Sanierung ohne Architekt

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Haussanierung – Geht es auch ohne Architekt?

Generell gilt, dass bei Baumaßnahmen ein Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden muss. Eine der Anforderungen an den Antrag ist die Unterschrift durch den bauvorlageberechtigten Planer. Das kann ein Architekt oder auch ein Bauingenieur sein. Einige Bauvorhaben können allerdings auch ohne die Genehmigung vom Amt durchgeführt werden.

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Damit aus der Sanierungsmaßnahme kein Schwarzbau wird, sollte sich jeder Bauherr vorher gründlich informieren, ob er einen Planer mit Bauvorlageberechtigung für die Antragsstellung benötigt. Auch dann, wenn das sanierte Gebäude verändert genutzt wird, muss dies von den Behörden genehmigt werden. Auch hier ist also die Antragsstellung Pflicht.

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Baugenehmigung © marco2811, stock.adobe.com
Baugenehmigung © marco2811, stock.adobe.com

Sobald die Gebäudehülle eines Hauses erheblich verändert oder das statische Tragwerk des Objekts verändert wird, ist vor Baubeginn ein entsprechender Antrag zu stellen. Der Planer stellt die Antragsunterlagen und Zeichnungen zusammen, unterschreibt für die fachliche und inhaltliche Richtigkeit des Antrages und reicht diesen bei der Baubehörde ein. Dieses Vorgehen ist in der Regel für folgende Bautätigkeiten am bestehenden Gebäude erforderlich:

  • Dachumbauten mit statischen Veränderungen
  • Dachausbauten, wenn eine neue Wohnung entsteht (Nutzungsänderung)
  • Kellerum- und ausbauten, wenn neuer Wohnraum entsteht
  • Fassadenrenovierungen mit starken Veränderungen an Aufbau und Aussehen
  • Anbauten
  • Nachträglicher Einbau von Heizräumen
  • Nachträglicher Einbau von Lagerstätten für Heizöl und Flüssiggas
  • Veränderungen an der Abwasseranlage
Haus Umbau und Wärmedämmung © Marcus Kretschmar, stock.adobe.com
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Beratung für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen Für die Sanierung einer Wohnung oder eines kompletten Gebäudes spielt eine sorgfältige und durchdachte Planung… weiterlesen

Architekt erforderlich bei diesen Vorhaben
Architekt erforderlich bei diesen Vorhaben

Fast immer ist eine behördliche Genehmigung bei Sanierungsmaßnahmen an Denkmalschutzobjekten erforderlich. Hier spricht nicht nur das Bauamt mit, auch die Denkmalschutzbehörde muss informiert werden und ihre Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen geben. Das gilt übrigens in vielen Fällen auch dann, wenn im Inneren des Gebäudes Veränderungen und Umbauten geplant sind.

Tipp: Baurecht ist Ländersache. Deshalb sollte vorsichtshalber stets die Baubehörde und gegebenenfalls weitere Behörden angefragt werden, wenn es um die Genehmigung einer Maßnahme geht.
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Genehmigungsfreie Sanierungen

Werden am Haus Erneuerungs- oder Renovierungsarbeiten vorgenommen, die den vorherigen Zustand wiederherstellen, sind diese Maßnahmen in den meisten Fällen genehmigungsfrei. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Instandsetzungen und Verschönerungen
  • Dachneueindecken in gleicher Farbe und gleichem Materialcharakter
  • Erneuerung von Fenstern und Türen mit gleichartig aussehenden Bauteilen
  • Veränderungen im nichttragenden Bereich wie die Entfernung leichter Wände
  • Dach- und Kellerausbau ohne statische Veränderungen für Hobby- und Freizeitzwecke, zum Beispiel als Partyraum oder Sauna
  • Änderungen der Installationsleitungen
  • Einbau oder Veränderung von Dachflächenfenstern
Architekt in der Regel nicht erforderlich bei diesen Vorhaben
Architekt in der Regel nicht erforderlich bei diesen Vorhaben
Tipp: Im Zweifelsfalle sollte immer das zuständige Bauamt befragt werden. Denn eine nichtgenehmigte Sanierung kann teuer werden. Werden Abstandsregeln verletzt, kann das Bauamt den Rückbau fordern.
Fälle, in denen das Bauen ohne Architekten möglich ist
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Wer übernimmt die Architektenaufgaben?

Wird eine genehmigungsfreie Sanierungsmaßnahme ohne Architekt durchgeführt, spart das einiges an Kosten. Allerdings sollten sich Bauherrn gut überlegen, ob sie auf die fachkundige Hilfe des Planers verzichten wollen. Der kennt die aktuelle Gesetzgebung, kann die Bausubstanz beurteilen und erkennt, wenn die Handwerker unsauber arbeiten. Auch in Fragen rund um Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz kann der Architekt unterstützend wirken. Im Gegenzug steht das Risiko, dass Planungsfehler oder Baumängel später aufwändig und mit viel Ärger, Kosten und Zeit wieder behoben werden müssen.

Wichtige Voraussetzungen für die Auswahl des passenden Architekten
Wichtige Voraussetzungen für die Auswahl des passenden Architekten
Tipp: Bauherrn sollten sich mehrere Angebote von Architekten geben lassen. Der Planer kann auch nur mit einigen besonders schwierigen Bauabschnitten mit einbezogen werden. Dies reduziert die Kosten und gibt doch die nötige Sicherheit für ein mängelfreies Bauwerk.
Architekt bei der Bauplanung © industrieblick, stock.adobe.com
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