Einst galt er als Baustoff der Wahl und wurde insbesondere für zahlreiche Dächer verwendet – heute setzen private wie öffentliche Immobilieneigentümer alles daran, ihre Gebäude über Sanierungen von diesem Baustoff zu säubern. Die Rede ist von Asbest. Denn auch, wenn Asbest fraglos sehr viele praktische Merkmale besitzt, so weiß man heute um dessen krebserregende Eigenschaft. Daher stehen Immobilieneigentümer vor der Frage: Wann muss ein Asbest-Dach saniert werden und wie ist hier vorzugehen?
Asbest – ein Baustoff mit vielen Eigenschaften
Zwischen 1930 und 1973 wurde Asbest in großen Mengen als Baustoff verwendet – und zwar keinesfalls nur in der Bauindustrie. Asbest fand sich in rund 3.000 unterschiedlichen Produkten, die im Hausbau, Fahrzeugbau und weiteren Bereichen eingesetzt wurde. Dies liegt vornehmlich an den zahlreichen positiven Eigenschaften, die Asbest zweifelsfrei besitzt: Bei Asbest handelt es sich um mineralische Silikatfasern, die chemisch sehr beständig, hitzeunempfindlich und nicht brennbar sind. Zudem besitzt das Material eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit und kann sich aufgrund der hohen Bindefähigkeit leicht mit anderen Materialien verbinden.
Auf der anderen Seite ist Asbest eindeutig krebserregend. Ursächlich hierfür ist die Eigenschaft des Stoffes, dass er sich in kleinste Fasern zerlegen lässt. Diese können so klein sein, dass sie einfach eingeatmet werden und dann das Lungengewebe reizen. Auf diese Weise entsteht die sogenannte Asbestose, die zu Lungenkrebs und Tumoren im Lungen- und Bauchfell führen kann. Die Latenzzeit, also die Zeit bis zum Auftreten einer Lungenerkrankung, kann viele Jahre oder Jahrzehnte betragen.
Asbesthaltige Materialien sind jedoch nicht alle gleichermaßen gesundheitsschädlich. Man unterscheidet zwischen den schwach- und den festgebundenen Faserprodukten. Die schwachgebundenen Asbestprodukte können durch Alterung und Erschütterung Asbestfasern freisetzen. Anders sieht es bei den festgebundenen Asbestprodukten, wie Dach- und Wellplatten, aus. Sind diese intakt, geht von ihnen keine Gesundheitsgefährdung aus.
Entscheidungskriterien für oder gegen eine Dachsanierung wegen Asbestbelastung
Auch wenn Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, so bezieht sich dies nur auf die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung des Materials. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht zur Sanierung von Bauten, die mit Asbestprodukten gebaut sind. Asbest ist nicht gleich Asbest, wie der oben stehende Absatz gezeigt hat. Daher ist es nicht immer notwendig, ein Asbestdach zu sanieren. Vielmehr muss unterschieden werden, welche Art von Asbestprodukten verbaut wurde: Dach- oder Wellplatten aus Asbest stellen, solange sie intakt sind, keine Gefahr für die Bewohner dar. Anders sieht es aus, wenn asbesthaltige Dämmstoffe verwendet wurden, die aus schwachgebundenen Faserprodukten bestehen oder wenn Dach- oder Wellplatten gebrochen sind oder andere Beschädigungen aufweisen. Zudem ist die Gefahr einer Belastung der Bewohner durch die Asbestprodukte deutlich höher, wenn der Dachboden bewohnt ist, als wenn dieser ungenutzt ist.
Checkliste: Davon hängt es ab, ob ein Asbest-Dach saniert werden muss:
- Welche Art von Asbest wurde verwendet?
- In welchem Zustand befinden sich die Asbestprodukte?
- Wie wird der Dachboden genutzt? (Wohnraum/Stauraum)
- Soll das Haus verkauft werden? Steht grundsätzlich ein neues Dach/eine neue Dämmung an?
Neben den gesundheitlichen Gründen gibt es finanzielle Aspekte, die für eine Sanierung eines Asbest-Daches sprechen: Eine Immobilie, die ein Asbest-Dach besitzt, wird einen deutlich niedrigeren Kaufpreis erzielen, als eine vergleichbare, Asbest-sanierte Immobilie. Soll eine Immobilie also verkauft werden, lohnt sich eine Dachsanierung in der Regel. Zudem kann eine Asbestsanierung in den meisten Fällen anteilig als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer abgesetzt werden. Zudem sollte ein Asbest-Dach immer dann erneuert werden, wenn eine Dämmung des Daches geplant ist. Denn auf lange Sicht ist es finanziell sinnvoll, das Dach in einem Angang komplett zu sanieren, statt dies in mehreren Schritten zu vollziehen.
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Asbest-Sanierung – immer eine Sache für den Fachbetrieb
Viele Hauseigentümer wissen heute nicht einmal mehr mit Sicherheit, ob ihr Dach mit Asbestprodukten gebaut ist. Handelt es sich um eine Immobilie aus den 1950er bis 1970er Jahren, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Asbest zur Eindeckung oder Dämmung des Daches verwendet wurde. Liegen keine Unterlagen aus der Zeit des Baus vor, muss vor einer Dachsanierung im Zweifelsfall ein Fachbetrieb prüfen, ob es sich um ein Asbest-Dach handelt. Hierfür wird eine Probe genommen und in ein Speziallabor geschickt.
Wichtig: Die Probennahme darf nur durch eine Fachkraft erfolgen, da durch die Probennahme im Zweifelsfall Asbestfasern freigesetzt werden können. Werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, kann dies zum Einatmen der Fasern führen.
Was für eine Probennahme gilt, gilt selbstverständlich erst recht für die eigentliche Sanierung eines Asbest-Daches: Die Entsorgung eines Asbest-Daches gehört in die Hände von geschultem Fachpersonal. Eine Fachfirma muss über den Sachkundenachweis TRGS 519 verfügen. Welche Fachbetriebe hierfür infrage kommen, lässt sich unter anderem bei folgenden Stellen erfragen:
- Bauamt
- Gewerbeaufsichtsamt
- Architektenkammer
- Industrie- und Handelskammer
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Sanierung eines Asbest-Daches: Extrakosten kalkulieren
Die Sanierung eines Asbest-Daches ist deutliche aufwändiger als eine klassische Dachsanierung. Denn bei der Durchführung der Arbeiten müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. So müssen spezielle Schutzanzüge so Atemschutz getragen werden, damit Asbestfasern weder bei der Arbeit noch später über verunreinigte Kleidungsstücke eingeatmet werden.
Zudem müssen die asbestbelasteten Baustoffe in speziellen, reißfesten Plastiksäcken verpackt werden. Diese wiederum dürfen auf keinen Fall einfach entsorgt werden, sondern gelten als Sondermüll. Ein Verstoß gegen diese gesetzlich geregelten Vorschriften wird bestraft. Daher ist es für den Bauherren wichtig, sich den Sachkundenachweis der Fachfirma vorlegen zu lassen, um im Zweifelsfall aus der Haftung entlassen zu werden.
Sondermüll
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Demzufolge ist die Sanierung eines Asbest-Daches mit Mehrkosten gegenüber einer herkömmlichen Dachsanierung verbunden. Es ist folglich sinnvoll, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und diese zu vergleichen. Die Kostenvoranschläge müssen insbesondere folgende Punkte beinhalten:
- Anfahrtskosten
- Kosten für Gerüstmiete
- Preis pro Arbeitsstunde oder pro Quadratmeter
- Kosten für Verpackungsmaterial (Spezialsäcke)
- Kosten für Entsorgung des Asbests
- Kosten für Dach-Noteindeckung (bevor die neue Dacheindeckung erfolgt)
Asbest entsorgen
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