Eternitplatten entsorgen

Teilen:

Eternitplatten entsorgen: Wie es geht und was es kostet

Wer eine Immobilie aus den 1960iger bis 1980iger Jahren renoviert oder saniert, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auf Baustoffe aus Eternit treffen. Bei diesen Faserzementplatten handelt es sich um einen Modebaustoff, der in der Mitte des letzten Jahrhunderts sehr weit verbreitet war. Eternitplatten wurden vor allem zur Dacheindeckung aber auch zum Abhängen von Zimmerdecken oder als Fassadenverblendung eingesetzt. Das Problem an Eternitplatten aus dieser Zeit ist, dass diese den krebserregenden Stoff Asbest enthalten.

Alte Eternitplatten entfernen © Lucaz80, stock.adobe.com
Alte Eternitplatten entfernen © Lucaz80, stock.adobe.com
Eingeatmete Asbestfasern können Lungenkrebs auslösen
Eingeatmete Asbestfasern können Lungenkrebs auslösen

Daher unterliegen die Demontage und die Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten strengen Regeln. Dadurch entstehen hohe Kosten – denn in der Regel muss die Entsorgung von Fachunternehmen durchgeführt werden. Wie Sie asbesthaltige Eternitplatten erkennen, worauf es bei der Entsorgung ankommt und warum Bauherren die Vorschriften unbedingt einhalten sollten, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Faserzement, Eternitplatten und Asbest: Verwendung und Verbot
Faserzement, Eternitplatten und Asbest: Verwendung und Verbot

Eternitplatten – Worum geht es?

Eternitplatten, oder genauer gesagt asbesthaltige Faserzementplatten, wurden aufgrund ihrer hervorragenden bautechnischen Eigenschaften im vergangenen Jahrhundert für die Bau zahlreicher Häuser verwendet. Allerdings ist Asbest in Faserform nachweislich krebserregend – theoretisch reicht schon das Einatmen einer einzigen Faser aus, um Lungenkrebs auszulösen. Das Problem an Asbest liegt darin, dass zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbrechen der Erkrankung viele Jahrzehnte liege können. Inzwischen sind die Verwendung, die Herstellung sowie der Import asbesthaltiger Baustoffe verboten. Aber in zahlreichen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gewerblichen und öffentliche Immobilien finden sich noch heute asbesthaltige Baustoffe, darunter auch die so genannten Eternitplatten.

Hinweis: Eternit ist nicht gleich Eternit
Eternit ist heute zu einem Synonym für asbesthaltige Faserzementplatten geworden. Dabei handelt es sich hierbei um einen Markennamen. Asbesthaltige Faserplatten wurden nicht nur von der Firma Eternit hergestellt, sondern in anderen Ländern auch von anderen Formen. Daher können auch Faserzementplatten mit anderen Namen Asbest enthalten – beispielsweise, wenn diese aus dem Ausland importiert worden waren. Andererseits stellt das Unternehmen Eternit auch heute noch Faserzementplatten her. Diese sind natürlich frei von Asbest und daher unbedenklich in der Verarbeitung, Verwendung und unproblematisch in der Entsorgung.
Faserzement, Eternitplatten: und Asbest: Baujahr beachten
Faserzement, Eternitplatten: und Asbest: Baujahr beachten
Ältere Wellplatten aus Faserzement - sind sie asbesthaltig?
Ältere Wellplatten aus Faserzement – sind sie asbesthaltig?
Asbestfreie Produkte sind oft gekennzeichnet
Asbestfreie Produkte sind oft gekennzeichnet
bis zu 10% sparen

Asbesttest bestellen: Mit Rabattcode "GesundWohnen10" 10% sparen

  • Einfache Probeentnahme
  • Keine Vorkenntnisse nötig
  • Analyse im akkreditierten Labor

Eternitplatten richtig entsorgen – gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Auch wenn Experten schon im vergangenen Jahrhundert vor den Gefahren von Asbest warten, so dauerte es doch bis in die 1990iger Jahre, bis die Verwendung der Substanz in Deutschland verboten wurde. Ein Verbot auf europäischer Ebene ließ noch länger auf sich warten (2005). Die wichtigsten Regelunge und Vorschriften, die es bei der Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen zu berücksichtigen gilt, sind:

  • Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519): Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Chemikalien-Verordnung (ChemVerbotsV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der EU
Asbest fachgerecht entsorgen
Asbest fachgerecht entsorgen
Bei der Entsorgung von Asbest gilt:
Bei der Entsorgung von Asbest gilt:

Weitere Informationen zu diesen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen finden Bauherren auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationen zum fachgerechten Abbau von Eternitplatten finden sich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Wichtig: Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen empfindliche Geldstrafen. Kommt es aufgrund einer unsachgerechten Entsorgung von Eternitplatten zu einer gesundheitlichen Schädigung – beispielsweise bei einem Nachbarn – so kann dieser auf strafrechtlicher und auf zivilrechtlicher Ebene gegen den Entsorger vorgehen. Dies betrifft sowohl Fachunternehmen als auch private Bauherren.
Entsorgung in Säcken © Stanislav, fotolia.com
Eternitplatten müssen in speziellen Plastiksäcken (Big Pack) transportiert werden. © Stanislav, fotolia.com
bis zu 30% sparen

Angebote für Entsorgung,
Abriss und Entrümpelung

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos
Tipp: Günstige Fachbetriebe für Entsorgung finden, Angebote vergleichen und sparen.

Schritt für Schritt: Entsorgung von Eternitplatten

Bei Eternitplatten handelt es sich um Baustoffe, bei denen die Asbestfasern fest gebunden sind. Das bedeutet, dass die Eternitplatten an sich keine Asbestfasern abgeben. Dies gilt jedoch nur so lange, wie diese Intakt sind. Durch Bearbeitung der Zementfaserplatten durch Schleifen, Bohren, Sägen oder eben Abbrucharbeiten werden diese jedoch freigesetzt. Daher gelten für den gesamten Entsorgungsprozess besondere Vorsichtsmaßnahmen:

  • Entsorgung größerer Mengen von asbesthaltigen Eternitplatten ausschließlich durch Fachfirmen:

    Grundsätzlich dürfen kleinere Mengen von Eternitplatten auch von Privatleuten entsorgt werden. Allerdings ist aufgrund der erforderliche Fachkenntnisse sowie der weitreichenden gesundheitlichen und rechtlichen Folgen dringen von einer Entsorgung von Eternitplatten durch Privatleute abzuraten. Zu beachten ist außerdem, dass es am Markt einige Anbieter gibt, die die Entsorgung von Eternitplatten anbieten, ohne über die entsprechende Qualifikation zu verfügen. Für Bauherren ist es also wichtig, sich einen Nachweis über die entsprechende Qualifikation vorlegen zu lassen.

  • Asbest Sanierung © ecology, fotolia.com
    Asbest Sanierung durch geschulten Fachbetrieb © ecology, fotolia.com
  • Schutzkleidung verpflichtend:
    Ganz gleich, ob die Entsorgung durch private Bauherren oder eine Fachfirma erfolgt – das Tragen einer Schutzkleidung ist verpflichtend. Zu dieser Schutzkleidung gehören insbesondere folgende Dinge:

    • Spezielle Atemmaske
    • Schutzanzug
    • Handschuhe
  • Befeuchten der asbesthaltigen Eternitplatten © LianeM, stock.adobe.com
    Befeuchten der asbesthaltigen Eternitplatten © LianeM, stock.adobe.com
  • Befeuchten der Platten:
  • Bis dass die Eternitplatten endgültig verpackt und dann abtransportiert werden, müssen diese befeuchtet werden. Hierzu wird in der Regel ein staub- und faserbindendes Mittel wie Stein- oder Putzfestiger verwendet. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Fasern aus der Platte lösen.

