Bohrlöcher/Dübellöcher reparieren: So stopfen Sie Löcher in der Wand und machen sie unsichtbar
Zu den vielen Spuren, die Menschen in Wohnungen hinterlassen, gehören Löcher in den Wänden. Dort saßen (oder sitzen) Nägel und Schrauben, Dübel und andere Befestigungen für allerlei Nützliches und Schmückendes. Beim Renovieren sorgen die harmlosen Putzmängel dann häufig für Ärger. Zwar ist so ein kleines Loch schnell gestopft, doch mit einer Reihe von Dübellöchern, in denen noch die Dübel sitzen, einer Decke voller Schraubhaken oder einer von Nägeln und Pins durchlöcherten Jugendzimmerwand ist man schon länger beschäftigt.
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Damit zum Trost wenigstens das Ergebnis perfekt ist, beachten Sie beim Reparieren von Wandlöchern die folgenden Hinweise:
1. Alle Nägel, Dübel, Schrauben u. Ä. entfernen
Lassen Sie die alten Dinger nicht in der Wand – auch nicht die, die richtig festsitzen oder „da doch eigentlich ganz praktisch“ sind. Leere Dübel bekommen Sie am besten mit einer passenden Schraube oder einem Korkenzieher aus der Wand. Durch Herausreißen oder Herauswackeln mit der Zange kann der Putz großflächiger abplatzen oder zerbröseln – das bedeutet mehr Material- und Arbeitsaufwand beim Stopfen.
2. Löcher reinigen
Das geht am besten mit dem Staubsauger. Halten Sie die Düse beherzt an das Loch und saugen Sie alles weg, was lose ist. Tapetenfetzen schneiden Sie vorsichtig mit einem Cuttermesser weg oder kleben sie später mit Farbe oder Kleister wieder an.
3. Größere Schadstellen gründlich anfeuchten oder grundieren
Ist eine größere Fläche vom Unterputz zu sehen, feuchten Sie diese gut mit Wasser an oder tragen Sie eine Grundierung auf, damit die Reparaturmasse gut und gleichmäßig haftet. Bei Schadstellen, die kleiner sind als Ihre Handfläche, ist das aber in aller Regel nicht nötig.
4. Loch mit Spachtelmasse ausfüllen
Zum Stopfen bzw. Verfüllen von Bohrlöchern ist Spachtelmasse das Mittel der Wahl. Alternativ zu Trockenmischungen, die Sie mit Wasser anrühren müssen, gibt es fertigen Füllspachtel in Tuben. Damit können Sie punktgenau ansetzen und die Masse einfach in das Loch drücken, bis es voll ist. Ansonsten nehmen Sie einen kleinen Spachtel, einen Teigschaber oder eine alte Plastikkarte, um den Füllstoff ein- und anschließend glattzustreichen.
5. Oberfläche angleichen
Für eine unsichtbare Reparaturstelle auf einer glatten Wand reicht es, die Spachtelmasse trocknen zu lassen und die Stelle dann mit feinem Schleifpapier zu glätten. Zum Nachahmen einer Putz- oder Tapetenstruktur gibt es verschiedene Methoden:
- Raufaseroptik: Arbeiten Sie ein wenig Watte in die feuchte Spachtelmasse ein und streichen Sie anschließend mit Pinsel und Farbe über die Stelle. Sie können auch einen bis zwei Holzspäne in die noch feuchte Spachtelmasse drücken.
- Rauputzoptik: Mit einem feuchten Schwamm oder Lappen vorsichtig über die geflickte Stelle reiben oder sie abtupfen, so lange die Spachtelmasse noch feucht ist. Bei grobem Putz helfen ein paar Körnchen Sand beim Kaschieren.
- Strukturtapete/Strukturputz nachbilden: feuchte Spachtelmasse ist sehr gut formbar. Nutzen Sie einen Pinsel, Holzspatel, Zahnstocher oder Ihre Finger als Modellierwerkzeug, um die Füllstelle zu strukturieren. Bei normalem Sichtabstand wird später niemand den Unterschied erkennen.
6. Neuer Anstrich
Frische Farbe wirkt wie der Brautschleier in dem alten Sprichwort, der die Sünden der Vergangenheit bedeckt.
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Muss ich Bohr- und Dübellöcher als Mieter beim Auszug reparieren?
Schauen Sie in Ihren Mietvertrag: Wenn dort steht, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist, müssen Sie die Löcher reparieren. Sind Schönheitsreparaturen dagegen Sache des Vermieters (was allerdings selten der Fall ist), müssen Sie nur die alten Dübel, Schrauben u. Ä. entfernen und können die Löcher ungestopft zurücklassen.
Sind Sie zum Stopfen der Löcher verpflichtet, muss die Reparatur fachgerecht ausgeführt werden, also wie oben beschrieben mit Spachtelmasse bzw. Gips. Sie dürfen keine wasserabweisenden Stoffe wie Silikon verwenden, da diese sich später nicht überstreichen lassen. Improvisieren Sie auch nicht mit Kaugummi, Papierkügelchen, Nagellack oder dergleichen: Damit riskieren Sie viel Ärger, der bis zum Einbehalten Ihrer Kaution oder einer Schadenersatzforderung gehen kann.
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Kann der Vermieter mir verbieten, Löcher in die Wände zu bohren?
Nein, das kann er nicht. Denn zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehört auch das Bohren von Löchern in Wände und Decken. Selbst Tür- und Fensterrahmen dürfen angebohrt werden, wenn das etwa zur Verdunkelung des Schlafzimmers oder das Anbringen von Hitzeschutz-Rollos unumgänglich ist. Zwar kann der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz erheben, wenn es sich um eine seiner Meinung nach unverhältnismäßig hohe Anzahl von Bohrlöchern handelt, doch wie viele Löcher hinnehmbar sind, entscheidet der Richter stets im Einzelfall.
Muss der Mieter beim Auszug angebohrte Fliesen ersetzen?
Nein, das muss er nicht. Auch Bohrlöcher in Badezimmer- oder Küchenfliesen müssen lediglich fachgerecht verfüllt werden. Da Bohrungen in Fliesen jedoch rechtlich gesehen eine Substanzverletzung darstellen, sollten Sie als Mieter lieber die Fugen anbohren und die Fliesen unversehrt lassen. Finden Sie beim Einzug bereits Löcher in den Fliesen vor, machen Sie davon ein Foto. So können Sie im Streitfall immer nachweisen, dass die Schäden nicht durch Sie entstanden sind. Und um Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen, ist es immer gut, geplante Baumaßnahmen oder Veränderungen schon im Vorfeld vom Vermieter absegnen zu lassen.
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