Asbest ist schon seit 1993 verboten, denn es stellt eine große Gefahr für die Gesundheit dar. Es ist nachgewiesenermaßen krebserregend und kann vor allem bei Menschen, die Asbest verarbeiten, eine spezielle Lungenkrankheit auslösen. Bis in die 1990er Jahre wurde diese Mineralfaser natürlichen Ursprungs jedoch in vielen Bereichen genutzt. In älteren Gebäuden sind deshalb bis heute Produkte aus Asbest vorhanden. Sie bleiben in Häusern oft über Jahrzehnte unentdeckt und kommen häufig erst bei einer umfassenden Sanierung zum Vorschein. Bewohnen Sie ein älteres Haus, ist dies jedoch kein Grund, in Panik zu geraten. Das Gesundheitsrisiko erhöht sich meist erst im Zuge einer Sanierung oder wenn das Material zu verwittern beginnt. Dennoch sollten Sie bei sämtlichen Heimwerkertätigkeiten das Thema Asbest im Hinterkopf behalten.
Diese Produkte können Asbest enthalten
Asbest eignet sich aufgrund seiner zahlreichen positiven Eigenschaften, zu denen unter anderem eine besonders hohe Hitzebeständigkeit gehört, für die unterschiedlichsten Produkte. Es findet sich in alten Bodenbelägen, Dachplatten, Dämmstoffen und Putzen sowie in Hilfsstoffen wie Fliesenklebern und Spachtelmassen. Neben den Baustoffen für den Wohnungsbau nutzte man Asbest aber auch in vielen anderen Bereichen wie zum Beispiel bei der Herstellung von Dichtungen oder Bremsbelägen für Fahrzeuge. Das Umweltbundesamt schätzt, dass Asbest ab den 1930er Jahren bis zum Verbot zu mehr als 3000 verschiedenen Artikeln verarbeitet wurde. Den größten Anteil haben jedoch die Baustoffe für Gebäude. Innerhalb dieser Gruppe spielt der Asbestzement eine wichtige Rolle. Er kam sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern zum Einsatz und wurde beispielsweise zur Herstellung von Bodenbelägen, Wellplatten und Rohren verwendet.
Die gesundheitlichen Gefahren durch Asbest
Das gesundheitliche Risiko entsteht vor allem durch die mikroskopisch kleinen Fasern, die eingeatmet werden können. Sie können sich in der Lunge festsetzen, das Gewebe reizen und Lungenkrebs oder eine Asbestose auslösen. Hierbei handelt es sich um ein Narbengewebe, das die Lunge verhärtet. Dass die Fasern von der Lunge zum Brust- oder Bauchfell weiterwandern und dort einen Tumor entstehen lassen, ist ebenfalls möglich. All diese Erkrankungen treten oft erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Einatmen von Asbestfasern auf. Sie werden häufig als Berufskrankheit anerkannt, sofern sie auf eine Tätigkeit mit Asbest zurückzuführen sind.
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Schwach und fest gebundener Asbest
Beim Asbest unterscheidet man zwischen schwach und fest gebundenen Asbestprodukten. Im Hinblick auf das gesundheitliche Risiko gelten die schwach gebundenen als gefährlicher, denn sie enthalten besonders viel Asbest, das zudem nur schwach mit den anderen Inhaltsstoffen verbunden ist. Bereits Erschütterungen können daher Asbestfasern freisetzen. Zu den schwach gebundenen Asbestprodukten, die im privaten Umfeld zum Einsatz kamen, gehören unter anderem Leichtbauplatten, Wandbeläge, Bodenbeläge, Dichtungen, Dämmungen sowie Gipse und Putze für einen erhöhten Brandschutz. Darüber hinaus können alte Nachtspeicheröfen schwach gebundenen Asbest enthalten.
Bei fest gebundenen Asbestprodukten ist der Asbestanteil geringer und die Bindung stärker. Dennoch können auch bei diesen Artikeln durch eine Bearbeitung wie Sägen oder Bohren Fasern freigesetzt werden. Das geringere Risiko besteht daher nur so lange, wie der Baustoff unberührt bleibt. Bei Baustoffen, die im Freien genutzt werden, kann außerdem eine Verwitterung zu einer Freisetzung von Fasern führen. Zu den fest gebundenen Asbestprodukten gehören vor allem die Baustoffe, die Asbestzement enthalten, also Bodenbeläge, Dachplatten und -eindeckungen, Rohre, Kabelkanäle sowie Putze, Fliesenkleber und Spachtelmassen.
Asbest: Häufige Fragen
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Asbesthaltige Produkte als Abfall
Weil unbedingt vermieden werden muss, dass Menschen Asbestfasern einatmen, ist die Entsorgung asbesthaltiger Produkte ebenfalls problematisch. Sie gelten als gefährliche Abfälle, für die besondere Vorschriften gelten und die in den meisten Fällen getrennt von anderen Abfällen auf speziellen Deponien gelagert werden. Die Versuche, ein Verfahren zu entwickeln, mit dem sich die Asbestfasern zerstören lassen, waren bislang wenig erfolgreich.
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Asbest im Ausland
Wie in Deutschland ist Asbest in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verboten. Das europaweit geltende Verbot trat allerdings erst 2005 in Kraft. Auch in den meisten außereuropäischen Industrieländern ist Asbest inzwischen verboten. In Ländern wie China, Russland und Brasilien wird es jedoch auch heutzutage noch verarbeitet.
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