  • Sichere Verpackung von Eternitplatten:
    Eternitplatten müssen im Ganzen entsorgt werden, damit möglichst keine Asbestfasern freigesetzt werden können. Für den Transport müssen die Platten zudem in speziellen Plastikbeuteln oder Planen oder aber Spezialbehältern transportiert werden.
  • Entsorgung von Eternitplatten
    Da es sich bei Eternitplatten um Sondermüll handelt, von dem eine besondere Gefahr für die Gesundheit von Menschen sowie die Umwelt ausgeht, können diese nicht einfach bei der nächsten Mülldeponie abgegeben werden. Eine Entsorgung ist in der Regel an folgenden Stellen möglich (vorher abklären):

    • Lagern von Asbestentsorgungsunternehmen
    • Werkstoffhöfen
    • Speziellen Deponien
    • Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • Regelungen für den Transport:
    Fachunternehmen benötigen für den Transport von asbesthaltigen Eternitplatten in der Regel eine Transportgenehmigung. Dies entfällt in der Regel, wenn Eternitplatten durch Privatleute (in geringer Menge) entsorgt wird.
  • Nachweise über Entsorgung:
    Folgende Bescheinigungen sind bei der Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten erforderlich: Transportgenehmigung, Begleitschein, Entsorgungsnachweis. Private Bauherren sollten sich diese Unterlagen vom Fachunternehmen vorlegen bzw. in Kopie aushändigen lassen.
Entsorgung von Faserzemtentplatte, Eternitplatten: So gehen Sie vor
Entsorgung von Faserzemtentplatte, Eternitplatten: So gehen Sie vor
bis zu 10% sparen

Containerdienst: Mit Rabattcode "sanier10" 10% sparen

  • Lieferung innerhalb von 24h
  • Inklusive 14 Kalendertage Stellzeit
  • Inklusive Transport/Entsorgung

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Kosten und Preise © eyetronic, fotolia.com
Eternitplatten entsorgen: Mit welchen Kosten ist zu rechnen? © eyetronic, fotolia.com

Fällt bei der Sanierung auf, dass asbesthaltiges Eternit verbaut und entsorgt werden muss, so treibt dies die Baukosten deutlich nach oben. Je nachdem, in welches Umfang Eternit entsorgt werden muss, wie aufwändig der Abbau sowie der Abtransport und welcher Anbieter ausgewählt wird, unterschieden sich die Kosten deutlich. Grundsätzlich muss jedoch mit folgenden Kosten gerechnet werden:

Kostenfaktor Kosten
Schutzkleidung (Anzug, Maske, Handschuhe) ab 15 Euro
Spezialsack (Big Pack) ab 10 Euro
Entsorgung durch Fachkraft ab 30 Euro pro qm
Anfahrtskosten ab 10 Euro
Deponiekosten ab 100 Euro pro angefangene Tonne
Ggf. Gerüst (bei Dachsanierung) ab 7 Euro pro qm
Gesamtkosten pro qm ab 50 Euro zzgl. Deponiekosten

Die Kosten für die Entsorgung einer Dacheindeckung mit Eternitplatten eines normal großen Daches von 120 qm Größe betragen also leicht 6000 Euro zzgl. Deponiekosten. Daher sollen im Vorfeld unbedingt mehrere Angebote von Fachfirmen angefragt werden.

Auf einen Blick:

Für die Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten gelten spezielle Vorschriften. Diese sind für Fachbetriebe und Privatleute gleichermaßen bindend. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen. Das Wichtigste in Kürze:

  • Abbau und Entsorgung grundsätzlich nur durch qualifizierte Fachfirmen
  • Schutzkleidung bei Abbrucharbeiten zwingend erforderlich
  • Eternitplatten müssen für den Transport und die Entsorgung speziell verpackt werden
  • Transport in der Regel nur mit Transportschein möglich
  • Entsorgung als Sondermüll
Spartipp: Sie möchten einen Container für die Entsorgung zu Ihnen nach Hause oder auf die Baustelle bestellen? Mit dem Rabattcode „sanier10“ erhalten Sie 10% Rabatt auf die Preise von containerdienst.de
Asbest Dachsanierung © Björn Wylezich, fotolia.com
Asbest entsorgen

Asbest entsorgen: Gesetzliche Regelunge einhalten und Gesundheit sowie Umwelt schützen Baustoffe mit Asbest sind sehr stabil, hitzebeständig, langlebig, haben gute… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Entsorgungs Fachbetriebe
in Ihrer Region finden

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos

Artikel teilen: