Eternitplatten entsorgen: Wie es geht und was es kostet
Wer eine Immobilie aus den 1960iger bis 1980iger Jahren renoviert oder saniert, wird mit großer Wahrscheinlichkeit auf Baustoffe aus Eternit treffen. Bei diesen Faserzementplatten handelt es sich um einen Modebaustoff, der in der Mitte des letzten Jahrhunderts sehr weit verbreitet war. Eternitplatten wurden vor allem zur Dacheindeckung aber auch zum Abhängen von Zimmerdecken oder als Fassadenverblendung eingesetzt. Das Problem an Eternitplatten aus dieser Zeit ist, dass diese den krebserregenden Stoff Asbest enthalten.
Daher unterliegen die Demontage und die Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten strengen Regeln. Dadurch entstehen hohe Kosten – denn in der Regel muss die Entsorgung von Fachunternehmen durchgeführt werden. Wie Sie asbesthaltige Eternitplatten erkennen, worauf es bei der Entsorgung ankommt und warum Bauherren die Vorschriften unbedingt einhalten sollten, das erfahren Sie in diesem Artikel.
Eternitplatten – Worum geht es?
Eternitplatten, oder genauer gesagt asbesthaltige Faserzementplatten, wurden aufgrund ihrer hervorragenden bautechnischen Eigenschaften im vergangenen Jahrhundert für die Bau zahlreicher Häuser verwendet. Allerdings ist Asbest in Faserform nachweislich krebserregend – theoretisch reicht schon das Einatmen einer einzigen Faser aus, um Lungenkrebs auszulösen. Das Problem an Asbest liegt darin, dass zwischen dem Kontakt mit Asbest und dem Ausbrechen der Erkrankung viele Jahrzehnte liege können. Inzwischen sind die Verwendung, die Herstellung sowie der Import asbesthaltiger Baustoffe verboten. Aber in zahlreichen Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gewerblichen und öffentliche Immobilien finden sich noch heute asbesthaltige Baustoffe, darunter auch die so genannten Eternitplatten.
Eternit ist heute zu einem Synonym für asbesthaltige Faserzementplatten geworden. Dabei handelt es sich hierbei um einen Markennamen. Asbesthaltige Faserplatten wurden nicht nur von der Firma Eternit hergestellt, sondern in anderen Ländern auch von anderen Formen. Daher können auch Faserzementplatten mit anderen Namen Asbest enthalten – beispielsweise, wenn diese aus dem Ausland importiert worden waren. Andererseits stellt das Unternehmen Eternit auch heute noch Faserzementplatten her. Diese sind natürlich frei von Asbest und daher unbedenklich in der Verarbeitung, Verwendung und unproblematisch in der Entsorgung.
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Eternitplatten richtig entsorgen – gesetzliche Regelungen und Vorschriften
Auch wenn Experten schon im vergangenen Jahrhundert vor den Gefahren von Asbest warten, so dauerte es doch bis in die 1990iger Jahre, bis die Verwendung der Substanz in Deutschland verboten wurde. Ein Verbot auf europäischer Ebene ließ noch länger auf sich warten (2005). Die wichtigsten Regelunge und Vorschriften, die es bei der Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen zu berücksichtigen gilt, sind:
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519): Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
- Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
- Chemikalien-Verordnung (ChemVerbotsV)
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der EU
Weitere Informationen zu diesen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen finden Bauherren auf der Internetseite des Umweltbundesamtes.
Weitere Informationen zum fachgerechten Abbau von Eternitplatten finden sich auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Schritt für Schritt: Entsorgung von Eternitplatten
Bei Eternitplatten handelt es sich um Baustoffe, bei denen die Asbestfasern fest gebunden sind. Das bedeutet, dass die Eternitplatten an sich keine Asbestfasern abgeben. Dies gilt jedoch nur so lange, wie diese Intakt sind. Durch Bearbeitung der Zementfaserplatten durch Schleifen, Bohren, Sägen oder eben Abbrucharbeiten werden diese jedoch freigesetzt. Daher gelten für den gesamten Entsorgungsprozess besondere Vorsichtsmaßnahmen:
- Entsorgung größerer Mengen von asbesthaltigen Eternitplatten ausschließlich durch Fachfirmen:
Grundsätzlich dürfen kleinere Mengen von Eternitplatten auch von Privatleuten entsorgt werden. Allerdings ist aufgrund der erforderliche Fachkenntnisse sowie der weitreichenden gesundheitlichen und rechtlichen Folgen dringen von einer Entsorgung von Eternitplatten durch Privatleute abzuraten. Zu beachten ist außerdem, dass es am Markt einige Anbieter gibt, die die Entsorgung von Eternitplatten anbieten, ohne über die entsprechende Qualifikation zu verfügen. Für Bauherren ist es also wichtig, sich einen Nachweis über die entsprechende Qualifikation vorlegen zu lassen.
