Terrassenüberdachung – Baugenehmigung notwendig?
Eine Terrassenüberdachung ist der ideale Schutz gegen Wind und Wetter. Aber darf man die Terrasse einfach so überdachen? Tatsächlich ist es von Fall zu Fall unterschiedlich und auch in den einzelnen Bundesländern gibt es dazu verschiedene Vorschriften. Wir klären auf, bei welchen Terrassenüberdachungen eine Genehmigung notwendig ist.
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Davon hängt es ab, ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist
Im Baurecht gelten Terrassenüberdachungen, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten, zu den verfahrensfreien Bauvorhaben. Dies bedeutet, dass für die Montage des Terrassendachs keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, wenn die Maße im gesetzlichen Rahmen liegen. Was aber wiederum gesetzlich erlaubt ist, regelt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung. Bevor Sie mit dem Bau des Terrassendachs beginnen, sollten Sie sich immer nochmals nach den genauen Vorschriften in Ihrem Bundesland erkundigen.
Terrassendächer, die keine Genehmigung benötigen
Es hängt vom Bundesland ab, welche Größen von Terrassendächern genehmigungspflichtig sind. Aktuell gelten für die Bundesländer folgende Regelungen. Änderungen lesen Sie in der gültigen Landesbauordnung nach oder Sie erhalten Auskunft bei Ihrem örtlichen Bauamt.
Als verfahrensfreie Bauvorhaben bezüglich der Fläche und Tiefe gelten:
Bundesland | verfahrensfreie Bauvorhaben bis |
---|---|
Baden-Württemberg | Terrassendachfläche bis zu 30 m² innerhalb des Ortsteils einer Gemeinde |
Bayern | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 3 m Dachtiefe |
Brandenburg | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 4 m Dachtiefe innerhalb des Ortsteils einer Gemeinde |
Bremen | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 3,5 m Dachtiefe |
Hamburg | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 3 m Dachtiefe |
Hessen | Terrassendachflächen bei Gebäudeklassen 1 bis 3 im Erdgeschoss |
Mecklenburg-Vorpommern | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 3 m Dachtiefe |
Nordrhein-Westfalen | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 4,5 m Dachtiefe |
Niedersachsen | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 3 m Dachtiefe |
Rheinland-Pfalz | Terrassendachfläche bis zu 50 m² im Erdgeschoss und innerhalb des Ortsteils einer Gemeinde |
Saarland | Terrassendachfläche bis zu 36 m² und 3 m Dachtiefe |
Sachsen | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 3 m Dachtiefe |
Sachsen-Anhalt | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 3 m Dachtiefe |
Schleswig-Holstein | Terrassendachfläche bis zu 30 m² im Erdgeschoss und 3 m Dachtiefe |
Thüringen | Terrassendachfläche bis zu 30 m² und 4 m Dachtiefe innerhalb des Ortsteils einer Gemeinde |
In den Bauordnungen mancher Bundesländer gibt es zudem weitere Regelungen bezüglich Abstände zur Hausaußenwand und Maximalbreiten in Relation zur Hauslänge. Verlässliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Bauamt.
Müssen bei verfahrensfreien Genehmigungen andere Vorschriften eingehalten werden?
Auch wenn Sie mit der Terrassenfläche und -tiefe im genehmigungsfreien Bereich liegen, müssen weitere Vorschriften aus dem Baurecht und Nachbarschaftsrecht eingehalten werden. Dazu zählen:
- Die Statik des Terrassendachs muss stimmen und muss sämtlichen Witterungseinflüssen wie Schnee und Sturm standhalten
- Einhaltung von Brandschutz und Denkmalschutz
- Mindestabstand zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden (meist 2 m, da es sich um ein untergeordnetes Bauteil handelt.
- Das Terrassendach darf Nachbarn nicht die Sicht blockieren
Die direkten Nachbarn haben das Recht, auch gegen eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung Widerspruch einzulegen, wenn Sie beim Bau gegen obige Punkte verstoßen. Sprechen Sie deshalb im Vorfeld bereits mit Ihren Nachbarn und lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich bestätigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, lassen Sie am besten die Planung des Terrassendachs vom zuständigen Bauamt kurz prüfen.
Terrassenüberdachungen mit Baugenehmigung
Sobald eine Terrassenüberdachung die zulässigen Maße und Mindestabstände überschreitet, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Bedenken Sie das die behördlichen Mühlen langsam mahlen und planen Sie diese Zeit im Vorfeld ein. Für den Bauantrag fallen zudem Gebühren an, die zwischen 0,5 und 1 % der Baukosten. Folgende Dokumente benötigen Sie für die Einreichung beim Bauamt:
- Ausgefüllter und unterschriebener Bauantrag
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Bauzeichnung
- Statische Berechnung
- Lageplan des Baugrundstücks
- Kostenkalkulation
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Die Bürokratie einfach umgehen? Keine gute Idee!
Wer meint, dass die Montage einer Terrassenüberdachung kaum jemand auffällt, geht ein großes Risiko ein. Sie sparen zwar Zeit und Geld für den Bauantrag. Kommt Ihnen das Bauamt aber auf die Schliche, dann drohen hohe Strafzahlungen und schlimmstenfalls der Abriss der Überdachung. Ärger droht vor allem dann, wenn bei einem Kauf oder Vererben des Hauses der nicht genehmigte Anbau auffällt. Entscheiden Sie sich deshalb immer, den Bauantrag zu stellen, auch wenn es zu Zeitverzögerungen und höheren Kosten kommt.
Auch nach vielen Jahren kann Sie das ungenehmigte Terrassendach noch sehr viel Nerven und Geld kosten. Lediglich den Abriss kann das zuständige Bauamt nach mehr als 5 Jahren nicht mehr einfordern.
Fazit: Eine Terrassenüberdachung muss nicht immer genehmigt werden
Es ist von den bundesländerspezifischen und lokalen Bauvorschriften abhängig, ob eine Genehmigung für den Bau einer Terrassenüberdachung erforderlich ist. Wir raten immer, sich bei den örtlichen Baubehörden zu erkundigen, um genaue Informationen über die Genehmigungspflichten zu erhalten. Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist oder nicht hängt u.a. von der Fläche und Tiefe der Überdachung ab. Auch mit Ihren Nachbarn sollten Sie vor dem Baubeginn sprechen und sich im besten Fall eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen.
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