Die Architektenplanung – von Entwurf bis Ausführung
Ein Architekt kann ein Bauvorhaben bzw. eine Sanierung auf Wunsch des Bauherrn von Anfang bis Ende betreuen. Besonders wichtige Aufgaben kommen im Bereich der Planung auf ihn zu. Vom ersten Vorentwurf bis zu den Ausführungsplänen für die Bauunternehmen und Handwerker liegen diese Aufgaben in seiner Hand – immer in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherrn.
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Der Vorentwurf
Insbesondere bei größeren Sanierungsmaßnahmen geht es in der Regel auch um eine Umgestaltung der vorhandenen Grundrisse und Raumaufteilungen. Hier entsteht der erste Planungsbedarf. Der Architekt nimmt den Istbestand, ermittelt durch ein Aufmaß oder anhand vorhandener Pläne, als Ausgangsbasis für die geplanten Veränderungen. In Vorgesprächen mit dem Bauherrn hat der Planer dessen Wünsche bereits aufgenommen und lässt diese in den ersten Entwurf mit einfließen. Der Bauherr erhält Hand- oder Computerskizzen, oft im Maßstab 1: 200 und erste Ideen dafür, wie das fertig sanierte Gebäude einmal aussehen könnte. Im Architektenvertrag wird die Anzahl der gelieferten Vorschläge vereinbart.
Teil der Vorplanung ist bei komplexeren Sanierungsmaßnahmen oft auch ein Raumprogramm, in dem die geplanten Beziehungen der Räume untereinander dargestellt werden. Mit dem Vorentwurf gibt der Architekt auch eine erste Kostenschätzung ab. Schon hier muss genau geprüft werden, ob die Planung innerhalb der finanziellen Möglichkeiten liegt oder bereits jetzt das Budget überschritten wird.
Die Entwurfsplanung
Gibt es eine erste Idee, die vom Bauherrn abgenommen wurde, macht sich der Architekt an die weitere Planung und erarbeitet einen Entwurf. In dem sind auch schon verschiedene Details wie Fenster- oder Türanordnungen oder Treppenverläufe eingearbeitet. Die Planung folgt in der Regel gestalterischen wie auch funktionalen Aspekten. So wird sich der Planer bemühen, die Sanitärräume so anzuordnen, dass der Installationsaufwand im realistischen Rahmen bleibt. Auch andere technische Punkte wie die Wahl der Heizungsanlage, der Wärmeschutz und baurechtliche Regelungen hinsichtlich Abstand oder Gebäudehöhe werden jetzt wichtig. Die Lage auf dem Grundstück wird festgelegt, dies muss frühzeitig erfolgen, da zu den Grenzen bestimmte Abstandsflächen eingehalten werden müssen.
In mehreren Schritten, die in der Regel immer wieder mit dem Bauherrn abgesprochen werden, entsteht ein tragfähiger und realisierbarer Gesamtentwurf der Maßnahme. Die Darstellung erfolgt im Maßstab 1: 100, zum Teil auch 1: 50 für detailliertere Zeichnungen. Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage für eine Kostenberechnung nach DIN 276. Überschreiten die Kosten an dieser Stelle das Budget bzw. die Kostenschätzung, nimmt der Architekt Änderungen und Vereinfachungen vor. Diese können zum Beispiel die konstruktive und statische Gestaltung oder die Materialauswahl betreffen.
Die Genehmigungsplanung
Ist der Entwurf vom Bauherrn freigegeben, wird der Bauantrag vorbereitet. Dazu macht der Architekt aus den vorhandenen Zeichnungen einreichungsfähige Genehmigungspläne für die Baubehörde. Zum Antrag gehören darüber hinaus zahlreiche Unterlagen und Dokumente, die der Architekt ebenfalls zusammenstellt.
In der Regel besteht ein Bauantrag für eine Sanierung aus folgenden Unterlagen, die Bauvorlagenverordnungen der Länder treffen jeweils die genauen Festlegungen:
- Amtlicher Lageplan plus Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Bauzeichnungen im Maßstab 1: 100 als Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Vorhabens
- Antragsformular, Baubeschreibung, Bautätigkeitsstatistik
- Standsicherheitsnachweis
- Wärmeschutznachweis
- Wohnflächenberechnung
Je nach Bauvorhaben können auch weitere Unterlagen erforderlich sein, so zum Beispiel ein Antrag auf Befreiung, Angaben zur Grundstücksentwässerung und Wasserversorgung oder Konstruktionsbeschreibungen für Abbruchmaßnahmen. Wird im Zuge der Sanierung die Nutzung des Gebäudes verändert – zum Beispiel von der Fabrikhalle zum Wohnhaus – muss auch hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Bauantrag darf nur von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden. Dies ist in der Regel der Architekt.
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Die Ausführungsplanung
Ist das Bauvorhaben genehmigt, dann beginnt der Architekt, detaillierte Ausführungspläne zu erstellen. Diese bestehen aus Detailplänen, die bis zum Maßstab 1:1 erstellt werden können. Dargestellt werden zum Beispiel Wandaufbauten, Anschlussdetails, Spezialkonstruktionen, aber auch Beleuchtungspläne oder Fliesenpläne. Letztendlich muss der Architekt in der Ausführungsplanung alle Pläne erstellen, die die Handwerker für die Ausführung der Pläne benötigen.
Ebenfalls Teil der Pläne sind die gewählten Materialien und deren Eigenschaften sowie Verarbeitungshinweise und Maßtoleranzen. In den Ausführungsplänen sind außerdem die Angaben aus dem statischen Nachweis eingearbeitet, dazu gehören insbesondere Materialstärken für tragende Teile wie Dach- und Deckenbalken, Stahlträger oder Fenster- und Türstürze.
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