Asbest entsorgen: Gesetzliche Regelunge einhalten und Gesundheit sowie Umwelt schützen
Baustoffe mit Asbest sind sehr stabil, hitzebeständig, langlebig, haben gute isolierende Eigenschaften – und wurden genau aus diesen Gründen insbesondere in der zweiten Hälfte des 20igsten Jahrhunderts in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern, gewerblichen Immobilien und Schulen sowie Behörden in Mengen verbaut. Asbestfasern finden sich in Dacheindeckungen, Fassadeneinkleidungen, Isolierungen und vielem Mehr. Allerdings ist Asbest, wie man inzwischen weiß, krebserregend und daher verboten. Spätestens im Rahmen einer Sanierung stellt sich daher die Frage: Wie können Baustoffe aus Asbest richtig entsorgt werden? Finden Sie hier die wichtigsten Hinweise, wie Sie gesetzliche Regelungen einhalten und Gesundheit und Umwelt schützen.
Asbest – Worum handelt es sich?
Bis in die Mitte der 1980iger Jahre wurde Asbest als Baustoff in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen Immobilien verbaut. Dafür gab es viele gute Gründe: Baustoffe mit Asbestfasern haben hervorragende bautechnische Eigenschaften. Allerdings sind Asbestfasern auch nachweislich krebserregend. Im Prinzip kann eine eingeatmete Asbestfaser Lungenkrebs auslösen.
Dennoch dauert es Jahrzehnte, bis die Herstellung, Verwendung und der Import von asbesthaltigen Baustoffen und Produkten verboten wurde. Bis heute werden Asbestfasern in einigen Ländern der Welt weiter für die Herstellung von Baustoffen verwendet. Daher ist besondere Vorsicht geboten, wenn Baustoffe über das Internet günstig aus Ländern außerhalb der EU importiert werden. Der Import und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe bedeutet nicht nur eine massive Gesundheitsgefahr, sondern kann auch mit empfindlichen Strafen belegt werden.
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Überblick: Arten von asbesthaltigen Baustoffen
Asbest wurde jahrzehntelang in ganz unterschiedlicher Art verarbeitet: Asbestfasern wurden in rund 3000 unterschiedlichen Produkten verwendet. Hierzu zählen insbesondere Bauwerkstoffe wie Dacheindeckungen und Eternitplatten für Fassaden sowie Dämmstoffe, Bodenbeläge und Kleber. Doch auch in zahlreichen Elektrogeräten, Gartenartikeln, Farben und Lacken, Dichtungen, Elektroheizungen und vielem mehr wurde Asbest verbaut.
Alle asbesthaltigen Produkte bestehen aus Asbestfasern sowie einem Bindemittel wie etwa Zement. Für eine Klassifizierung kommt es auf das Mengenverhältnis von Asbestfasern und Bindemittel an. Grundsätzlich wird bei Asbest zwischen drei unterschiedlichen Arten der Verarbeitung unterschieden: den Produkten mit fest gebundenem Asbest, mäßig bis fest gebundenem Asbest und denen mit schwach gebundenem Asbest.
Schwach gebundene Asbestprodukte
Hierbei handelt es sich um Produkte mit einem hohen Anteil an Asbestfasern. Dieser Anteil liegt in der Regel bei über 60 Prozent. Meist besitzen diese Produkte eine weiche Oberfläche. Aus diesen Materialien können sich Asbestfasern auch dann lösen, wenn die Produkte grundsätzlich intakt sind. Zu den schwach gebundenen Asbestprodukten zählen unter anderem:
- Füllmaterialien von Brandschutztüren etc.
