akzeptiert. Fragen Sie bei Gelegenheit daher einfach nach.
- Bei einer Immobilie, die Sie vermieten oder gewerblich nutzen, können Sie die Notarkosten und die Gebühren für Einträge in das Grundbuch von der Steuer absetzen.

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