Architekt Aufgaben

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Die Aufgaben des Architekten

Der Architekt begleitet ein Bauvorhaben von Anfang bis Ende, das heißt von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Schlussabnahme durch die Baubehörden. Er erstellt die nötigen Zeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag, zeichnet Ausführungspläne und Details für Anschlüsse oder Wandaufbauten. Grundsätzlich hat ein guter Architekt das gesamte Bauvorhaben im Blick und koordiniert die einzelnen Schritte bis zur erteilten Baugenehmigung.

Bauplan Haus Rechner © Marina Lohrbach, fotolia.com
Gute Planung ist Ihr Geld wert © Marina Lohrbach, fotolia.com

Übernimmt der Planer auch die Bauüberwachung, sorgt er dafür, dass die Gewerke sauber arbeiten und die einzelnen Bauabschnitte im Zeitplan liegen. Häufig übernimmt der Architekt die Ausschreibung und die Kostenplanung. Eine gute Orientierung bietet die HOAI, die Gebührenordnung der Architekten und Ingenieure. Die Leistungen sind dort in insgesamt 9 Bereiche gegliedert, die die Aufgaben des Architekten bei einem Bauvorhaben gut abbilden. Diese Bereiche heißen in der HOAI Leistungsphasen.

Die Aufgaben eines Architekten
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Der Architekt als Planer und Berater

In der amtlichen Definition ist der Architekt für die technische, funktionale, gestalterische und wirtschaftliche Planung eines Gebäudes zuständig. Er bildet die wichtige Schnittstelle zwischen dem Bauherrn und allen anderen Beteiligten des Bauvorhabens.

Ganz am Anfang stehen die Beratung des Bauherrn und eine saubere Planung der angedachten Sanierung. Laut HOAI gehören dazu folgende Aufgaben:

    LPH 1 Grundlagenermittlung & LPH 2 Vorplanung
    LPH 1 Grundlagenermittlung & LPH 2 Vorplanung
  • Bei der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) verschafft sich der Planer ein Bild vom Umfang der Sanierungsmaßnahme. Dazu gehören zum Beispiel ein Aufmaß des Baubestandes, Gespräche mit dem Bauherrn, die grobe Festlegung der Größe und Gestaltung des Umbaus.
  • In der Vorplanung (Leistungsphase 2 und 3) erstellt der Architekt einige Entwürfe, basierend auf den Wünschen des Bauherrn wie auch den Möglichkeiten, die der Baubestand bietet. Teil der Vorplanung ist auch eine erste Kostenschätzung.
  • LPH 3 Entwurfsplanung & LPH 4 Genehmigungsplanung
    LPH 3 Entwurfsplanung & LPH 4 Genehmigungsplanung
  • Haben sich Architekt und Bauherr auf einen Entwurf geeinigt, dann startet die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4). Der Architekt erstellt Pläne, in die alle baurechtlichen Bestimmungen eingearbeitet sind, er stellt die Unterlagen für den Bauantrag zusammen und beantragt Fördermittel. Im Rahmen der Genehmigungsplanung werden auch die erforderlichen Nachweise nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) erstellt. Ebenfalls nötig ist ein statischer Nachweis, der vom Architekten oder von einem Tragwerksplaner auf Basis der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung erstellt wird.
  • LPH 5 Ausführungsplanung & LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
    LPH 5 Ausführungsplanung & LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
  • Im letzten Planungsschritt erstellt der Architekt die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5), auch als Werk- oder Montagepläne bezeichnet. In diesen Plänen sind Baustoffe und Materialien festgelegt, die detaillierten Pläne dienen den Handwerkern als Anleitung für die Ausführung.

In welchem Umfang die Planungsleistungen erforderlich sind, richtet sich stets nach dem einzelnen Bau- oder Sanierungsvorhaben. Damit von Anfang an ein Überblick für den Bauherrn möglich ist und der Planer das zur Verfügung stehende Budget kennt, sollte über die Kosten möglichst genau gesprochen werden.

Tipp: Bei größeren Bauvorhaben empfiehlt es sich, die Planungsleistungen Phase für Phase zu vergeben. Das ermöglicht eine einfache Trennung wenn es mal nicht so gut zwischen Bauherrn und Architekten klappt oder die Kosten ausufern.
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe & LPH 8 Objektüberwachung & LPH 9 Objektbetreuung
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe & LPH 8 Objektüberwachung & LPH 9 Objektbetreuung

Die Vergabe der Leistungen

Ist das Bauvorhaben genehmigt, dann müssen die Arbeiten an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben werden. Auch hier übernimmt ein Architekt wichtige Aufgaben. Die Leistungen werden ausgeschrieben, diese Ausschreibung muss entsprechend vorbereitet werden (Leistungsphase 6). Dazu werden die Tätigkeiten und Materialien klar definiert, das entstandene Leistungsverzeichnis dient Handwerkern und Bauunternehmen als Grundlage für ihr Angebot. Der Architekt sortiert und wertet die Angebote aus und berät den Bauherrn bei der Entscheidung für den richtigen Partner der Sanierung (Leistungsphase 7).

Tipp: Kleinere Sanierungsmaßnahmen brauchen nicht immer eine ganze Ausschreibung. Dennoch sollten mehrere Angebote eingeholt werden. Bei der Angebotsprüfung ist darauf zu achten, dass die Leistungen vergleichbar sind. Besonders wichtig: Nicht immer ist der günstigste Anbieter auch der Beste!

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Der Architekt in der Bauüberwachung

So gut ein Handwerksbetrieb auch arbeitet, eine regelmäßige Kontrolle sorgt dafür, dass am Ende keine Mängel die Wohnqualität trüben. Der Architekt übernimmt bei Beauftragung die sogenannte Objektüberwachung (Leistungsphase 8). Er koordiniert dabei die Arbeiten auf der Baustelle, beaufsichtigt schwierige Bauabschnitte und besteht bei Fehlern auf Nachbesserung.

Aufgaben, die der Architekt bei der Bauausführung übernimmt
Aufgaben, die der Architekt bei der Bauausführung übernimmt

Weiterhin überprüft er die Handwerkerrechnungen und gibt sie zur Bezahlung frei. Am Ende der Arbeiten übernimmt er die Abnahme der Leistungen. Wer auf Nummer sichergehen möchte, beauftragt den Architekten auch mit der Objektbetreuung (Leistungsphase 9). In dieser Phase überprüft er das Bauwerk auf Mängel am Ende der Gewährleistungsfristen und macht es so möglich, die Bauunternehmen und Handwerker bei Bedarf noch einmal in die Haftung zu nehmen.

Überwachung der Baustelle mit Bauherrenberater © Bauherren-Schutzbund e.V.
Tipp: Nicht unbedingt muss der Architekt die Bauüberwachung durchführen. Wichtig ist jedoch, dass die Person, die die Bauleitung und Bauüberwachung übernimmt, fachlich qualifiziert ist und Baufehler oder mangelhafte Ausführungen sicher erkennt. Ein Bauleiter sollte auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung besitzen, in der Sach- und Personenschäden ausreichend mitversichert sind.
Vor-Ort-Termin auf der Baustelle © BSB e.V.
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