Statiker: Aufgaben und Kosten: Was nützt das schönste Haus, wenn die Planung schiefläuft
Ein Baustatiker ist unerlässlich, wenn es um die Tragfähigkeit eines Gebäudes geht. Nicht in jedem Bundesland benötigen Bauherren die Expertise des Experten – empfehlenswert ist sie dennoch. Besonders dann, wenn man sich für einen schadhaften Altbau interessiert oder komplizierte Umbauten plant. Was ein Statiker macht und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.
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Peter Alexander meinte mal, das ganze Haus sei schief, während Torfrock gleich den Presslufthammer-Bernhard anrücken ließ und Mike Krüger den Bodo mit dem Bagger beauftragte. In all diesen amüsanten Liedern über verunglückte Bauprojekte liegt immer ein Fünkchen Wahrheit. Denn ohne Planungen mit einem Fachmann geht vieles schief. Ob nun Neubau, Umbau oder Modernisierung – um sicher zu bauen, sind Statiker von großem Vorteil. Sie können vor Fehlplanungen schützen, und im Zweifelsfall enorme Baukosten einsparen.
Aufgaben des Statikers
Der Baustatiker oder Bauingenieur übernimmt im Rahmen des Hausbaus oder Renovierung verschiedene Aufgaben.
- Bodentragfähigkeit feststellen: Nur mit einem umfangreichen Bodengutachten, kann man die Belastbarkeit des Bodens ermitteln.
- Tragfähigkeit ermitteln: Der Statiker kann unter Berücksichtigung verschiedener Parameter die Tragfähigkeit des Gebäudes bestimmen.
- Bauschäden beurteilen: Gerade bei älteren Gebäuden treten häufig Bauschäden auf, die die Tragfähigkeit beeinflussen könnten.
Statiker ist nicht immer verpflichtend
Nicht immer müssen Bauherren bei einem Neubau einen Statiker zwingend konsultieren. Denn für die Baustatik wird oft zusätzlich ein Bodengutachten herangezogen, das die Bodenbeschaffenheit zur Tragfähigkeit des geplanten Gebäudes analysiert. Laut Gesetz ist nur in folgenden Bundesländern ein Statiker vorgeschrieben: Berlin, Brandenburg und Hessen. Die Prüfungen wiederum finden in einem genau vorgeschriebenen Umfang statt mit folgenden Punkten:
- Standsicherheit der Planung.
- Prüfung der Erdgeschossdecke und Dachkonstruktion.
- Kompletter Check der Ausführungszeichnungen sowie Brandschutzausführungszeichnungen.
Wann benötige ich einen Statiker?
Diese Frage ist leicht zu beantworten. Bei allen Neubauten hat der Architekt im Vorfeld sämtliche statischen Aspekte im Blick – ein weiterer Baustatiker erübrigt sich. Es sei denn, man plant eine neue Unterkellerung. Bei einem beschädigten Altbau sieht die Sache schon anders aus. Etwa, dann wenn bei einem Umbau Wände entfernt werden sollen. Hier sind so viele wesentliche Dinge zu beachten, sodass vor dem Kauf oder der Sanierung der Rat eines Statikers zu empfehlen ist. Besonders zu achten ist auf:
- Setzungen an den Wänden.
- Starke Risse im Mauerwerk.
- Größere Wandverschiebungen.
Änderungen der Preise durch Urteil
Bis vor kurzem waren die genauen Kosten des Statikers in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Allerdings verstößt die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gegen europäisches Recht. Auftraggeber können zwar immer noch Vereinbarungen anhand der HOAI vornehmen. Mindest- und Höchstpreise dürften nach Europäischem Recht aber nur vorgeschrieben werden, wenn sie keine Diskriminierung darstellen und zur Verwirklichung eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses erforderlich und verhältnismäßig sind. Das ist bei der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure nicht der Fall, entschied der EuGH 2019. Der schärfere Wettbewerb könnte zu besseren Preisen für die Bauherren führen. Zwar bleibt die HOAI für sich bestehen. Einzig die Verpflichtung des Preisrahmens ist nicht länger anwendbar. Daher gilt: Was vertraglich vereinbart worden ist, ist rechtswirksam (Vertragsfreiheit), sofern es nicht sittenwidrig ist.