- Heizungsisolationen
- Verkleidungen von Nachtspeicheröfen
- Dichtungsmaterialien von Rohrleitungsverbindungen
- Leichtbauplatten in Heizkörpernischen
Fest gebundene Asbestprodukte
Von Produkten mit fest gebundenem Asbest spricht man, wenn die Menge an Asbestfasern geringer als 15 Prozent ist. Bei diesen Produkten können sich Asbestfasern in der Regel nur dann lösen, wenn die Produkte durch Alterung, Witterung oder mechanische Einflüsse zerstört oder die Oberfläche angegriffen ist.
Zu Produkten mit fest gebundenem Asbest zählen beispielsweise:
- Dacheindeckungen aus Eternitplatten
- Bodenbelege
- Schutzanstriche und Kleber
Sonstige Asbestprodukte: Produkte mit mäßig bis fest gebundenem Asbest
Hierbei handelt es sich um Produkte, die einen mittleren Anteil an Asbest aufweisen – also zwischen 15 und 60 Prozent. Im Einzelfall ist es bei diesen Produkten sehr schwer zu erkennen, wie hoch der genaue Anteil an Asbestfasern ist.
Je nachdem, um welche Art von mit Asbest belasteten Produkten es sich handelt, gelten unterschiedliche Regeln bezüglich der Entsorgung.
Asbest oder nicht Asbest: Wie sind Asbestprodukte zu erkennen
Wie bereits dargestellt, ist es im Einzelfall nicht immer einfach zu erkennen, ob ein Baustoff Asbestfasern enthält oder nicht. Dies gilt für Handwerker und noch mehr für Privatleute. Aufgrund der strikten Regeln zum Umgang mit Asbestprodukten besteht in vielen Fällen eine Ermittlungspflicht, ob Produkte Asbestfasern enthalten. Dies gilt insbesondere, wenn diese Produkte im Rahmen von Umbaumaßnahmen bearbeitet werden. Denn hierdurch werden selbst bei Produkten mit fest gebundenem Asbest Fasern freigesetzt.
Es gibt einige Anhaltspunkte, ob es sich bei Baustoffen um solche mit Asbestfasern handelt:
- Baujahr der Immobilie: gerade in den 1950-iger bis 1980-iger Jahren wurden asbesthaltige Baustoffe nahezu flächendeckend verbaut.
- Baujahr von Sanierungsmaßnahmen: In Altbauten, die in dem fraglichen Zeitraum (s.o.) saniert wurden, befinden sich in der Regel auch Produkte mit Asbest.
- Bauunterlagen: Wenn diese noch existieren, lässt sich anhand dieser ggf. ermitteln, ob Baustoffe mit Asbest versetzt sind.
Lassen sich Zweifel nicht einwandfrei beseitigen, so sollten Bauherren einen Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen.
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Überblick: Regeln zur Entsorgung
Es dauerte bis zum Jahr 1993, bis die gesundheitsschädliche und krebserregende Wirkung von Asbest anerkannt wurde und es in der Folge zu einem endgültigen Herstellungs- und Verarbeitungsverbot von asbesthaltigen Produkten kam. Heute ist Asbest auch auf EU-Ebene verboten. Es gibt zahlreiche Gesetze und Normen, die das Thema Asbestentsorgung zum Inhalt haben. Zu den wichtigsten zählen:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Diese Verordnung befasst sich insbesondere mit dem Thema Arbeitsschutz. Auch wenn diese sich grundsätzlich nicht an private Haushalte richtet, so entfaltet es doch auch für private Bauherren rechtliche Konsequenzen: So dürfen Asbestdächer beispielsweise nicht durch „Überdeckung oder Überbauung“ etwa beim Anbringe einer Photovoltaikanlage bearbeitet werden. Von daher besteht auch für Privatleute eine Ermittlungspflicht, ob es sich bei der Dacheindeckung um asbesthaltige Produkte handelt.
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519 für den Umgang mit Asbest (TRGS 519): Hier finden sich Regelungen zum Abbruch, der Sanierung sowie den Instandhaltungsarbeiten von Asbestprodukten. In Bezug auf den Asbestabbau ist insbesondere geregelt, welche Personen auf welche Weise mit Asbestprodukten umgehen dürfen. Zudem wird festgelegt, wie die Abfallentsorgung zu erfolgen hat.
