Architektenhonorar fürs Einfamilienhaus berechnen
ÜZu den Baunebenkosten beim Hausbau gehört auch das Honorar für den Architekten – zumindest dann, wenn das neue Heim individuell geplant wird. Der Architekt erstellt einen Entwurf nach den Wünschen des Bauherrn, reicht die Baugenehmigung ein und kümmert sich – je nach Vereinbarung auch um die Vergabe der Leistungen und um die Bauleitung.
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Wie berechnet der Architekt sein Honorar?
Lange Zeit fungierte die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als eine Art Gebührenordnung für Planungsleistungen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Juli 2019 gelten seit Januar 2021 neue Regeln: Die Preissätze aus der HOAI, insbesondere die Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr bindend, sondern haben nur noch Orientierungscharakter. Dies bedeutet, der Architekt kann sein Honorar frei berechnen oder sich ganz oder auch nur teilweise für die Berechnungsvorgaben aus der Verordnung entscheiden. Geändert hat sich auch die Form der Honorarvereinbarung. Musste früher eine schriftliche Vereinbarung der Honorarsätze getroffen werden, reicht jetzt eine Vereinbarung in Textform (§ 7, Abs. 1, Satz 1, HOAI). Das heißt, der Architekt darf sein Honorar auch per E-Mail mitteilen. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass das Honorar von den Honorartafeln der HOAI abweichen darf – und zwar vor der Abgabe der Vertragserklärung.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Architekt selbst entscheidet, welche Kriterien er für die Honorarberechnung ansetzt. Das können wie in der HOAI die anrechenbaren Kosten, der Leistungsumfang (Leistungsphasen nach HOAI) und der Schwierigkeitsgrad des Bauprojektes sein oder auch der reine Zeitaufwand.
Was kostet der Architekt fürs Einfamilienhaus?
Aufgrund der neuen Gesetzeslage und der Tatsache, dass das Honorar des Architekten nicht mehr an die Honorartafeln der HOAI und den darin angegebenen Höchst- und Mindestsätzen (Basissätze in der neuen Fassung) gebunden ist, macht die Beantwortung dieser ohnehin schweren Frage noch schwerer. Für eine sehr grobe Kalkulation bewegen sich die Planungskosten etwa im Bereich von 12 bis 15 % der gesamten Baukosten – je nach Leistungsumfang und Verhandlungsgeschick des Bauherrn.
Das Bauen mit dem Architekten als Baupartner bringt weiterhin so einige Vorteile:
- Individuelle Planung möglich
- Geringes Insolvenzrisiko in Bezug auf die Bauunternehmen durch die Einzelvergabe
- Abnahme der „lästigen“ Aufgaben und Entscheidungen rund um die Bauausführung
- Überwachung der mängelfreien Ausführung
- Haftung bei mangelhafter Bauüberwachung und bei Planungsfehlern
Stundensätze von Architekten und Ingenieuren verstehen
Beauftragen Sie einen Architekten oder einen anderen Planer mit dem Entwurf für Ihr Haus, berechnet dieser seine Kosten entweder in… weiterlesen
Architekt zu teuer? Günstige Alternativen
Das Architektenhonorar für ein individuell geplantes Einfamilienhaus kann das Budget deutlich belasten. Einsparmöglichkeiten bietet die Wahl eines Hausanbieters oder eines Bauträgers. Diese Baupartner bieten fertig geplante Häuser an, das Honorar für den Planer ist günstiger, da die einmal erstellten Grundrisse und Konstruktionen mehrfach verkauft werden und auch die statische Berechnung bereits als Typenstatik erstellt wurde. Für den Bauherrn fallen in diesem Fall lediglich noch zusätzliche Kosten für eventuelle Umplanungen an.
Der Kostenvorteil stellt gleichzeitig den Nachteil dar: Anders als beim individuell geplanten Haus sind die Grundrisse vorgegeben, Änderungen an der Planung sind deshalb nur begrenzt möglich und beschränken sich meist auf das Versetzen nichttragender Wände, die Wahl der Ausstattung oder die Gestaltung der Außenfassade.
Architektenvertrag
Der Architektenvertrag Für die Zusammenarbeit des Bauherrn mit dem Architekten bei einer Haussanierung wird ein Architektenvertrag als Werkvertrag abgeschlossen. Teil… weiterlesen