EMICODE EC1 – Umweltzeichen für schadstoffarme Baustoffe
Der EMICODE ist ein hilfreiches Mittel, um bei der Sanierung möglichst schadstoffarme Baustoffe auszuwählen. Das Gütesiegel wird von der „Gemeinschaft emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.“ (GEV) für emissionsarme Bauprodukte vergeben. Je nach Zusammensetzung werden die Baustoffe in drei verschiedene Kategorien eingeteilt und entsprechend ihres Emissionsverhaltens zertifiziert und gelabelt.
Die GEV – Materialprüfung seit 1997
Bereits seit 1997vergibt die Gemeinschaft emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV) Umweltsiegel an emissionsarme Bauprodukte. Im Fokus stehen dabei die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) wie Formaldehyd, die sich aus dem Baustoff in der Raumluft anreichern und in höheren Konzentrationen gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Die Verbindungen kommen vor allem in Klebern und anderen lösemittelhaltigen Produkten vor. Die GEV, die sich als Zusammenschluss deutscher Hersteller von Bodenbelagsstoffen gegründet hat, klassifiziert Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte gemäß ihres Schadstoffgehalts durch eine Überprüfung mit modernsten Messmethoden. So können selbst geringste Konzentrationen aufgedeckt und die Produkte entsprechend eingestuft werden.
Welche Produkte werden mit dem EMICODE zertifiziert?
Die mit dem EMICODE zertifizierten Produkte bewegen sich vorwiegend, aber nicht ausschließlich, im Bereich der Verlegewerkstoffe für Wand und Boden, insbesondere:
- Flüssige Verlegewerkstoffe, zum Beispiel Voranstriche, Grundierungen, Anti-Rutsch-Beschichtungen, Dicht- oder Sperrgrundierungen
- Mineralische Verlegewerkstoffe mit vorwiegend anorganischen Bindemitteln wie Zement- und Gipsspachtelmassen, Fliesenkleber, Fugenmörtel, mineralische Dichtschlämmen
- Pastöse Verlegewerkstoffe und Verlegewerkstoffe mit hohem Anteil an organischen Bindemitteln, zum Beispiel Bodenkleber, Fixierungen, Flächen- und Fugendichtstoffe auf Dispersions- und Reaktionsharzbasis, Dispersionsdichtschlämmen, reaktive Dichtschlämmen
- Gebrauchsfertige Verlegewerkstoffe wie Unterlagen, Klebebänder und Verlegeplatten
- Dicht- und Dämmstoffe wie Fugendichtstoffe, Fugendämmstoffe und Dichtungsbänder
- Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett
Die EMICODE-Klassen
Aktuell können geprüfte Bauprodukte in drei Klassen eingestuft werden. Die Schadstoffwerte werden nach 3 und nach 28 Tagen in qualifizierten Laboren nach einem definierten Prüfablauf gemessen.
- EMICODE EC1 PLUS
Die Premiumklasse des EMICODE wurde im Jahr 2010 eingeführt und wird nur für Baustoffe vergeben, die kaum messbare Schadstoffe enthalten. Der Anteil an flüchtigen organischen Verbindungen muss weniger als 750 μg/m³ betragen
- EMICODE EC1
Mit dem EMICODE EC1 werden sehr emissionsarme Produkte ausgezeichnet, deren Emissionen durch flüchtige organische Verbindungen unter 1.000 μg/m³ liegen.
- EMICODE EC2
In die Klasse EMICODE EC2 werden emissionsarme Bauprodukte eingestuft, deren Messwerte unter 3.000 μg/m³ liegen.
Die EMICODE-Lizenzvergabe
Damit ein Produkt nach EMICODE klassifiziert und zertifiziert wird, müssen abgesehen von der Einhaltung der Grenzwerte für VOC verschiedene Kriterien erfüllt sein:
- Es werden – mit Ausnahme von Oberflächenmitteln für Parkett ausschließlich lösemittelfreie Produkte zertifiziert.
- Alle Lizenzprodukte verfügen über ein Sicherheitsdatenblatt.
- Grundsätzlich erhalten Produkte mit Bestandteilen, die als erbgutverändernd, krebserregend oder fruchtbarkeitsbeeinträchtigend gelten, keine Zertifizierung.
- Produkte, die als sehr giftig bis giftig eingestuft sind oder Methylethylketoxim (MEKO) und Methylisobutylketoxim (MIBKO) enthalten sowie abspalten, werden nicht zertifiziert.
- Prüfungen müssen nach dem definierten GEV-Prüfaufbau in qualifizierten Laboren durchgeführt werden.
- Die Einstufung in die jeweilige EMICODE-Klasse erfolgt in Zusammenhang mit der zugehörigen Produktgruppe.
EMICODE-zertifizierten Produkte werden jährlich durch die GEV nachkontrolliert, um die Einhaltung der Kriterien und die Einhaltung der damit verbundenen Grenzwerte dauerhaft zu gewährleisten. Die Kosten für Regelverstöße und die damit verbundenen Nachprüfungen trägt der Produkthersteller. Bei mehrmaligen Verstößen erfolgt ein Entzug des Siegels.
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AgBB – Gesundheitliche Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten
Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat Prüfkriterien erarbeitet und ein Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus Bauprodukten im Innenbereich entwickelt. Damit soll die Entwicklung besonders emissionsarmer Produkte durch neue Qualitätsstandards gefördert werden und ein wichtiges Schutzziel aus dem Baurecht, nach dem Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden sollen, gefördert werden. Der Ausschuss besteht seit 1997 und wurde von der Länderarbeitsgruppe „Umweltbezogener Gesundheitsschutz“ ins Leben gerufen. Vertreten sind folgende Behörden und Institutionen:
- die Ländergesundheitsbehörden, das Umweltbundesamt
- das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
- die Bauministerkonferenz – die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)
- die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- der Koordinierungsausschuss 03 für Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz des Normenausschusses Bauwesen im DIN (DIN-KOA 03)
Wie sicher ist das EMICODE-Gütesiegel
Durch die transparenten und strengen Prüfkriterien und -methoden sowie die regelmäßigen Nachkontrollen mit Sanktionen bei Regelverstößen machen den EMICODE zu einem zuverlässigen Element der Produkteinschätzung sowie einem hilfreichen Kriterium für die Auswahl schadstoffarmer Produkte. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen: So schätzt die „Europäische Gesellschaft für gesundes Bauen und Innenraumhygiene“ (EGGBI) die Aussagekraft des Siegels in Bezug auf eine ganzheitliche gesundheitsbezogene Produktempfehlung als gering ein.
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