Kosten für den Statiker
Eine Berechnung der Kosten für Statiker ist in der Regel sehr komplex und auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten. Prinzipiell wurden die Kosten für einen Statiker nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure berechnet. Als üblich gelten dabei Stundensätze zwischen 80 EUR und 120 EUR pro Stunde. Um sich auf ein Honorar zu einigen, muss man sich also zunächst über Umfang und Schwierigkeiten des Baus einig sein. Die Honorarberechnung in der HOAI beruht dabei auf folgenden Grundlagen:
- Der Honorarzone und dem Honorarsatz.
- Den anrechenbaren Kosten.
- Zuschlag für Leistungen im Bestand.
- Verschiedene Leistungsphasen, in denen der Statiker Leistungen erbringt.
Anrechenbare Kosten
Die HOAI ist für Laien bei der Abrechnung eines Statikers kaum überprüfbar. Grundlage für die grundsätzliche Berechnung des Honorars sind die sogenannten „anrechenbaren Kosten“, die sich aus 55 % der Kosten der Baukonstruktionen und 10 % der Kosten der technischen Anlagen des Bauwerks zusammensetzen. Unter die Kosten für Baukonstruktionen fallen folgende Kosten:
- Baugrube
- Außenwände
- Innenwände
- Gründung
- Decken
- Dächer
- Baukonstruktive Einbauten
- Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
Die Kosten für die technischen Anlagen:
- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Lufttechnische Anlagen
- Starkstromanlagen
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- Nutzungsspezifische Anlagen
- Gebäudeautomation
Bei Umbauten oder Modernisierungen im Bestand wird darüber hinaus noch ein Zuschlag berechnet. Auch die Honorarzone spielt eine große Rolle – sie richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Planung.
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Von einfach bis kompliziert: Honorarzonen
Bei den fünf gewählten Honorarzonen geht es um den Schwierigkeitsgrad der Planung. Honorarzone I und II bezeichnen dabei sehr geringe Planungsanforderungen. Honorarzone III umfasst durchschnittlich schwierige Planungsanforderungen. Die Honorarzonen IV und V stehen für schwierige und sehr schwierige Planungsanforderungen. Der Statiker kann diese Werte nicht selbst bestimmen, sondern muss sich einer in der HOAI genau vorgeschriebenen Punktebewertung bedienen.
Zahlung nach Leistungsphasen
Die Arbeit des Statikers gliedert sich in unterschiedlichen Tätigkeiten – die sogenannten Leistungsphasen. Jede Leistungsphase nimmt einen unterschiedlichen Anteil am Gesamthonorar des Statikers ein. Ganz wichtig ist, dass nur die tatsächlich in Anspruch genommen Leistungsphasen bezahlt werden müssen. Welche Tätigkeiten zu welcher Leistungsphase gehören, regelt die HOAI. Die Kosten für den Statiker kann man sich aufgrund so vieler Unwägbarkeiten nur schwer selbst ausrechnen. Deshalb ist es sinnvoll, sich von mehreren Statikern Angebote einzuholen, um das Beste anzunehmen.
Steuerlich absetzbare Statik
Die Kosten für den Statiker sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Allerdings nur dann, wenn die statische Überprüfung als Vorsorgemaßnahme durchgeführt wurde. Solo-Selbstständige und Unternehmen können die Kosten als Werbungskosten absetzen, wenn sich im Gebäude Geschäftsräume befinden – und diese Kosten auf der Rechnung gesondert auswiesen werden.
HOAI
Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI liefert eine Orientierung, welche Honorare Architekten und Ingenieure für ihre… weiterlesen