Schritt für Schritt: Entsorgung von Asbest
- Grundsätzlich müssen Produkte mit Asbestfasern durch qualifizierte Fachleute (mit Sachkundenachweis) entsorgt werden.
- Während der Abbauarbeiten muss eine individuelle Schutzkleidung getragen werden. (Schutzanzug, Atemschutz, Handschuhe, Brille, Arbeitsschuhe)
- Bei den Abbauarbeiten muss darauf geachtet werden, dass eine Staubentwicklung verhindert wird.
- Um eine Staubentwicklung zu verhindern, muss das Produkt mit einem Bindemittel befeuchtet werden.
- Asbesthaltige Produkte dürfen nicht mit anderem Bauschutt gemischt entsorgt werden. Es ist notwendig, eine Trennung vorzunehmen.
- Asbest-Produkte müssen staubdicht verpackt werden, bevor sie abtransportiert werden. Hierzu werden in der Regel Big-Bags oder reißfeste Spezialfolien verwendet. Alternativ können Spezialcontainer verwendet werden, die sicher verschlossen werden können.
- Die verpackten Asbestprodukte müssen als Sondermüll entsorgt werden. Fachfirmen wissen, bei welchen Deponien dies erfolgen kann. Asbest darf auf keinen Fall im Hausmüll oder als Sperrmüll entsorgt werden.
- Auch für den Abtransport der Asbestprodukte gelten Sonderregelungen: Transportgenehmigung, Entsorgungsnachweis und Abfallbegleitschein sind erforderlich.
- Es besteht eine Kennzeichnungspflicht als gefährlicher Sondermüll.
Was es sonst noch zu beachten gilt
- Asbestabfälle dürfen nicht längere Zeit zwischengelagert werden. Diese müssen zeitnah zu einer entsprechenden Deponie gebracht werden.
- Während der Abbauarbeiten muss darauf geachtet werden, dass die Asbestprodukte nicht beschädigt werden. Denn sonst ist die Gefahr, dass sich Asbestfasern lösen, noch größer.
- Werden Asbestprodukte im Außenbereich eines Hauses (Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen) abmontiert, während sich Menschen im Haus befinden, sollten Fenster und Türen verschlossen bleiben.
- Nach dem Abbau der Asbestprodukte muss die jeweilige Unterkonstruktion gründlich gereinigt werden, damit keine Asbestfasern zurück bleiben.
Ausnahmeregelung: Kleine Asbestmengen durch Privat
Auch, wenn Asbestabfälle grundsätzlich durch Spezialfirmen entsorgt werden müssen, so gibt es hiervon doch eine Ausnahme: Kleinstmengen dürfen auch von Privatpersonen entsorgt werden. Hier gelten folgende Besonderheiten:
- Transportgenehmigung und Abfallbegleitschein sind nicht erforderlich.
- Gleiches gilt in der Regel auch für den Entsorgungsnachweis. Allerdings ist es ratsam, einen solchen einzuholen, um nachweisen zu können, dass die Asbestabfälle den geltenden Vorschriften entsprechend entsorgt wurden.
Wichtig: Ansonsten gelten die gleichen Regeln, die auch für die Asbestentsorgung durch Fachfirmen gelten.
Auf einen Blick:
In Altbauten aus der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts finden sich noch heute zahlreiche Baustoffe mit Asbestfasern. Aufgrund der krebserregenden Eigenschaft von Asbest sind solche Baustoffe heute verboten. Daher gelten für die Entsorgung besondere Regeln. Diese betreffen insbesondere den Abbau, den Abtransport sowie die Endlagerung. Grundsätzlich gilt: Asbestentsorgung gehört in die Hände von Fachfirmen mit Sachkundenachweis.
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