Die Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung

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GK 1 bis GK 5 – die Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung

Wohnhäuser und andere Gebäude werden bestimmten Gebäudeklassen zugeordnet. Diese Einteilung in fünf Klassen hat Auswirkungen auf den erforderlichen Brandschutz und legt einfach ausgedrückt fest, dass der Brandschutz umso besser sein muss, je höher ein Gebäude ist. Auch die Frage, ob es sich um ein freistehendes oder nicht freistehendes Gebäude handelt, sowie die Anzahl und die Größe der Nutzungseinheiten spielen bei der Zuordnung zu einer Klasse jedoch eine Rolle.

Desto höher ein Gebäude ist, desto schwieriger wird bei einem Feuer die Rettung von Personen © Matze, stock.adobe.com
Desto höher ein Gebäude ist, desto schwieriger wird bei einem Feuer die Rettung von Personen © Matze, stock.adobe.com

Grundlage für die Zuordnung zu einer Klasse: die MBO und die LBO

Die Einteilung in Gebäudeklassen erfolgt nach der bundesweit geltenden Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer. Sie kann sich daher von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die meisten Bestimmungen der MBO wurden jedoch in die Landesbauordnungen übernommen. Sie definiert die Zuordnungskriterien folgendermaßen:

  • Als Nutzungseinheit gilt ein zusammenhängender Gebäudebereich. Dies ist beispielsweise eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus oder eine Praxis in einer gewerblich genutzten Immobilie. Auch die einzelnen Geschäfte oder Büros in größeren Gebäuden sind Nutzungseinheiten.
  • Bei der Ermittlung der Gesamtfläche von Nutzungseinheiten werden die Flächen in Kellergeschossen nicht mitgerechnet. Alle anderen Flächen werden eher grob gemessen, sodass Unregelmäßigkeiten wie Vorsprünge außer Acht bleiben dürfen. Es zählt die gesamte überbaute Fläche inklusive der Außenmauern, die als Brutto-Grundfläche bezeichnet wird. Sie unterscheidet sich oft deutlich von der Nutzfläche.
  • Das Dach spielt bei der Berechnung der Höhe eines Gebäudes keine Rolle. Stattdessen betrachtet man den Abstand von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante des Fußbodens des obersten Geschosses, in dem ein Aufenthalt möglich ist. Bei Gebäuden wie Garagen, die grundsätzlich nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, kann die Höhe daher durchaus 0 betragen.
Definition der Zuordnungskriterien zu Gebäudeklassen
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Die Gebäudeklasse 1

Das normal große Einfamilienhaus gehört zur Gebäudeklasse 1 © stefanfister, stock.adobe.com
Das normal große Einfamilienhaus gehört zur Gebäudeklasse 1 © stefanfister, stock.adobe.com

Bei der Gebäudeklasse 1 unterscheidet man zwischen zwei Kategorien, Gebäude der Kategorie a und b:
Zur Kategorie a gehören freistehende Gebäude, die maximal sieben Meter hoch sind und aus höchstens zwei Nutzungseinheiten bestehen. Diese beiden Nutzungseinheiten dürfen zusammengerechnet eine Fläche von nicht mehr als 400 Quadratmetern haben. Die meisten freistehenden Ein- und Zweifamilienhäuser zählen daher zur Gebäudeklasse 1.
Die Kategorie b umfasst freistehende Gebäude, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Die Gebäudeklasse 2

Die Gebäudeklasse 2 umfasst wie die Klasse 1a Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern, die aus maximal zwei Nutzungseinheiten mit einer Gesamtfläche von höchstens 400 Quadratmetern bestehen. Im Unterschied zu den Gebäuden der Klasse 1a sind diese jedoch nicht freistehend.

Die Gebäudeklasse 3

Wohn- und Geschäftshäuser zählen häufig zur Gebäudeklasse 3 © ArTo, stock.adobe.com
Wohn- und Geschäftshäuser zählen häufig zur Gebäudeklasse 3 © ArTo, stock.adobe.com

Auch Gebäude der Klasse 3 dürfen nicht höher als sieben Meter sein. Sie bestehen jedoch aus mehr als zwei Nutzungseinheiten oder haben eine Gesamtfläche von mehr als 400 Quadratmetern.

Die Gebäudeklasse 4

Zur Klasse 4 zählen Gebäude, die mehr als sieben und maximal 13 Meter hoch sind. Die einzelnen Nutzungseinheiten dürfen nicht mehr als 400 Quadratmeter groß sein.

Die Gebäudeklasse 5

Krankenhäuser und viele andere öffentliche Einrichtungen werden als Sonderbauten keiner Gebäudeklasse zugeordnet © Manuel Schönfeld, stock.adobe.com
Krankenhäuser und viele andere öffentliche Einrichtungen werden als Sonderbauten keiner Gebäudeklasse zugeordnet © Manuel Schönfeld, stock.adobe.com

Alle Gebäude, die sich den Klassen 1 bis 4 nicht zuordnen lassen, gehören zur Klasse 5. Diese Klasse umfasst auch unterirdische Gebäude, aber keine Sonderbauten. Dies sind gemäß der Musterbauordnung unter anderem Krankenhäuser, Wohnheime, Schulen, Kindertageseinrichtungen, mehr als 22 Meter hohe Hochhäuser, Geschäfte mit einer Grundfläche von mehr als 800 Quadratmetern und Versammlungsstätten wie große Sportanlagen mit Tribünen. Sie zählen selbst dann nicht zu einer der fünf Klassen, wenn sie aufgrund ihrer geringen Größe alle Voraussetzungen erfüllen.

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Hier noch einmal ein Überblick über die Kriterien, nach denen Gebäude bestimmten Klassen zugeordnet werden:

Gebäudeklasse Merkmale
GK 1 a freistehendes Gebäude
Höhe bis 7 m
maximal 2 Nutzungseinheiten
Gesamtfläche max. 400 qm
GK 1 b freistehendes, land- oder forstwirtschaftlich genutztes Gebäude
GK 2 nicht freistehendes Gebäude
Höhe bis 7 m
maximal 2 Nutzungseinheiten
Gesamtfläche max. 400 qm
GK 3 Höhe bis 7 m
mehr als 2 Nutzungseinheiten oder eine Gesamtfläche von mehr als 400 qm
GK 4 Höhe zwischen 7 und 13 m
Fläche pro Nutzungseinheit max. 400 qm
GK 5 alle übrigen Gebäude inkl. unterirdischer Gebäude
Ausnahme: Sonderbauten
Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung
Gebäudeklassen nach der Musterbauordnung

Die Anforderungen an den Brandschutz werden von der Gebäudeklasse 1 bis zur höchsten Klasse 5 immer größer. Die Zuordnung zu einer hohen Gebäudeklasse hat daher unter anderem zur Folge, dass Baustoffe mit einer hohen Feuerwiderstandsfähigkeit verwendet werden müssen. Noch strengere Vorschriften gelten für Sonderbauten, in denen sich schon allein wegen ihrer Nutzungsart oft besonders viele Menschen aufhalten.

Feuerwehr mit Drehleiter vor Haus © Bluelight, stock.adobe.com
Feuerwiderstandsklassen nach deutscher und europäischer Norm

Die Feuerwiderstandsklasse gibt an, wie lange ein Gebäudeteil einem Feuer standhält und dadurch eine weitere Ausbreitung des Brandes verzögert. Gebäudeteile,… weiterlesen

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