Die Statik – Garant für das Tragwerk des Hauses
Ein wichtiger Teil der Sanierungsplanung ist in vielen Fällen auch die Berechnung der nach dem Umbau erforderlichen Tragfähigkeit der Bauteile. Das betrifft zum Beispiel Dachgeschossaus- und umbauten, aber auch Veränderungen an der Fassade oder am Grundriss, die im Rahmen einer Sanierung vorgenommen werden. Der Statiker berechnet auf Grundlage der Architektenpläne notwendige Materialeigenschaften und Querschnitte von tragenden Bauwerksteilen. Bei kleineren Umbauten und entsprechender Kenntnis kann der Architekt oder Planer die statischen Berechnungen auch selbst durchführen.

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Bestandsaufnahme der Statik als Bestandteil der Planung
Anders als beim Neubau, bei dem Architekt und Statiker die Konstruktion komplett durchplanen und damit steuern, ist bei Sanierungsmaßnahmen statischer Bestand vorhanden. Einiges davon ist eventuell marode und kann nach der Sanierung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen. Bauteile, die konstruktiv noch einwandfrei, aber statisch ungenügend sind, werden in diesem Falle, wenn möglich nicht ausgetauscht, sondern verstärkt.

Um zu beurteilen, wie mit dem Bestand in statischer Hinsicht vorgegangen wird, müssen Architekt oder Statiker eine Vorortbegehung einplanen. Dabei wird der Bestand vermessen und überprüft. Anschließend können verschiedene Maßnahmen notwendig werden:
- Erscheint der Bestand auch nach der Sanierung ausreichend tragfähig, muss dies durch eine Nachberechnung nachgewiesen werden.
- Sind die Bauteile eindeutig unzureichend, weil zu schwach dimensioniert oder beschädigt, dann müssen statische Verstärkungen oder ein Austausch eingeplant und berechnet werden.

Der Prüfstatiker
Die vom Tragwerksplaner erstellten statischen Berechnungen sind Teil des Bauantrags. Da die Baubehörden an sich nicht kompetent sind, die Richtigkeit der Statik zu prüfen, geht diese vorab zum Prüfstatiker. Dieser rechnet nach und prüft die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit den Planungsunterlagen vom Architekten sowie deren Schlüssigkeit. Erst dann, wenn der Prüfer sein OK gibt, bzw. alle geforderten Änderungen umgesetzt sind, kann die Statik genehmigt werden und die Sanierung kann beginnen.

Prüfstatiker sind ebenso für die Überprüfung der bauphysikalischen Nachweise für Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz zuständig. In vielen Fällen sind an das Prüfbüro auch eigene Ingenieurbüros angegliedert, in denen Bauvorhaben geplant werden. Selbst erstellte statische Berechnungen darf der Prüfstatiker nicht annehmen, diese müssen von einem unabhängigen Büro genehmigt werden.

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Sanieren ohne Statik?
Ob und in welchem Umfang bei einer Sanierung eine statische Berechnung zur Prüfung vorgelegt werden muss, hängt davon ab, ob statische Bauteile berührt werden. Ein reiner Innenausbau kommt also in der Regel ohne Statik aus, werden tragende Wände entfernt oder sind Deckendurchbrüche geplant, ist die statische Prüfung ebenso nötig, wie wenn Fenster vergrößert oder neu eingebaut werden. In diesem Fall muss zum Beispiel der Querschnitt des Fenstersturzes berechnet werden. Grundsätzlich gilt, dass ein Bauunternehmen die Statik berücksichtigen muss, wenn dies im Leistungsverzeichnis vermerkt ist. Kommt es zu Mängeln am Bauwerk, ist das Unternehmen voll in der Haftung.
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Tragwerksplanung und Haftung
Jeder Beteiligte an einem Sanierungsvorhaben haftet für die Fehler, die er im Rahmen seiner Beauftragung erzeugt hat. Demzufolge gilt in der Regel, dass der Statiker für Fehler in der Statik auch haftbar gemacht werden kann. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn er die vorhandenen statischen Verhältnisse eines Bestandsbaus falsch bewertet und aufgrund dessen Bauschäden und Mängel entstehen. Wie die Haftung im Innenverhältnis genau aussieht, hängt immer auch individuell von der Vertragsgestaltung ab. Eine zusätzliche Haftung für den Architekten entsteht dann, wenn dieser vertraglich mit der ausschließlichen Beurteilung beauftragt wurde.


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