- Schutzkleidung verpflichtend:
Ganz gleich, ob die Entsorgung durch private Bauherren oder eine Fachfirma erfolgt – das Tragen einer Schutzkleidung ist verpflichtend. Zu dieser Schutzkleidung gehören insbesondere folgende Dinge:- Spezielle Atemmaske
- Schutzanzug
- Handschuhe
- Befeuchten der Platten:
- Sichere Verpackung von Eternitplatten:
Eternitplatten müssen im Ganzen entsorgt werden, damit möglichst keine Asbestfasern freigesetzt werden können. Für den Transport müssen die Platten zudem in speziellen Plastikbeuteln oder Planen oder aber Spezialbehältern transportiert werden. - Entsorgung von Eternitplatten
Da es sich bei Eternitplatten um Sondermüll handelt, von dem eine besondere Gefahr für die Gesundheit von Menschen sowie die Umwelt ausgeht, können diese nicht einfach bei der nächsten Mülldeponie abgegeben werden. Eine Entsorgung ist in der Regel an folgenden Stellen möglich (vorher abklären):- Lagern von Asbestentsorgungsunternehmen
- Werkstoffhöfen
- Speziellen Deponien
- Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Regelungen für den Transport:
Fachunternehmen benötigen für den Transport von asbesthaltigen Eternitplatten in der Regel eine Transportgenehmigung. Dies entfällt in der Regel, wenn Eternitplatten durch Privatleute (in geringer Menge) entsorgt wird. - Nachweise über Entsorgung:
Folgende Bescheinigungen sind bei der Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten erforderlich: Transportgenehmigung, Begleitschein, Entsorgungsnachweis. Private Bauherren sollten sich diese Unterlagen vom Fachunternehmen vorlegen bzw. in Kopie aushändigen lassen.
Bis dass die Eternitplatten endgültig verpackt und dann abtransportiert werden, müssen diese befeuchtet werden. Hierzu wird in der Regel ein staub- und faserbindendes Mittel wie Stein- oder Putzfestiger verwendet. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Fasern aus der Platte lösen.
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Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Fällt bei der Sanierung auf, dass asbesthaltiges Eternit verbaut und entsorgt werden muss, so treibt dies die Baukosten deutlich nach oben. Je nachdem, in welches Umfang Eternit entsorgt werden muss, wie aufwändig der Abbau sowie der Abtransport und welcher Anbieter ausgewählt wird, unterschieden sich die Kosten deutlich. Grundsätzlich muss jedoch mit folgenden Kosten gerechnet werden:
Kostenfaktor | Kosten |
---|---|
Schutzkleidung (Anzug, Maske, Handschuhe) | ab 15 Euro |
Spezialsack (Big Pack) | ab 10 Euro |
Entsorgung durch Fachkraft | ab 30 Euro pro qm |
Anfahrtskosten | ab 10 Euro |
Deponiekosten | ab 100 Euro pro angefangene Tonne |
Ggf. Gerüst (bei Dachsanierung) | ab 7 Euro pro qm |
Gesamtkosten pro qm | ab 50 Euro zzgl. Deponiekosten |
Die Kosten für die Entsorgung einer Dacheindeckung mit Eternitplatten eines normal großen Daches von 120 qm Größe betragen also leicht 6000 Euro zzgl. Deponiekosten. Daher sollen im Vorfeld unbedingt mehrere Angebote von Fachfirmen angefragt werden.
Auf einen Blick:
Für die Entsorgung von asbesthaltigen Eternitplatten gelten spezielle Vorschriften. Diese sind für Fachbetriebe und Privatleute gleichermaßen bindend. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen. Das Wichtigste in Kürze:
- Abbau und Entsorgung grundsätzlich nur durch qualifizierte Fachfirmen
- Schutzkleidung bei Abbrucharbeiten zwingend erforderlich
- Eternitplatten müssen für den Transport und die Entsorgung speziell verpackt werden
- Transport in der Regel nur mit Transportschein möglich
- Entsorgung als Sondermüll
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