Die Aufgaben des Architekten
Der Architekt begleitet ein Bauvorhaben von Anfang bis Ende, das heißt von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Schlussabnahme durch die Baubehörden. Er erstellt die nötigen Zeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag, zeichnet Ausführungspläne und Details für Anschlüsse oder Wandaufbauten. Grundsätzlich hat ein guter Architekt das gesamte Bauvorhaben im Blick und koordiniert die einzelnen Schritte bis zur erteilten Baugenehmigung.
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Übernimmt der Planer auch die Bauüberwachung, sorgt er dafür, dass die Gewerke sauber arbeiten und die einzelnen Bauabschnitte im Zeitplan liegen. Häufig übernimmt der Architekt die Ausschreibung und die Kostenplanung. Eine gute Orientierung bietet die HOAI, die Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure. Die Leistungen sind dort in insgesamt 9 Bereiche gegliedert, die die Aufgaben des Architekten bei einem Bauvorhaben gut abbilden. Diese Bereiche heißen in der HOAI Leistungsphasen.
Der Architekt als Planer und Berater
In der amtlichen Definition ist der Architekt für die technische, funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Planung eines Gebäudes zuständig. Er bildet die wichtige Schnittstelle zwischen dem Bauherrn und allen anderen Beteiligten des Bauvorhabens.
Ganz am Anfang stehen die Beratung des Bauherrn und eine saubere Planung der angedachten Sanierung. Laut HOAI gehören dazu folgende Aufgaben:
Bei der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) verschafft sich der Planer ein Bild vom Umfang der Sanierungsmaßnahme. Dazu gehören zum Beispiel ein Aufmaß des Baubestandes, Gespräche mit dem Bauherrn, die grobe Festlegung der Größe und Gestaltung des Umbaus.
In der Vorplanung (Leistungsphase 2 und 3) erstellt der Architekt einige Entwürfe, basierend auf den Wünschen des Bauherrn wie auch den Möglichkeiten, die der Baubestand bietet. Teil der Vorplanung ist auch eine erste Kostenschätzung.
Haben sich Architekt und Bauherr auf einen Entwurf geeinigt, dann startet die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Der Architekt erstellt Pläne, in die alle baurechtlichen Bestimmungen eingearbeitet sind, er stellt die Unterlagen für den Bauantrag zusammen und beantragt Fördermittel. Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden auch die erforderlichen Nachweise nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) erstellt. Ebenfalls nötig ist ein statischer Nachweis, der vom Architekten oder von einem Tragwerksplaner auf Basis der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung erstellt wird.
Im letzten Planungsschritt erstellt der Architekt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5), auch als Werk- oder Montagepläne bezeichnet. In diesen Plänen sind Baustoffe und Materialien festgelegt, die detaillierten Pläne dienen den Handwerkern als Anleitung für die Ausführung.
In welchem Umfang die Planungsleistungen erforderlich sind, richtet sich stets nach dem einzelnen Bau- oder Sanierungsvorhaben. Damit von Anfang an ein Überblick für den Bauherrn möglich ist und der Planer das zur Verfügung stehende Budget kennt, sollte über die Kosten möglichst genau gesprochen werden.
Die Vergabe der Leistungen
Ist das Bauvorhaben genehmigt, dann müssen die Arbeiten an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben werden. Auch hier übernimmt ein Architekt wichtige Aufgaben. Die Leistungen werden ausgeschrieben, diese Ausschreibung muss entsprechend vorbereitet werden (Leistungsphase 6). Dazu werden die Tätigkeiten und Materialien klar definiert, das entstandene Leistungsverzeichnis dient Handwerkern und Bauunternehmen als Grundlage für ihr Angebot. Der Architekt sortiert und wertet die Angebote aus und berät den Bauherrn bei der Entscheidung für den richtigen Partner der Sanierung (Leistungsphase 7).
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Der Architekt in der Bauüberwachung
So gut ein Handwerksbetrieb auch arbeitet, eine regelmäßige Kontrolle sorgt dafür, dass am Ende keine Mängel die Wohnqualität trüben. Der Architekt übernimmt bei Beauftragung die sogenannte Objektüberwachung (Leistungsphase 8). Er koordiniert dabei die Arbeiten auf der Baustelle, beaufsichtigt schwierige Bauabschnitte und besteht bei Fehlern auf Nachbesserung.
Weiterhin überprüft er die Handwerkerrechnungen und gibt sie zur Bezahlung frei. Am Ende der Arbeiten übernimmt er die Abnahme der Leistungen. Wer auf Nummer sichergehen möchte, beauftragt den Architekten auch mit der Objektbetreuung (Leistungsphase 9). In dieser Phase überprüft er das Bauwerk auf Mängel am Ende der Gewährleistungsfristen und macht es so möglich, die Bauunternehmen und Handwerker bei Bedarf noch einmal in die Haftung zu nehmen.
Architekt und Bauherr
Architekt und Bauherr – Arbeiten im Team Gerade dann, wenn die Sanierung größere Ausmaße hat, Grundrissänderungen geplant sind und ein… weiterlesen