In Altbauten finden sich heute noch Nachtspeicheröfen, die zu Zeiten des billigen Stroms als Heizung genutzt wurden. Die alten Öfen sind längst nicht mehr effizient und werden bei einer Sanierung in den allermeisten Fällen ausgetauscht. Bevor die Entsorgung stattfinden kann, muss der eingebaute Ofen hinsichtlich seiner Schadstoffbelastung überprüft werden.
Schadstoffe im Nachtspeicherofen
Asbest, Chromat oder PCB sind Schadstoffe, die häufig in Nachtspeicheröfen zu finden sind. Die Stoffe gelten als Sondermüll und sind zusätzlich gesundheitsgefährdend. Werden im Gerät schädliche Stoffe entdeckt, muss die Entsorgung nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) erfolgen und gehört in die Hände eines qualifizierten Fachbetriebes. Hilfreich für die Prüfung ist das Typenschild am Nachtspeicherofen. Es liefert die erforderlichen Daten, um die Schadstoffbelastung zu prüfen.
Erste Anhaltspunkte zur Belastung liefert das Baujahr:
- Asbest kann in Nachtspeicheröfen bis ca. Baujahr 1984 enthalten sein und wurde dort in der Regel als Dämm- und Isolationsmaterial verarbeitet.
- Künstliche Mineralfasern (KMF) können in Öfen bis Baujahr 7/1989 enthalten sein.
- Krebserregendes PCP ist in Nachtspeicheröfen bis Baujahr 6/2000 zu finden.
- Chromathaltige Kernsteine sind in vielen Öfen enthalten. Das Material ist leicht löslich und krebserregend und bildet sich während des Betriebes.
Nachtspeicherofen entsorgen
Ist abgeklärt, dass der Nachtspeicherofen schadstofffrei ist, kann es an die Entsorgung gehen. Die Abgabe kann beim regionalen Elektroschrott stattfinden, die (schadstofffreien) Speichersteine im Ofen bestehen aus mineralischen Materialien und gehören in den Bauschutt. Sollen die Nachtspeicheröfen eigenhändig vom Bauherrn entsorgt werden, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Nachspeicheröfen wiegen pro Stück zwischen 80 und 250 kg, der Transport ist also sehr anspruchsvoll, die Öfen lassen sich nur mit vorheriger Demontage aus dem Gebäude entsorgen.
- Die Elektroleitungen, mit denen der Nachtspeicherofen an das Stromnetz angeschlossen ist, müssen fachgerecht und sicher entsorgt werden.
Verwerten statt entsorgen
Alternativ können schadstofffreie Speichersteine wiederverwendet werden, zum Beispiel für den Bau eines Kachelofens oder einer Wandspeicherheizung. Allerdings ist dies nur ratsam, wenn zweifelsfrei belegt ist, dass die Steine keine krebserregenden Schadstoffe enthalten.
Ein ehemaliges generelles Verbot von Nachtspeicheröfen aus dem Jahr 2009 wurde im Jahr 2013 wieder aufgehoben mit der Begründung, dass die Öfen als Speichermedium für regenerativ erzeugten, überschüssigen Strom genutzt werden könnten. In der Praxis wird dies jedoch kaum angewendet.
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